Ja, die hat erst nach einem Jahr festgestellt, dass sie sich verrechnet hatten und damit eben drei Kinder rückwirkend ein Jahr freiwillig bzw. studentisch versichert werden müssen.
Rückwirkend kann man auch eine GKV dann nicht wechseln, da kann man dann nur für ein Jahr drei Beiträge nachzahlen, das ist verdammt viel.Und ja, da darf man sich dann meiner Meinung nach zu Recht über die TK aufregen.
Ja darf man, das ist natürlich ärgerlich. Kann aber passieren, deswegen muss man bei so Grenzfällen ausreichend informiert sein und entsprechend auch die Kasse darauf hinweisen. Ich hatte das immer im Blick. Dort arbeiten auch nur Menschen.
Vielleicht, weil die Vertragsverletzung nur von der PKV behauptet wurde und gar nicht vorlag?!?
Das ist dann ein Fall für einen entsprechenden Anwalt. Die "Kollektivstrafe" von euch interessiert die Versicherungsgesellschaft herzlich wenig.