Schlechte Idee, daraus ein Entspannungsritual zu machen.
Das will ich unterstreichen. Wir haben schon genug Alkoholiker (meist verdeckte/funktionierende) auf der Welt.
Schlechte Idee, daraus ein Entspannungsritual zu machen.
Das will ich unterstreichen. Wir haben schon genug Alkoholiker (meist verdeckte/funktionierende) auf der Welt.
Mir ist tatsächlich Ähnliches passiert, wenn auch zum Glück nicht im Examen. Ich musste einen sog. großen Entwurf, also eine Stunde mit großem Bahnhof (Seminarleiter, Schulleiter, Schulseminarleiter (pädagogischer Ausbilder für alle Refis der Schule), Fachleiter, Referendarskollegen) und 20 Seiten Unterrichtsplanung, wiederholen (andere Klasse und anderes Thema), weil meine Fachleiterin früher in den Osterurlaub gestartet war und meine Prüfungsstunde vergessen hatte.
Mir wäre das unendlich peinlich und ich würde alles daran setzen, dass die LiV durch mein Fehlverhalten nicht eine einzige Minute mehr Aufwand hätte.
Aber dass Termine einfach vergessen werden von anderen ist mit im Vorbereitungsdienst auch passiert. Zum Glück hatte das keine negativen Folgen für mich.
sonstigen Mitarbeit, die wiederum hauptsächlich aus der mündlichen Mitarbeit gebildet wird
Das machst du so. Die mündliche Mitarbeit ist aber nur ein Teil der sonstigen Leistungen.
Das dreht sich heute zum Glück in Richtung, der wirklichen Leistungen und nicht nur zu "viel melden=gute Note". Das zeigt nämlich nicht das richtige Bild.
Genau dieser Fall ist eingetreten. Die Wiederholung der Prüfungsstunde ist für nächste Woche Dienstag angesetzt (diese Woche sind noch Herbstferien in MV) und ich "darf" jetzt bis Samstag einen neuen Unterrichtsentwurf schreiben. Drückt die Daumen!
Ps: Weder das Lehrerprüfungsamt, noch Schulamt, noch Gewerkschaft, noch BM (der Fall ging bis zum Abteilungsleiter hoch) sehen sich in der Lage diese absurde Situation aufzulösen. Daher bleibt mir nur die Wiederholung.
Auf den Kosten für den Anwalt bleibe ich natürlich sitzen, genau wie auf den Stornierungskosten für unseren eigentlich geplanten Urlaub. Eine Entschuldigung wurde nicht ausgesprochen.
Toller Beginn meiner Lehrerkarriere.
Ich würde das trotzdem mit dem Anwalt der Gewerkschaft vors Verwaltungsgericht bringen. Allein aus Prinzip.
Dir viel Erfolg trotzdem bei der Prüfung
Gibt es noch Smartphones mit IR-Sensor/Diode?
Mein aktuelles hat einen IR sender
heute war die Post der Debeka im Briefkasten. Und die beiden Briefe haben schon beim Angucken geschrien: Nicht aufmachen! Böööse!!!
Dann lass die zu, damit bleiben die ungültig.
PKVen hassen diesen Trick.
Und dann haben 6 von den 10, die sich nie melden, eine 5 oder 6. Ist das besser, als genau denen zwischendurch auf den Zahn zu fühlen?
Dazu muss man diese aber nicht im plemun dran nehmen.
Gibt es bei dir keine Arbeitsphasen?
In diesem Zusammenhang vielleicht auch für euch von Interesse: Vorerst kein allgemeines Handyverbot für Schüler in Niedersachsen - buten un binnen
Ich finde ein allgemeines Verbot lässt sich auch nicht mit den freiheitlichen Werten dieses Landes vereinen. Mir ist auch sonst kein Ort bekannt an dem man so ein Verbot durchdrücken will ( außer an stellen, wo es technische Gründe gibt).
Habt ihr alle schon was erhalten von PKV? Ich habe noch kein Schreiben bekommen
Ich glaube du verkennst die Aufgaben des Sekretariats, das Sekretariat ist nicht dafür da, die Handys von Schülern aufbewahren zu lassen oder die in Empfang zu nehmen.
Wessen Aufgabe soll das sonst sein?
Wieso kann man die Dinger nicht einfach ausschalten lassen und auf die Fensterbank legen?
Ich weiß ja nicht, wie das in anderen BL gehandhabt wird. Als ich Mentor war, wurde den Referendaren der Termin 3 Tage vorher bekannt gegeben. Die Schulleitung war früher informiert, um den organisatorischen Ablauf gewähren zu können - durfte jedoch den Ref nicht informieren.
Bei uns ist das auch nicht so. Ich wusste mindestens 2 Monate vorher den Termin meiner Prüfung. Ich finde eine so kurzfristig angesetzte Prüfung erzeugt nur unnötigen Stress.
In MeckPomm ist nichts abwegig 😅
Eine Freundin von mir die mit mir studiert hat, hat vom Prüfungsamt (einmal von dem für Studien Angelegenheiten und dann hinsichtlich Ref) vor zwei oder drei Jahren Post bekommen mit der Aufforderung:
1. Sich bei der Uni zwecks Exmatrikulation zu melden weil sie schlussendlich nicht das 1. Staatsexamen bestanden hat (da war sie schon fast 10 Jahre aus der Uni raus und hat, mit dem bestandenen 1. und 2. Staatsexamen bereits seit 7 Jahren als Lehrerin gearbeitet) und noch Semesterbeiträge offen sind.
2. Vom zuständigen Amt fürs 2. Staatsexamen einen Prüfungstermin für die 2. Staatsprüfung an ihrer alten Refschule bekommen. Sie war halt aber schon seit 7/8 Jahren mit dem 2. Staatsexamen mit Bestnote durch.
Die erste funktionierende Zeitmaschine. Da sag nochmal einer, dass Behörden nicht innovativ sind.
Sie müssen jetzt halt rechtlich sauber handeln. Den menschlichen Spielraum, den es vielleicht mal gab, haben Jahrzehnte von Klagehanseln vernichtet.
Der Prüfling wird seine bestandene Prüfung nicht anfechten. Wer soll sonst dagegen klagen?
Versteht keiner mehr (gibt ja jetzt weniger Fremdsprachen).
(SCNR)
Macht nix. Dafür wird die Welt besser verstanden
Ich befürchte auch, dass Du der/die erste bist mit so einem Fall. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich die Kommission einen Fehler gemacht hat und nun ausbügeln will
Für die Einhaltung der vorgaben ist auch nicht der Prüfling verantwortlich.
Ich kann mir kein Verwaltungsgericht vorstellen, dass hier dem Prüfungsamt Recht gibt. Man muss aber anwaltlich dagegen vorgehen und mit einstweiligem Rechtsbehelf "drohen".
Meine Viertklässler bei der Abschlussfeier:
Hast du auch homelander unterrichtet?
Ist der öPR denn überhaupt eine Hilfe? Ist der öPR für mich als Referendar zuständig?
Natürlich ist der örtliche Personalrat des Studienseminars für dich zuständig.
Aufgrund der kurzen Zeit würde ich aber lieber die Rechtsanwälte von der Gewerkschaft oder Lehrerverband einschalten. Hier muss schnell geschossen werden.
Ich habe schon in die Lehrervorbereitungsdienstverordnung geschaut (Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern) und keine rechtliche Grundlage finden können. Eine Prüfungsordnung habe ich nicht gefunden.
Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob der Vorsitzende der Prüfungskommission nachträglich Einspruch gegen das Prüfungsergebnis erhoben hat. Was ungewöhnlich wäre, denn er hat mir ja selbst zum Bestehen gratuliert und das Ergebnis erläutert.
Selbst dann erscheint es mir fraglich, ob der Leiter des Prüfungsamtes eine Wiederholung anordnen kann/darf.
Es ist, wie gesagt, äußerst grotesk und ich weiß aktuell nicht, wo oben oder unten ist.
Was sagt die Seminarleitung und der öPR?
Die würde ich hier unbedingt einschalten.
Es ist einfach ein ganz andres Arbeiten im Primarbereich als im weiterführenden Bereich. Da kann man als nicht-Studierter meiner Meinung nach einfach nicht mitreden. Zuhören, eigene Meinung mitteilen, ja.
Das einfach eine schlechte Ausrede vorhandene Missstände weiter ausreicht zu erhalten. Tut mir leid, you are not that Special.
Sissymaus: gegen sachliche Argumente aufgrund der Vorgaben sagt ja auch niemand was.
Was hier kritisiert wurde, war der "leuchtende Augen"-Vorwurf gegenüber den Grundschul-Kollegen.
Das ist nicht nur auf die Grundschulmenschen bezogen. Dies gilt allen.
) Speziell hier im Forum werden eher die Kollegen schief angeschaut, diee gerne auch mal über das übliche Maß hinausgehende Leistungen erbringen, weil sie es für sinnvoll halten .... Dann kommt immer schnell das unsinnige leuchtende-Augen-Argument
Eigene finanzielle Mittel ist keine besondere Leistung.
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