Wäre alles prima, wenn Kinder keine Kosten verursachen würden.
Beiträge von s3g4
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Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)
Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.
Es gibt immer den Unterschied zwischen den was rechtlich einwandfrei ist und dem was geduldet wird bis was passiert. Das wird dir erst verboten bzw. wird gehandelt wenn was passiert. Du bist bei zweiterem und das kann sicherlich gut gehen bis weg bist. Deine Aufgabe wäre es aber den Träger auf deine bedenken hinzuweisen und eine Handlungsanweisung fordern.
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ausgenommen von der These sind natürlich Menschen, die das aus Freude an der Aufgabe ohnehin immer tun wollten und Menschen, die tatsächlich auf A 15/16 zielen… da kann man auch die Rechnung aufmachen … schon mit einem Kind wird man mit kinderzuschlag und Kindergeld besser gestellt
Die Kinder sind aber nicht für immer auf der Uhr und pensionswirksam sind die auch nicht.
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Ich verstehe das Gejammer wirklich nicht. Niemand wird gezwungen aufs Land zu ziehen und zig Kilometer zur Schule zu fahren und sich ein riesen Grundstück anzuschaffen für das man dann hohe Unterhaltskosten hat.
Hier geht's um die mietstufen in NRW. Sowas haben wir in Hessen nicht 😉
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Ich weiß natürlich nicht, wie das in Hessen ist, aber das muss nicht unbedingt automatisch der Fall sein. Der Laufbahnvorteil ist ein (!) Unterkriterium im Rahmen der Bestenlause, d.h. der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Im Vergleich zu anderen Unterkriterien durchaus mit besonderem Stellenwert, aber in meiner Erfahrung (allerdings halt nicht Hessen) nicht sofort und automatisch ausschlaggebend.
Sicherlich muss man die Voraussetzungen aus der Ausschreibung erfüllen, sonst greift der Laufbahnvorteil nicht.
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Genauso macht unser Schulträger das auch. Wir haben eine Kostenstelle. Wo liegt das Problem dann beim Schulträger, auch eine Kostenstelle für Klassenfahrten zu erzeugen? Wir haben auch kein eigenes Konto.
Weils ja auch so funktioniert und viele, wie der Frosch, das gar nicht nachfragen. Warum sollte ich einen Service einrichten, wenn kaum jemand ihn will bzw. davon weiß dass es notwendig ist.
Weiterhin "das haben wir schon immer so gemacht".
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Wenn keine Mindestanzahl von Wörtern vorgegeben ist, wird es schwierig, ihm Punkte für Fehler abzuziehen, die er nicht gemacht hat, weil er weniger Wörter verwendet hat als andere. Auch andere Arbeiten werden da sicher nicht alle den gleichen Umfang haben.
Aber das ist unfair den anderen gegenüber, die mehr geschrieben haben......
Es ging mir in meiner Frage tatsächlich darum, ob bei der Sprachrichtigkeit auch etwas abgezogen werden muss, wenn die Klausur so extrem verkürzt ist.
Ist es denn sprachlich falsch? Mir ist es neu, dass die sprachliche Qualität eines Textes von dessen Länge abhängig ist.
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Natürlich bekommt der/diejenige dann entsprechend viele Punkte für die Sprachrichtigkeit! Um diese mit "sehr gut" zu bewerten, muss - gemäß der Vorgaben hier in NDS - "ein hohes Maß an lexikalischer, grammatischer, syntaktischer, orthografischer Korrektheit" vorliegen (siehe hier: 01_Skala_Bewertung_der_sprachlichen_Leistung.pdf (nibis.de). Das ist ja in dem geschilderten Fall so.
Was genau soll denn daran "unfair" den SuS gegenüber sein, die mehr geschrieben haben?
Inhaltlich kann das natürlich anders sein. Aber darum geht es ja hier nicht.
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Und das geht dann auch ohne Freigabe?
Hmm da bin ich mir nicht sicher. Innerhalb des gleichen Bundeslandes auf jeden Fall. Übergreifend glaube ich nicht.
Ernsthaft? Das habe ich noch nie gehört .
Laufbahnvorsprung? Versetzung geht vor Beförderung, wenn jemand mit A14 kommt dann wird das Verfahren eingestellt und versetzt.
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Wenn man sich einen Spaß mit dem Schulleiter machen möchte kann man die "Kontrollfahrt" durchführen und am nächsten Tag einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten einreichen
Grund auf Dienstreiseantrag: Allgemeine Überwachung Dritter im häuslichen Umfeld.
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Schlechter bewerten, weil hier weniger Fehler gemacht werden konnten? 🤣 Meinst du das echt ernst?
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Wie kann man sich denn Geld von der Schule wiederholen, wenn es gar kein Konto gibt?
Nimmst halt Klopapier und ein paar Stühle mit
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Und bei A15 das ganze Verfahren über sich ergehen lassen (und bestehen).
Als A14 kannst du dich doch immer auf A14 stellen bewerben und kommst, wenn die Vorraussetzungen passen, immer mit Laufbahnvorsprung rein.
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Immer wieder interessant zu lesen, wie die Unterschiede zwischen den Ländern sind. In RLP ist die A14 nicht mit festen Aufgaben verbunden (anders als bei den Hessen nebenan oder bei euch). Aber die Zahl der A14-Stellen ist auch nicht so riesig. In Bayern scheint es dagegen ja quasi eine Regelbeförderung zu sein.
Ganz so ist es auch nicht. Ja wir müssen uns auf bestimmte Stellen bewerben und damit sind auch entsprechend Aufgaben verbunden. Die sind aber nicht in Stein gemeißelt. Die Aufgabe kann sich auch ändern.
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Das liegt aber daran, dass ausnahmslos alle (ALLE!!!) Lehrkräfte humorlose, besserwisserische, klugscheißende Korinthenkacker sind.
Siehste das vergesse ich immer wieder. Danke für die Erinnerung, wer mich zukünftig dran halten 👍
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Ich habe heute Kleinigkeiten im und ums Haus gemacht, die ich schon lange machen wollte aber dann immer als nicht direkt wichtig liegen lassen habe, erledigt

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Diese Argumentation kann ich echt nicht mehr hören. Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist?
Bleibt die denn aus Nettigkeit unbezahlt ein paar Stunden länger?
Wo siehst du den Bezug zum Arbeitszeitgesetzes? Wenn ich mein privates Konto für eine Abrechnung nutze, geht es doch in der Regel deutlich einfacher und schneller.
Nirgendwo, bei dem Post, den ich zitiert habe, ging es nicht um Girokonten. Vielleicht liest du erstmal.
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Was geht, ist sich auf Beförderungsstellen zu bewerben.
Das ist glaube ich die schnellste Variante. Allerdings muss man dann auch die neue Aufgabe ausfüllen können.
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Ich hatte überlegt, Referendare zu betreuen und habe mich gefragt, ob man dazu eine Fortbildung machen muss?
Das ist sicherlich bundeslandabhängig. Die Betreuung von LiV gehört aber (zumindest bei uns) zur Dienstpflicht und prinzipiell jeder kann dazu herangezogen werden. Daher ist die einzige Voraussetzung, dass man Lehrkraft im jeweiligen Bundesland ist.
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Kann nicht in jeder Situation selber wissen (oder besser: entscheiden), manchmal muss man Farbe bekennen. Spätestens dann, wenn es um das Abitur geht (das schließt mMn auch die Klausuren der Qualifikationsphase mit ein).
Ein paar Beispiele, was bei verschiedensten Kolleg*innen schiefgegangen ist. Da ist so ein mitkopierter EWH noch das kleinste Problem.
2023: Abitur-Klausuren im Zug gestohlen – Prüfung muss wiederholt werden
2016: Lehrer verliert Abi-Klausuren – Schüler müssen neu schreiben
2011: Vom Winde verweht - Lehrer verliert Abi-Prüfungen
2006: Abiklausuren in Spanien geklaut - SchülerInnen müssen nachschreiben
Die Liste ließe sich fortsetzen. Und ist wahrscheinlich ein Indiz dafür, dass ein Arbeitsplatz in der Schule sinnvoller wäre als gezwungenermaßen in Heimarbeit arbeiten zu müssen.
Aber hier wurde doch gar nichts verloren und es ging auch nicht um die Abiturprüfung.
Ich gehe damit auf kürzestem Weg nach Hause, nicht einkaufen, keine sonstigen Stops.
Ich nehme die Prüfungen auch ohne Umweg mit. Vielleicht belasse ich diese, dieses Jahr sogar in der Schule und korrigiere dort.
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