In NRW hat man nur Anrecht auf die alte Schule, wenn man inkl. Mutterschutzfristen nicht über 12 Monate kommt. Sonst muss immer ein Rückkehrantrag gestellt werden.
Gibt aber einen " kleinen Trick" , wenn man unbedingt sicher an die alte Schule kommen will und nur 1 Jahr Elternzeit nimmt..gehe einfach 1 Tag nach dem Mutterschutz " normal arbeiten" und starte dann erst die Elternzeit.
Habe ich bei meinem Kind gemacht. Geboren an einem Freitag..nach den 8 Wochen war ich Sa/So im Dienst und Montag startete meine Elternzeit.
Ein Rückkehrantrag war nicht nötig.
Ich kam an meine alte Schule.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man beispielsweise 2 Jahre Elternzeit nimmt, sich aber nach einem Jahr selbst an der eigenen Schule mit 75% vertritt (also Teilzeit in Elternzeit beantragt). Muss man dann nach Ablauf der EZ dennoch einen Antrag auf Rückkehr zu Schule stellen und läuft Gefahr, versetzt zu werden?