Die Frage ist, ob es auf unbestimmte Zeit geht. Aber das mir dem Urlaub habe ich auch schon gelesen.
Natürlich. Das ist das normale Vorgehen.
Die Frage ist, ob es auf unbestimmte Zeit geht. Aber das mir dem Urlaub habe ich auch schon gelesen.
Natürlich. Das ist das normale Vorgehen.
"Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien entfallen, sind generell nicht zulässig. Beispiel: Soll die Elternzeit in den Sommerferien enden, ist dies grundsätzlich nicht zulässig. Die Lehrkraft muss entweder sechs Wochen vor den Sommerferien (jeweils Dauer der Ferien selbst) oder nach den Ferien mit dem ersten Schultag ihren Dienst wieder aufnehmen. Die Elternzeit darf nur in den Ferien enden, wenn die Elternzeit mit Vollendung des ersten oder dritten Lebensjahres des Kindes endet.
Witzig, die schreiben das dort einfach hin. Wieso das so sein soll ist nicht begründet. Das Gesetz sagt zwar, dass aus betrieblichen Gründen eine Ablehnung erfolgen kann. Mich würde diese mal interessieren und wie haltbar das vor Gericht ist. Im Gesetz wird ausdrücklich auf den Klageweg hingewiesen.
Aufgrund der sechswöchigen Sperrfrist nach den Sommerferien wurde mein Elternzeitantrag vorerst abgelehnt.
Was für eine Sperrfrist? Um Elternzeit muss man nicht betteln, die meldet man an und der Dienstherr nimmt diese zur Kenntnis. Abgelehnt werden kann da gar nichts.
Hierzu müsste ich ja beim Land "kündigen" bzw. in den Status Beamter im Kirchendienst wechseln.
Kannst du dich nicht beurlauben lassen? Das ist eigentlich der normale Weg
Bedeutet das tatsächlich, dass Kinder in Hessen nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn beide Elternteile privat versichert sind?
Nein. Ich habe jetzt auch gefunden wie ich zu der Aussage kam. Also richtig war meine Aussage nicht aber:
Zitat
- Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2024: 69.300 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Einschränkung nicht.
Das stimmt nicht. Ich bin GKV, Frau und Kinder sind PKV mit Beihilfe.
Sorry, der Zusatz dass es in Hessen Pflicht ist habe ich vergessen.
Hab "Telefonkonferenzleitung" gelesen und war kurz irritiert.
Aber kann doch hilfreich sein, wenn das Telefonkabel zur kurz ist.
Nur sind Menschen mit deutschem Pass keine illegalen Migranten, sondern Deutsche.
Den Unsinn braucht man auch gar nicht weiter diskutieren. Wer Leute mit Migrationshintergrund (wer auch immer da drunter fällt) generell abschieben will (wohin überhaupt?), dem kann man einfach nicht helfen.
Tatsächlich nicht… in Hessen ist es Pflicht, da habe ich die erste Wiedereingliederung gemacht und bin dann in RLP genauso vorgegangen.
Kann natürlich sein, dass du auch mit weniger Stunden einsteigen kannst! Entschuldige
In Hessen ist es keine Pflicht, woher nimmst du die Annahme? Rechtsgrundlage ist § 167 SGB, da steht nichts von Mindeststunden und auch in den Handreichungen findet sich dazu nichts.
Bewertung und Notenfindung sind eine der weniger hoheitlichen Aufgaben von Lehrkräften (wenn man es so nennen kann). Da hat meiner Meinung nach niemand was verloren.
Ab ans BK
Diese Aussage ist allgemeingütig ![]()
Kinder müssen aber nicht unbedingt in die PKV und können evtl. auch in der Familienversicherung in der GKV bleiben, dann sind sie weder kostenpflichtig noch alleine versichert!
Man kann die Kinder auch beim anderen Elternteil kostenfrei gesetzlich familienversichern.
Richtig, wenn das andere Elternteil in der GKV ist, dann müssen die Kinder sogar in die Familienversicherung.
Nein, es geht um die Entwicklung des Sozialverhaltens bei den Gutachten und es geht generell um das Sozialverhalten in der Schule, nicht nur im Unterricht, das bekomme ich als Lehrer ja gar nicht komplett mit
Und die Eltern bekommen das mit? Von Erzählungen der Kinder, ok aber welche Kinder erzählen dann wem was? Das ist rechtlich ganz dünnes Eis.
Und auch in "normalen" Zeugnissen gehören bei uns die Sozialverhaltensbewertungen rein, genau wie Noten für Klassenarbeiten.
Es geht doch um das Sozialverhalten in der Schule. Wenn ein Kind in der Freizeit ganz anders ist, spielt das aber doch keine Rolle.
Wenn ich auf der Arbeit ein Arschloch bin, dann fragt auch keiner meine Freunde wie ich mich in der Freizeit verhalte.
Wie ist es denn nun bei euch, dürft ihr Klassenstufenkonferenzen und Pädagogische Tage vormittags in die Unterrichtszeit legen?
Ein pädagogischer Tag heißt ja nicht ohne Grund TAG. So eine Veranstaltung geht über den ganzen Tag, also fällt der gesamte Unterricht an diesem Tag aus. Für alle Konferenzen haben wir einen Konferenztag, an diesem Tag geht der Unterricht planmäßig nur bis zur 6. Stunde und der Nachmittag wird für Konferenzen genutzt.
Es gibt tatsächlich auch Situationen, wo die Elternvertreter hilfreich sind. Gerade bei uns an der Grundschule wissen die Eltern oftmals vieles, was wir nicht wissen. Gerade aus dem privaten Bereich. Wenn man die "richtigen" Vertreter hat, kann das durchaus bereichernd sein.
Externes Wissen trägt aber nichts zur Notenfindung bei.
Nee, nennt sich Betrachtung des sozialen Umfeldes und gehört bei einigen Überlegungen genau dazu.
Und was hat das mit der Benotung von schulischen Leistungen zu tun?
Das führt dann ggf. dazu, dass vorab noch eine pädagogische Konferenz geschaltet wird.
Also noch mehr arbeit bzw. Zeit verschwendet. Wie läuft das denn ab, besonders im Bezug auf Datenschutz?
Bei externen Referenten ist es oft nicht möglich, ihn aufs Wochenende zu legen.
Pädagogischer Tag am Wochenende? Wer hat dich denn zu heiß geduscht?
In Niedersachsen sagt ein Erlass, dass Gremien mit Elternbeteiligung (dazu gehören Zeugniskonferenzen) zeitlich so zu legen sind, dass es berufstätigen Eltern möglich ist, daran teilzunehmen. Das ist vormittags sicher schwieriger zu realisieren als nachmittags, da Eltern von Schulkindern in der Mehrheit mindestens vormittags berufstätig sind.
Zeugniskonferenzen mit Eltern? Ohje wer hat sich denn den Unsinn ausgedacht?
Es ging um die Kosten… die werden bei solchen Anbietern sicherlich irgendwie auf die Schüler umgelegt, damit wir freiplätze haben .. darum ging es.
Was wiederum unzulässig oder zumindest moralisch verwerflich ist.
... wie schon in diversen anderen Threads abgefrühstückt: du wärest dann (!) eine grundständig ausgebildete Lehrerin. Einfach irgendeinen Job machen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist halt auch "selbstschädigend'.
Alles richtig, aber wenn man durch den Vorbereitungsdienst sogar in Summe finanzielle Nachteile hat, dann kann ich nicht mit gutem Gewissen dazu raten.
Das einzige, was vielleicht dafür sprechen würde wäre das niedrigere Deputat. Zumindest wäre es in Hessen so.
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