Beiträge von s3g4

    Also bei mir hat der Dr. Ing. das beste Image. Den Dr. med. bekommt man doch bei Neckermann auf der Rolltreppe und viele Ärzte (Zahnarzt, Chirurgen, ...) sind eher Handwerker denn Wissenschaftler. Da zählen für mich ganz andere Qualitätenh, z.B. eine ruhige Hand.

    Eigentlich gilt das für alle Promovierten, außer Mediziner. Das ist die Diss nur Marketingwerkzeug. Ich finde mittlerweile Mediziner, die keinen Dr-titel haben deutlich authentischer.

    Dr. med. ist wie das heutige Abitur 🙈

    Also bei mir stehen 24,4kg je Modul im technischen Datenblatt (Meyer Burger Glass 380). Das sind dann 854kg nur für die Module. Dazu dann noch die Unterkonstruktion… also 1.000kg je 10kWp halte ich da schon für realistisch

    Also 1000kg sind ca. 10kN. Für 100kWp braucht man etwas 100m² Fläche. Ergibt eine Flächenlast von 0,0001 MPa. Das ist echt lächerlich wenig. Klar wird die Last nicht nur über die Fläche abgetragen, aber im Vergleich zu den Dachpfannen ist das lächerlich klein.

    Für den Titel gibt es im Lehrberuf keinen Cent mehr, Dienstjahre werden hingegen gleich zwei- bis dreifach vergütet. Zum Ersten bekommst Du die Besoldung, zum Zweiten legst Du über die Erfahrungsstufen beim Gehalt zu und zum Dritten steht vielleicht irgendwann mal eine Beförderung an, die man sich über die Jahre erarbeiten muss. Ist man am Ende nur noch wenige Jahre im Job, wird man dies alles nicht mehr schaffen

    Naja, an der "Front" bringt er nix, aber wenn man später in die Aufsichtsbehörde möchte, ist er von Vorteil.

    Nun ja - war knapp. Jeden Tag Labor und nebenher schreiben...
    Die Studie über Biofilmbildung von aeroben und anaeroben Bakterienarten (speziell bei Patienten mit Mukuvizidose), durch die Antibiotika wirkungslos werden, war für eine Veröffentlichung in Nature vorgesehen. Leider verstarb der Doktorvater, der das als Co-Autor betreute kurz vorher.
    Eine wissenschaftliche Arbeit wird am Gehalt bemessen, nicht ob die Erstellung 10 Jahre gedauert hat.

    Sicherlich kostet das Arbeit. Aber 1,5 Jahre ist trotzdem lächerlich wenig. Ich kenne niemanden, der unter 3 Jahre für die Promotion gebraucht hat. Mediziner habe keine im Bekanntenkreis.

    Ich berufe mich auf den Gesetzestext, der die Ablieferungspflicht darstellt: https://www.gesetze-im-internet.de/bnv/__6.html

    Demnach darf man gewisse Grenzen wohl nicht überschreiten. Überschreitet man diese Grenzen, ist der "Überhang" an den Dienstherren abzuführen.

    Ablieferung gilt nur für Einkünfte aus Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst. Das trifft bei einer Selbständigkeit nicht zu. Es gibt keine Obergrenze bei den Einnahmen, nur bei der Arbeitszeit.

    Eigentlich hast du schon recht. Mein Leben ist schon recht seltsam verlaufen. Eigentlich wollte ich im Studium einfach nur nicht mehr in der finanziellen Abhängigkeit meiner Eltern stehen. Daher habe ich mich auch selbstständig gemacht. Und eigentlich habe ich mir auch gesagt, dass ich die Selbstständigkeit nach meinem Studium beenden wollte. Da die Selbstständigkeit allerdings bis zum heutigen Tag recht gut funktioniert, wäre es finanziell nicht sinnvoll, das Ganze aufzugeben. Nur weiß man eben nicht, wie lange das Ganze funktioniert und ich will einfach nachher nicht ohne Berufsausbildung und mit einem Dr. da stehen, der mir nichts bringt.

    Ich finde das gar nicht seltsam. Hört sich danach an, alsob du einen guten Weg für dich gefunden hast. Wenn du denn doch noch in den Lehrerberuf kommst hast du wertvolle Erfahrungen gesammelt und die Selbstständigkeit musst du ja trotzdem nicht aufgeben wenn nicht möchtest.

    Vielleicht hilft dies Informationsschreiben des BPR Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen zur Seite 12 ff. (Abgrenzung von GLK und Dienstbesprechung) weiter.

    (Bei "uns" (RLP) steht in der Konferenzordnung: "Dienstbesprechungen bleiben von dieser Ordnung unberührt. Beschlüsse zu wichtigen Fragen der Unterrichts- und

    Erziehungsarbeit der Schule können nur in Konferenzen gefasst werden." und in der Dienstordnung "Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt Dienstbesprechungen mit den Lehrkräften der Schule durch. Es dürfen keine Entscheidungen getroffen werden, die den Konferenzen vorbehalten sind.". Das "scheint" mir in BW ähnlich zu sein. (Dazu müsste geklärt werden, inwiefern der Begriff "GLK" aus dem oben verlinkten schreiben auch auf die in der Konferenzordnung (BW) genannten Teilkonferenzen übertragbar ist.)

    s3g4: Weil es DIR nicht bekannt ist, kann jede/r eine DB einberufen? Meinst du dies wirklich so, wie du es geschrieben hast?

    Das ist weder hilfreich noch ist es richtig.

    Das hier ist genauso wenig hilfreich und sagt nix anderes als ich auch schon gesagt habe. Vielen Dank für die Untermauerung.

    Eine Dienstbesprechung ist genau dies, eine Besprechung und hat keine Beschlussfähigkeit.

    Na was denn nun. Ich dachte, du arbeitest regelmäßig weniger als 41 Stunden. Dafür bekommst du in normalen Berufen keine fürstlichen Nachschläge sondern eine Kündigung

    Anwesend sein ist nicht gleich arbeiten. Kein Mensch, der 8 Stunden auf der Arbeit ist arbeitet auch 8 Stunden. Ich will gar nicht wissen wie viele Stunden ich mit Gesprächen auf der Arbeit verbracht habe oder Kaffeetrinken.

    Wer glaubt er arbeite 100% seiner Arbeitszeit, ist Meister der Selbstverachtung.

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