Ich bin zwar nicht aus Hessen ( Schmidt oder s3g4 können das insofern vielleicht noch bestätigen, was ich schreibe aus meiner Erfahrung für BW), aber das würde mich nun doch eher erstaunen. Wenn das LandHessen dir ein verbindliches Einstellungsangebot gemacht hat, welches du annimmst, dann bist du ohne weiteres Brimborium schon eingestellt und wirst dann eben noch eingeladen zu einem bestimmten Termin für die Verbeamtung oder auch die Unterzeichnung des Vertrages samt Vereidigung.
Ob du die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllst solltest du recht einfach selbst prüfen können, da diese sämtlich öffentlich bekannt sind für jedes BL. Erfüllst du diese, dann kannst verbeamtet werden, andernfalls wirst du eben im Angestelltenverhältnis beschäftigt.
In beiden Fällen ist ebenfalls klar, in welche Besoldungsgruppe du qua Ausbildung und Lehramt fällst, so dass du online nachlesen kannst, welche Bezüge in A oder E du brutto erhalten wirst. Deine Nettobezüge kannst du dann über einen Bezügerechner online bezogen auf das Land Hessen unmittelbar mit deiner Steuerklasse, sowie ggf. weiteren relevanten Angaben im Hinblick auf Familienzuschläge oder auch Kirchensteuer ausrechnen lassen.