Es besteht ein Unterschied zwischen "Aufsicht" und "Verantwortung für Schutzbefohlene / Aufsichtspflicht".
Beispiel: Falls ein Vater, der als Begleitperson die Klassenfahrt begleitet, mit den Kids Alkohol konsumiert, ist im Endeffekt die Lehrkraft mit in der Verantwortung, weil diese ihre Aufgabe an eine unzuverlässige Person delegiert hat.
Sicher? Vor Gericht mit Sicherheit nicht. Aufsicht =/ Aufsichtspflicht? verstehe ich nicht.
Siehe #144 Sollten nach Lektüre des Beitrags noch Fragen offen sein, stell diese gerne.
Ja da gibt es keine Verweis auf die entsprechende Norm. Ich habe schon danach gesucht, aber nichts gefunden. Von Aufsicht wird nur im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in eurem Schulgesetz gesprochen. Verordnungen, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften habe ich weder zu Klassenfahrten noch zu Beaufsichtigung gefunden. Daher bleibt meine Frage damit unbeantwortet.