Zwangszurruhesetzung

  • Sie haben ja schon ne passende Qualifikation, aber eben für den Schulbereich.

    Andersherum, wenn man einen A15er aus einer Behörde als Oberstufenkoordinator an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule einsetzen würde, ohne jegliche Schulerfahrung, hätte der auch große Probleme,

    Hab ich irgendwas anderes gesagt?

  • die Versetzung von Lehrkräften Verwaltung gibt es wohl auch nicht in allen Bundesländern., in Hessen z.B. guckt der Amtsarzt konkret nur auf die Fähigkeit in Bezug auf Schule .

  • turtlebaby

    Genau das wäre dann ein Prima Punkt , dass der RA hier im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren ansetzt. Kommt das Gericht nämlich zu der Erkenntnis, dass eine anderweitige Verwendung nicht geprüft wurde, wird der Bescheid aufgehoben und das Land darf die gesamte Kohle bis dahin nachzahlen. Außerdem besteht dann ab Urteil das Beamtenverhältnis bei vollen Bezügen fort und die Verwaltung muss dann die Orüfung einer anderweitigen Verwendung prüfen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Echt ? In Hessen wird grundsätzlich bei DDU keine Versetzung in die Verwaltung durchgeführt. Entweder schuldiensttauglich oder nicht.
    Wenn das so stimmt, dann müssten ja alle Verfahren anfechtbar sein.

  • turtlebaby

    Zumindest kann man nur anraten, dies im Fall des Falles prüfen zu lassen. In NRW ist es auf alle Fälle verbindlich. Für Hessen möchte ich mich jetzt nicht aus dem Fenster hängen.

    Allerdings ergibt sich dieser Anspruch aus §26 des Beamtenstutsgesetzes. Als Bundesgesetz gilt es eigentlich in allen Bundesländern. Daher gehe ich davon aus, dass für Hessen nichts anderes gilt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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