Beiträge von s3g4

    Man hat in NRW zwar eine zweijährige Probezeit, die prüft aber nur, ob man das Amt dauerhaft behalten darf (unter Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit wird man in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen). Wenn man zum OStD ernannt ist, hat man Anrecht auf die Bezüge, ohne Wartezeit.

    Dann ist das eine NRW-Besonderheit. Wir haben auch keine 2 Jahre Probezeit.

    Bei Schulleitungen (BK, weiß nicht wie es bei anderen Schulformen ist) beträgt die Zeit sogar 2 Jahre. Allerdings nehme ich doch an, dass die Besoldung hier direkt angepasst wird. Alles andere wäre ja ein Scherz. Weiß jemand etwas darüber?

    Nein. Im Kommissariat erhält die SL weithin ihre alte Besoldung (meistens A15 oder A15Z). Bei uns sind es aber keine zwei Jahre sondern ein Jahr soweit ich das weiß.

    Formal richtig. Der neue Arbeitgeber, bei dem sich der Geselle/die Gesellin bewirbt, kann jedoch die Vorlage des Berufsschulzeugnisses verlangen.
    https://www.durchstarten-in-mv.de/blog/berufsschulzeugnis/

    Der Arbeitgeber kann auch Grundschulzeugnisse verlangen. Formal ist hier gar nichts vorgesehen. Sicherlich steht man mit einem guten Zeugnis immer besser da, als mit einem schlechten.

    Ich würde aber niemals jemanden mit einem guten Berufsschulzeugnis und schlechten Arbeitszeugnis, jemandem mit schlechtem Berufsschulzeugnis und gutem Arbeitszeugnis vorziehen.

    Besonders die Arbeitsmoral kann man meiner Meinung nach am Berufsschulzeugnis nicht wirklich erkennen. In der Berufschule wird keine berufstypische Tätigkeit ausgeführt.

    Dazu hatte ich doch oben eine Mutmaßung geschrieben. Mir persönlich wäre aber tatsächlich neu, dass es hier überhaupt einen Unterschied geben soll und eine Beförderung in Behörden grundsätzlich unmittelbar ohne Probezeit vorgenommen worden sein soll.

    Grundsätzlich ist es möglich vom normalen Verfahren abzuweichen.

    ....
    (2) 1Über Ausnahmen von Abs. 1 entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Landespersonalamts im Einvernehmen mit dem für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit der Landespersonalkommission, soweit sie nicht nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 durch Rechtsverordnung geregelt sind. 2Erhebt die Landespersonalkommission Bedenken, so entscheidet die Landesregierung. 3Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bedürfen Ausnahmen der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors des Landespersonalamts und der obersten Dienstbehörde

    Ich denke es wird ähnliche Passagen in den anderen Ländern geben.

    In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

    In Hessen ist das "fairer". Wir haben zwei Beförderungstermine im Jahr (April und Oktober). Wer bis dahin die Bewährung durch hat, wird befördert. Ansonsten wartet man bis zum nächsten Termin. Das gilt für alle Beamten.

    Liebe Mitreferendar*innen aus BaWü,

    hat von euch schon jemand den heiß ersehnten Brief bzgl der Schul-und Seminarzuteilung erhalten? Laut einigen Freunden, die schon fertige Lehrer*innen sind, sollten die Briefe jetzt um die Zeit kommen. Bin schon ganz nervös!

    Liebe Grüße!

    Die Verwaltung hat seltsame Wege, die man von außen nicht überblicken kann. Das Schreiben wird schon noch kommen.

    Darauf hatte ich mich nicht bezogen - sondern auf die Noten, die darin stehen und dem neuen AG durchaus einen Eindruck geben, wie stark die Beteiligung an der BS war.

    Nach dem ersten Arbeitszeugnis ist das auch völlig egal. Ihr überschätzt den Stellenwert von Schulzeugnisse hier schon ziemlich. Besonders das Berufsschulzeugnis hat keinen besonderen Stellenwert, da ist der Gesellen- oder Facharbeiterbrief deutlich wichtiger.

    Und warum wird ihm dann (indirekt) eine (dicke) Grafikkarte empfohlen? Genau darauf will ich ja raus. Oft braucht man das gar nicht.

    Ich habe das nicht empfohlen. Die aktuellen iGPUs sind für 90% der Menschen völlig ausreichend oder sogar overkill.

    Aktuell habe ich eine NVIDIA Geforce GT 610.
    Altes Ding. Die meisten Anwendungen aus Adobe meistert sie aber noch.

    Hui das ist schwachbrüstig. Ein einigermaßen aktueller Ryzen wird hier deutlich mehr Leistung bieten. Ich würde bei der aktuelle Produktpalette auch auf jeden Fall auf AMD gehen.

    Naja, gut. Mein LibreOfffice Calc bietet auch die Möglichkeit GPUs zu nutzen. Kann ich in den Optionen für Berechnungen einschalten. Aber: 1) Das hilft nicht überall und 2) Ich merke bei meinen Sachen absolut keinen Unterschied.

    Kommt eben darauf an, was man macht. Mein 5600G hat ja auch eine (interne) GPU, die kann auch genutzt werden. Ich bin kein Photoshop Nutzer, aber ich wette, dass es einige Effekte gibt, wo man gar keinen Unterschied merkt, weil sich dabei selbst eine interne GPU langweilt und sich schlafen legt wärend sie den Effekt bearbeitet und es gibt mit Sicherheit Effekte, wo man Unterschiede merkt. Vermutlich aber eher dann, wenn man 1000 Bilder automatisch am Stück abarbeitet (oder das Bild extrem groß ist?).

    Schalt doch mal den Modus aus und berichte doch einmal ob bzw. wann und wo du einen Unterschied bemerkst. Oder, falls deine CPU eine interne Grafikeinheit hat, nutz doch mal nur die Interne Grafik und teste das. Mein altes Windows Notebook hat z.B. eine interne Grakkarte und eine NVidia Grafikkarte eingebaut. Dort kann ich bei allen Programmen sagen, mit welcher Grafikkarte die Anwendung gestartet werden soll. Manchmal merkt man absolut keinen Unterschied dazwischen (nur im geringeren Stromverbrauch und leiserem Lüfter, aber die Anwendung selbst ist aus Sicht des Nutzer exakt gleich schnell. Fallt zum Beispiel beim Video gucken auf).

    Für alles was du hier aufgeführt hast braucht man eigentlich keine diskrete GPU. Ich brauche eine diskrete GPU, weil meine CPU keine GPU hat und ich spiele gerne Videospiele :) Für CAD und die Adobe creative cloud ist das auch schon angenehmer.

    Cons:

    • Selektion nach Klasse 4 zum Gymnasium bzw. zur IGS könnte rechtlich problematisch werden.
    • Wie werden Umzüge in andere Bundesländer gehandhabt?
    • Wie wollt ihr verhindern, dass bei den Betichtszeugnissen die Eltern in großer Anzahl kommen und fragen: „Und welcher Note entspricht das jetzt?“

    1. rechtlich was? Bei uns spielen die Noten dafür keine Rolle. Eine Empfehlung kann auch ohne Note ausgesprochen werden.

    2. Was soll damit sein? Wen genau interessieren Noten aus der Grundschule?

    3. Die Antwort: entspricht keiner Note, weils keine gibt reicht hier doch.

    Und bei der Beratung, insbesondere bei den ganz großen Elektronikketten, sollte man aufpassen, dass der Berater überhaupt Ahnung hat... Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass die Empfehlungen dort schnell / oberflächlich / ohne tiefere Kenntnis ausgesprochen wurden.

    Das möchte ich gerne unterstreichen. Niemals bei Mediamarkt etc. um Rat fragen.

    Seit ich einen 34-Zoll-Widescreen betreibe brauche ich nur selten einen zweiten Monitor. Ich finde einen großen besser als zwei nebeneinander.

    Sowas ähnliches habe ich auch. Ich bin absoluter fan von 21:9. Ich hätte gar kein Platz für zwei Bildschirme.

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