Kann man das mit der Mangelfach-Zulage irgendwo nachlesen? Höre ich zum ersten Mal. Für welche Fächer der Beruflichen Schulen gilt das?
Das findet sich im § 60 HBesG wieder:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof…?xid=5760717,61
Welche Fachrichtungen betroffen sind liegt mir aus einem Schreiben des HKM vor (das werde ich hier aber nicht veröffentlichen).
Zitat von HKMAlles anzeigenLehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in den ausgewiesenen
Mangelfachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie und
Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik und Informatik wird ab
dem 1. Mai 2020 nach § 60 Abs. 1 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) ein Anwärtersonderzuschlag
in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages gewährt. Die
Maßnahme ist erforderlich, da aufgrund des erheblichen Mangels an qualifizierten Bewerberinnen
und Bewerbern der Personalbedarf nicht anders gedeckt werden kann.