Beiträge von s3g4

    Ich wende mich mal hierhin, da dies das angenehmste Lehrerzimmer von allen ist.

    Ein Bildungsgangleiter hat heute zu einer langen Dienstbesprechung eingeladen, um unseren Bildungsgang weiterzuentwickeln. Es geht um neue didaktische Jahresplanungen, Übergänge zwischen den Bildungsgängen, etc. Alles also sehr vernünftig und sicherlich notwendig, allerdings soll dies nun an einem Samstag über 8 Stunden stattfinden. Ich vermute mal, dass sich da nichts gegen machen lässt, auch nicht, wenn es der Samstag vor Beginn der Osterferien, also nach dem letzten Schultag vor den Osterferien ist. Ich finde das alles sehr misslich, da ich in der ersten Ferienwoche in den Urlaub will und der Samstag mein Abreisetag sein sollte. Eine andere Kollegin im Bildungsgang hatte schon auf die Ferienzeit hingewiesen, da kam aber als Reaktion nur, dass die Ferien erst am Montag beginnen.

    Vielleicht hat ja jemand hier gute Handlungsmöglichkeiten. Falls nicht, ist das einfach nur mein Vent.

    Das hört sich sehr nach einem Päd.-Tag an. Wenn das Samstags sein muss, dann sollte es auch einen Ausgleichstag in der Folgewoche geben.

    Bei uns in Hessen ist an Samstagen vor den Ferien kein Unterricht möglich. Ich müsste die Verordnung dazu raussuchen, ich erinnere mich aber sehr gut daran. Schau mal in eurer Normen, vielleicht findet sich da was ähnliches.

    Das ist ja wie Kindergarten: Du gehörst du meinem Geheimbund und du nicht.

    Soso.

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    Beim Priestertum geht es nicht um eine Berufsausübung, sondern um ein Weiheamt.

    Darauf gibt es keinen Anspruch, auch für Männer nicht.

    Zudem handelt es sich aus katholischer Sicht nicht um eine Frage des Dürfens, sondern des Könnens. Manche bringen den Vergleich an, dass zum Beispiel Männer auch keine Kinder gebären können und das auch keine Diskriminierung ist.

    Auf andere Berufe gibt auch keinen Anspruch.

    Meinst du das echt ernst was du sagst? Ja Männer können keine Kinder gebären, das ist biologisch eben so. Eine Frau hat aber auch einen Mund und kann ihn in der Kirche benutzen. Dafür sind keine männlichen Geschlechtsteile notwendig.

    Das bedeutet, dass das der Dienstherr bezahlt (komplett/ teilweise)?

    Das ist subventioniert. Also wenn man z.B. ein teilnehmendes Studio in der Nähe hat (leider nehmen hier echt nicht viele teil) kannst du 20€ im Monat dort hin. Oder ins Schwimmbad etc. Je nach packet (geht bis 99€ im Monat) ist eben auch mehr drin.

    EGYM wellpass funktioniert ähnlich, ist aber größer und hat wesentlich mehr Teilnehmer.

    In der "Gesellschaft" gibt es eine Priesterinnenweihe?

    In der Gesellschaft gibt Gleichberechtigung, dazu gibt es sogar Normen. Die gelten aber für Extrawürste aka Staatskirchen nicht.

    Wenn wir endlich eine säkulare Gesellschaft geworden sind, ist es mir auch völlig egal was die Kirchen so treiben. Dann ist der Glauben eben das was es sein soll: Privatsache.

    Wie soll das gehen ohne Dienstplan in dem steht in welchen Klassen man in welchen Fächern eingesetzt wird? Viele Kollegen hier im Forum bekommen den endgültigen Plan ja erst in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien.

    Unsere Rahmenlehrpläne kommen mitunter erst 3 Monate nach Schuljahresbeginn und gelten dann rückwirkend. :autsch:

    Die Einsatzpläne kennst du aber doch schon vorher oder?

    Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.

    Das ist bei uns auch so. Das ist aber doch für die Vorbereitung egal. Ich bekomme meinen Einsatzplan sehr frühzeitig. Wann der Unterricht dann liegt spielt doch keine Rolle.

    Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja. Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).

    Das ist steuerrechtlich vollkommen egal. Also mit Austritt erlischt auch die Kirchensteuerpflicht für mich.

    Habe ich oben was anderes geschrieben?

    Wenn bei mir ein schwere Krankheit festgestellt wird, kann ich trotzdem eine eine Urkunde in Empfang nehmen. Genauso wie ich es im Krankenstand könnte.

    Strukturzulage gibt es für Lehrkräfte im gehobenen Dienst nicht. Kirchensteuer fehlt auch noch, meine ich?

    Kirchensteuer ist eine freiwillige Abgabe.

    Bei der Strukturzulage hast du recht. LBesGBW Anlage 13 zu § 46 b) gibt es diese nur für das Eingangsamt, also A10.

    Also wegen mir wird auch Kirchensteuer gezahlt. Steuerklasse 5 ist natürlich quatsch, weil man ja verheiratet sein muss dafür und dann eh ein zweites Einkommen da sein muss. Also kanns nur die 1 sein.

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    Also 3527€. ziehen wir mal 300€ für die PKV ab, also knapp 3200€. Miete sollte nicht mehr als 30% des Nettoeikommens betragen, also 960€. Dafür sollte man schon was finden.

    Interessant wäre auch, was in einem rein theoretischen Fall passieren würde, in dem ein Beamter auf Probe kurz vor Überreichen der Urkunde eine schwere Krankheit diagnostiziert bekäme oder dienstunfähig würde.

    Es würde bei einer diagnostizierten Krankheit keinen Unterschied machen. Es sei denn diese wurde beim Amtsarzt verheimlicht. Wenn die Urkunde bereits erstellt wurde ist aber beamtenrechtlich bereits alles gelaufen. Das man danach schwer erkrankt kann immer passieren.

    Die folge kann eine Dienstunfähigkeit sein, die wird aber nicht in so kurzer Zeit festgestellt werden. Also entweder ist man innerhalb der Probezeit schon länger krank, dann wäre die Urkunde gar nicht erstellt worden oder man wird schwer krank nachdem die Urkunde erstellt wurde und es dauert noch eine ganze Zeit bist die DU festgestellt ist. Eine Urkunde kann man auch im Krankenstand entgegennehmen. Im Zweifel wird das Verwaltungsgericht darüber entscheiden.

    Das hat sie nicht. Das habe ich nach über 30 Jahren.

    Das wundert mich ehrlich gesagt. also mit Steuerklasse I in der ersten Erfahrungsstufe sollten es 3675€ netto sein. Was mit der Strukturzulage ist weiß ich nicht, allerdings fällt die auch nicht besonders ins Gewicht.

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    selbst im schlimmsten Fall, mit Steuerklasse 5, wären immer noch 3148€ übrig. Sicherlich müssen noch Beiträge für die PKV (oder gar GKV) abgezogen werden.

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    Für ein Leben ist das aber ausreichend, sicherlich nicht für große Sprünge. Aber eine Nebentätigkeit ist hier bei weitem kein Muss. Ein zusätzliches Einkommen ist aber auch sicherlich nicht verkehrt.

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