Danke für eure bisherigen Antworten! Das klingt, als gebe es viele Gemeinsamkeiten, was das Beschäftigungsverhältnis anbetrifft.
ja das kann gut so sein. Du musst aber selbst ein bisschen aufpassen in welchem Beschäftigungsverhältnis du landest. Ich persönlich würde am ehesten in eine Leerstelle gehen. Kirchenbeamter wöllte ich nicht sein, weil das eben nicht einem Landesbeamten gleichwertig ist. Außerdem kann man dann einfach die Beurlaubung beenden und an eine öffentliche Schule gehen. Das ist als Kirchenbeamter nicht so einfach. Ich wüsste nicht welche Vorteil das überhaupt hätte, außer dass man kein Angestellter ist.