Nee, da du ja dazu absoluten Unsinn erzählst und sicher weißt, dass dort eine Auflistung mit Tätigkeiten war (da du ja das alles genau zu kennen scheinst) ist da jede Unterhaltung mit dir sinnlos, zumal es ja ums Angestelltenverhältnis ging.
Naja der TV-L sagt dir genauso dass du sowas explizit anzeigen musst. Völlig egal ob das in deinem Lebenslauf drin steht.
Zitat1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden