So dachte ich auch. Deswegen meldet auch das Labor bzw. die testende Praxis beim Gesundheitsamt, aber Lehrkräfte müssen nicht bei der Dienststellenleitung die Diagnose kundtun, oder?
Nö. Ich habe es zwar gesagt, aber es gibt keine Anweisung mehr dafür und es werden auch keine Listen mehr geführt.