Beiträge von ChatNoir88

    Und wenn jemand im Oktober in Elternzeit mit unterhälftiger Teilzeit geht, dann hat diese Person also keinerlei Arbeitsbelastung durch Corona gehabt und scheinbar auch sogar weniger als diejenigen, die in Elternzeit nicht arbeiten? Denn diese bekommen ja den gesamten Bonus.

    Sicher…

    Klar, sind das jetzt spezifische Konstellationen, aber wenn man mal den Coronanamen streicht und es eigentlich als das nimmt, was es sein sollte, nämlich ein teilweiser Ausgleich der Nullrunde und Inflation, dann ist das sicherlich nicht fair.

    Jetzt bin ich verwirrt… ich bin seit Mai 2021 in Elternzeit gewesen (bis Anfang 2022) und habe die vollen 1300€ erhalten, bzw bisher die Bezügemitteilung dazu.

    Steht ein spezieller Passus dort in deiner Abrechnung? Das wäre ja noch absurder, wenn man bei kompletter Elternzeit den kompletten Zuschlag bekommt, bei Teilzeit in Elternzeit aber nicht.

    Besonders mies finde ich auf emotionaler ja, dass Leute in Elternzeit gar nichts erhalten.

    Richtig, das stößt mir und anderen auch gerade sehr vor den Kopf und diese Info der anteiligen Berechnung ist mir tatsächlich so durchgegangen, ist aber schon länger nachzulesen, wie Susannea ganz richtig schrieb.

    Du würdest Minimum 150 Euro an EG bekommen in den Partnerschaftsbonusmonaten als Mindestsatz - zumindest wenn beide Partner die Voraussetzungen (Minimu 15, Maximum 25 Stunden) erfüllen, denn das kann einem auch noch auf die Füße fallen und man muss die Partnerschaftsbonusmonate zurückzahlen. Wenn man aber eh mit dem Partner gleichzeitig vorhat, Teilzeit zu arbeiten, kann man diesen Bonus ggf. mitnehmen. Gedacht ist es aber wohl eher für Menschen mit einem geringeren Einkommen, die nicht schon den Höchstsatz deutlich überschreiten.

    Nur bei mindestens zwei Kindern? Oder was ist hier mit Vierköpfig gemeint?

    1. Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierköpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei allen künftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.“

    Ich hatte die gleiche Sorge wie du, dass ich nicht an meine Schule zurückkehren kann, insbesondere da eine Freundin von mir abgeordnet wurde (ist aber an einer Grundschule und dort scheint das üblicher zu sein) und da meine Schule (rechnerisch) überversorgt ist. Ich habe deshalb unter einem Jahr Elternzeit genommen und muss keinen Rückkehrantrag stellen.

    Da aber hier ja einige schon sagten, dass eine Abordnung wider Willen eher selten zu sein scheint, hoffe ich, dass du deine Elternzeitpläne nicht ändern musst, wenn du mit SL und BR sprichst. ich wollte einfach auf Nummer Sicher gehen und bei mir passte das auch mit meinem Partner und wir konnten entsprechend sinnvoll aufteilen.

    Ich muss echt sagen, unser Kreis ist sowohl was die Teststruktur als auch das Impfen betrifft ein Traum. Beides kann man simpel über eine App buchen. Meine Mutter hat sich boostern lassen, hatte spontan einen freien Termin gebucht (hinterlegt sind freie Termine bei Hausärzten sowie Termine in den dezentralen Impfstellen samt Impfstoff), war pünktlich vor Ort, hat digital eingecheckt und war nach 5 Minuten fertig. Buchbar sind täglich 20 Termine pro Viertelstunde von 9 (?) bis 20 Uhr (zumindest aktuell, wo es Impfstoff gibt).

    Schade, dass nicht noch mehr Kommunen dieses System nutzen.

    Die Gefährdungsbeurteilung fiel eben so aus, dass keine besondere Gefährdung für mich besteht.

    Das lasse ich mal unkommentiert so stehen.

    Die Meldung beim BAD ist erfolgt und die Blutuntersuchungen/Impfungen haben ausreichenden Schutz ergeben.

    So kann ich nun also weiterhin arbeiten. Bei jedem Coronafall (und bei einigen anderen Krankheiten) muss ich aber eine gewisse Frist verstreichen lassen, bis ich wieder in die Schule darf (Wiederzulassung ab dem 15. Tag nach Bekanntwerden des Falls zb.). Für die Praxis ist das selten dämlich, denn die Fälle häufen sich ja.

    Das war bei mir beispielsweise auch der Grund, weshalb ich direkt in den Distanzunterricht wechseln durfte/musste - wir hatten letztes Schuljahr schon regelmäßig Fälle, sodass ein Unterricht so gar nicht planbar war (14 Tage weg, 2 Tage da, 14 Tage weg usw.). Kurze Zeit später kam dann aber auch die Vorgabe der BR Schwangere im Distanzunterricht einzusetzen.

    Da die Fallzahlen ja wahrscheinlich nun kontinuierlich häufiger werden in Schulen würde ich ggf. noch einmal mit der SL sprechen, gerade mit der Vorgabe des BADs.

    Eigentlich sollen alle Beamte Widerspruch einlegen, also auch diejenigen ohne Kinder oder nur einem Kind,da es um die Grundbesoldung geht, die ggf. angepasst werden muss. Der Zuschag für mehr als zwei Kinder wird ja nun deutlich angehoben.

    Oder verstehe ich das falsch?

    Unsere Refis haben auch einen eigenen Tisch. Ist total gut, da sie so wesentlich mehr Platz haben als die anderen Kollegen. Zudem kann man vom Refitisch das ganze Lehrerzimmer überblicken - sind eigentlich die besten Plätze. Einziger Nachteil: das Telefon steht auch dort, aber es klingelt eher selten.

    Deine Ausbildungsschule klingt aber tatsächlich schwierig - aber das ist nicht der Standart! Wichtiger ist doch, dass dir die Arbeit selbst mit den Schülern erstmal grundsätzlich Spaß macht.

    Warum sollten in TZ verbrachte Jahre nicht voll zählen? Das ist doch selbstverständlich.

    In NRW werden diese nicht voll angerechnet, soweit ich das überblicken konnte. Es gibt für NRW auch einen Versorgungsrechner, der anzeigt, wenn die Jahre für die Mindestpension noch nicht erreicht sind. Ist für dich in BaWü natürlich uninteressant, aber hier sind ja auch ein paar NRWler.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/versorgungsrechner-auskunft

    Also wir haben AppleTV und IPads. Da die sich aber nur per WLAN verbinden, geht nix, weil ich in meinem Klassenzimmer keins hab 😞

    Bist du sicher? Ich glaube, dass Apple TV nicht zwingend über WLAN laufen muss, sondern auch über AirPlay genutzt werden kann. Das AppleTV braucht nur bei der Installation eine Internetverbindung soweit ich weiß.

    Ich hole diesen Thread mal einmal hoch, da meine Frage auch den Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit betrifft.

    Habe ich nach beantragter und befristeter Teilzeit ein Anrecht auf Vollzeit oder kann es passieren, dass man „reduziert“ bleiben muss oder angeordnet/versetzt wird? Meist findet man ja die Formulierung der dienstlichen Belange etc. aber wie sieht das in der Realität aus bzw. welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich? Ich arbeite in NRW.

    (Und ja, irgendwie habe ich ständig Sorge vor Abordnung 😅 )

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