Also, beim schnellen Googlen habe ich jetzt für Hessen keine Ausnahmen für berufliche Schulen gefunde. Im Gegenteil, zur Zusammensetzung der Schulkonferenz ist in §2 der hessischen Konferenzordnung in Absatz 1 die Rede von "Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Studierende" und in Absatz 3 heißt es konkrez für berufliche Schulen:
"An beruflichen Schulen sind zusätzlich je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit beratender Stimme Mitglied der Schulkonferenz."
Ich bin kein Hesse, aber ich würde das so lesen, dass es an beruflichen Schulen nicht nur eine Schulkonferenz gibt, sondern dass dort auch Eltern vertreten sein müssen, denn die Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ja "zusätzlich".