Sorry, aber ich finde deine Frage grotesk, insofern dir Wert, Umfang und Bedeutungsgehalt unserer Grundrechte bewusst sein sollten, zumal als Lehrer und insb., wenn du einen Eid auf die Verfassung geleistet hast.. Die Wahrnehmung von Grundrechten, deren Nichtveräußerung,, bedarf keinerlei Rechtfertigung. Du, ich, alle anderen Menschen haben ein Recht am eigenen Bild (und Ton), das man nur selbst aktiv abtreten kann. Videoschalten, in denen man jmd. nötigen möchte, dessen Bild u./o. Ton in einer Situation zu präsentieren, die ihrer Natur nach nicht nur nicht hinreichend kontrollierbsr ist (nämlich gar nicht), sondern zum Missbrauch einlädt (an 'ner Grundschule vielleicht weniger das Problem... dein Vergleich mit "der Industrie" greift jedenfalls nicht) und diesen max. vereinfacht, unterminiert dieses Recht (da hilft aich nicht, dass man ja ex post facto Konsequenzen ziehen könnte, gerade im Internet nicht).
Das ist 'ne Grundsatzfrage.
Was soll das eigtl. für ein 'Argument' sein, "Jaja, der Untergang des Abendlandes" oder "Erläutere mir mal gern Deine Befürchtungen" etc.? Reagierst du so auch bei anlasslosem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis anderern ('Nun hab dich nicht so...' soraxh der SL, der den an die Kollegin adtessierten Brief im Sekretariat öffnete...)?
Dir ist schon klar, dass das GG das Verhältnis von Bürgern zum Staat regelt. Da du im öffentlichen Dienst tätig bist, sind die Grundrecht auch eingeschränkt, um deine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Anordnung von Videokonferenzen als Distanzunterricht ist daher zulässig.