Man könnte also festlegen, dass nur der ein Zeugnis erhält, der an dem Tag anwesend ist.
Nein, so ein Regelung würde nie durch ein Beteiligungsverfahren durchkommen. Es wäre eine unsinnige Regel, die in keinem Verhältnis steht. Bei Zwischenzeugnissen bis zum Abschluss wäre es noch egal, weil diese Zeugnisse niemand mehr braucht später. Aber bei Abschlüssen wäre es überhaupt nicht denkbar so eine Regelung einzuführen.
Wenn es doch durch irgendeinen Zufall durchrutschen würde, würde das Verwaltungsgericht die Vorschrift sofort einkassieren.