Es gibt in BW zwar einige Schulen, die das so einrichten und bezeichnen, ebenso gibt es aber auch einen guten Grund, warum der Posten "Sicherheitsbeauftragter" ein Ehrenamt ist. Im Ehrenamt entfällt vollständig die Haftbarkeit.
Gerade diese Aufgabe ist viel zu umfangreich für ein Ehrenamt. Eine Haftbarkeit gibt es so oder so nur bei grober Fahrlässigkeit, das gilt auch losgelöst von dieser Funktion.