Mea culpa und danke Möbius und s3g4 für eure direkten Hinweise.🙏
No hard feelings ![]()
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Verhandlungsspielraum im Schulbereich? Nuja, es findet sich schon immer ein Beamter, der einen A16er Job machen will oder in die B-Besoldung kommen möchte.
Ja, aber mit B-Besoldung ist man nicht mehr in einer Schule. Da muss man schon wenigstens Abteilungsleiter in einer Aufsichtsbehörde sein. Sicherlich findet da immer mal wieder jemand für.
Trotz der finanziellen Anreize viele Kinder zu haben, denke ich, dass die wenigsten hier eine 16-köpfige Familie haben.
10k€ netto ist schon nice. Leben wie ein Politiker
An beruflichen Schulen finde ich es auch nicht so dramatisch keins zu haben. Aber gerade Grundschulen und Sek I-Schulen mit den vielen Elternkontakten bräuchten mMn dringend eins. Ich hätte keine Lust meine private Nummer rauszurücken und über meine privates Handy zu telefonieren.
Nur mit unterdrückter Nummer.
Ein ordentliches Dienstgerät (was ein Ipad nicht ist) und ein Samrtphone wären angemessen.
Ich habe mittlerweile eine Diensthandy, will es aber eigentlich gar nicht haben ![]()
Hier können wir darüber diskutieren, ob der deutsche Weg der Lehrerausbildung alternativlos und zielführend ist.
Jeder 18-jährige versteht:
Studium --> Ref --> Festanstellung lebenslang an öffentlichen Schulen für gutes Geld.
Es gibt keinen anderen Weg, der dorthinführt und das ist gut so und soll so bleiben?
Nein ist er nicht. Es gibt so viele Wege ins Lehramt.
Ich:
Ausbildung->Studium (kein Lehramt) -> Arbeiten -> Studium (kein Lehramt) + Arbeit -> Vorbereitungsdienst -> Lehrer.
Ich kenne noch viele andere abweichende Biografien, die aber am Ende mit einem 2. Staatsexamen Lehrkräfte sind.
In der Schweiz? 😊
Ja und in England besonders 👌
Mir wurde auch der Maximalbetrag von 2400€ genannt
Auch das kann ich mir nicht vorstellen. Schau nochmal in den Normen nach.
Alles anzeigenIch habe nun noch etwas weiter im Landesbeamtenrecht von BW gelesen. Jetzt bin ich mir wieder unsicher. Vielleicht kann jemand aufklären?
Auszug aus dem Landesbeamtengesetz von Baden-Württemberg: (https://www.nebentaetigkeitsrecht.de/baden_wuerttem…aetigkeitsrecht)
§ 62 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten(6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn
1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen,
2. die zeitliche Beanspruchung insgesamt ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet,
3. die Nebentätigkeiten in der Freizeit ausgeübt werden und
4. kein Versagungsgrund nach Absatz 2 vorliegt.
In dem Fall läge eine Grenze von 1.200€ vor. Oder verstehe ich etwas falsch?
Nicht irgendwelche komischen Seiten lesen. Ihr habt doch die Gesetze und Verordnungen zur Verfügung
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…72rahmen/part/X
Da steht nix von einer Obergrenze.
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km…Stand050620.pdf
Hier auch nicht. Es geht lediglich um die Frage ob man eine Genehmigung braucht oder ob es in jedem Fall zu genehmigen ist.
Ich hätte ein Büro (theoretisch sogar zwei) in der Schule. Ich arbeite aber lieber daheim, da habe ich einen bequemen Stuhl, einen große Monitor und eine vernünftige Tastatur.
Du hast verbeamtete Lehkräfte als Freund*innen in den NL, in der Schweiz und in England?
Nicht schlecht 🤣
Das müssen EU-Beamte sein 😉
Anders sieht es aus, falls du pädagogisches Material (nicht schriftlich) verkaufst - denn hier ist der Herstellungsaufwand mit steigender Stückzahl proportional zum Zeitaufwand
Was? Wenn ich ein Arbeitsblatt erstelle und verkaufe es 1 mal oder 10^6 Mal. Wieso ändert sich der Arbeitsaufwand?
Oder ist mit pädagogischem Material was anderes gemeint?
Ok, kurze Antwort: Anzeigepflichtig ist es definitiv, die Verdienstobergrenze liegt bei 2400€ im Jahr.
Es gibt in keiner Konstellation eine Obergrenze. Ist die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst, dann muss man den Verdienst teilweise abführen. Nicht öffentlicher Dienst = Sky is the Limit. Nur die Arbeitszeit muss eingehalten werden.
Ich frage mich manchmal, ob ihr mitlest. Ein Studium parallel zu Arbeit und Familie ist nicht besonders tiefenentspannt.
Ich rede NICHT von dem 09/15 Werdegang des Stino-Lehrers (Schule - Uni- Ref- Schule).
Ich habe mit vollzeit Beschäftigung in der Industrie und Familie mit 2 Kindern meinen Master in quasi vollzeit gemacht. Ich fand das in Ordnung, schade fand ich nur, dass eigentlich der komplette Urlaub in der Zeit für das Studium drauf ging. Besonders gestresst war ich aber nicht.
Ich halte die Demos für nachvollziehbar, würde ich wohl auch machen. Gerechtfertigt sind sie nicht.
Doch gerechtfertigt, weil ich nicht (noch) mehr für Lebensmittel ausgeben möchte. Natürlich sind Landwirte hoch subventioniert. Gerechtfertigt aus ansonsten sehr hohen Belastungen aller Steuerzahler aber in Ordnung, weil wir von günstigen Lebensmittelpreisen profitieren. Fällt das weg, dann müssen Steuern gesenkt werden. Wenn nicht, dann Inflation. Vielleicht ist die ja in Vergessenheit geraten, bei mir nicht weil sie wie ein Damoklesschwert immer über uns hängt.
AT-Kräfte im Lehramtsbereich im ÖD erhalten i.d.R. schlicht und einfach das Beamtenbrutto für dieselbe Funktion (sofern sie über TVl 15 gelangen, also nicht mehr vom verbindlichem Tarifvertrag erfasst sind - bei A16 kommt partiell noch TVl-15Ü zur Anwendung). Leistungsvereinbarungen gibt es da natürlich nicht (man muss halt genau dasselbe machen wie die entsprechenden Beamten)
Spannend. Bisher kannte es nur so, dass Leute die außertariflich angestellt sind mindestens mehr als die höchste Tarifgruppe bezahlt bekommen. Sonst wird das von Betriebsräten nicht mitgetragen.
A ist anstrengend und blöd, also soll B einfach so zu mir kommen.
Wärst du am Gymnasium müsstest du nur andeuten, dass du gerne an die Grundschule möchtest und du wärst versetzt.
Der Dezernent stünde ca. 10 min später mit laufendem Motor vor der Tür.
Aber wenn du meinst, beides nicht zu brauchen, weder Studium noch Referendariat, weil du irgend einen Beruf erlernt und eine Familie gegründet hast, dann kann ich mich nur wundern. Bei keinem anderen Beruf würde man sowas sagen.
Doch:
Deswegen gibt es das Ref.
1. Studium (Fachwissen) schließt mit 1. Staatsexamen ab.
2. Referendariat (Praxiswissen/Fachdidaktik) schließt mit 2. Staatsexamen ab.
Das haben wir jetzt schon öfters gesagt. Vielleicht kommt es ja von dir bei ihm an?!
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