• Hallo zusammen,

    ihr könnt mit einem Vordruck, den ihr nur ausfüllen müsst, Antrag auf eine angemessene Alimentation stellen bzw. Widerspruch gegen eure Besoldung einlegen.

    Bevor ich hier lange rumlabere:

    https://www.dbb-nrw.de/aktuell…mentation-geltend-machen/

    (für NRW, dürfte aber für andere BL ähnlich aussehen, man muss weiter unten eh das Land eintragen)

  • Da das im verlinkten Artikel angesprochen wird: Wieso bekommt man eigentlich für das dritte Kind viel mehr Geld als für die ersten beiden? Macht ein drittes Kind plötzlich die dreifachen Kosten der ersten beiden Kinder?

  • Liebe/r Marsi,


    du stellst meines Erachtens hier die falsche Frage. Wer das Beamtenrecht nicht kennt, der fragt sich grundsätzlich, warum Beamte neben ihrem Grundgehalt noch einen Familienzuschlag erhalten.


    Für alle, die im Grundkurs Beamtenrecht nicht aufgepasst haben: Der Beamte stellt seinem Dienstherrn seine ganze ungeteilte Arbeitskraft zur Verfügung, und er verzichtet auch auf das Streikrecht. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Beamten und seine Familie "amtsangemessen" zu alimentieren, das heißt zu versorgen. Ein Beamter bezieht als kein Gehalt, sondern nur das, was er zum Leben braucht. Und wenn er Kinder hat, dann braucht er eben mehr. Die Besoldung wird grundsätzlich vom Gesetzgeber geregelt, und dieser ist, wie man sieht, der Ansicht, dass man in den verschiedenen Besoldungsgruppen unterschiedlich viel braucht.


    Dieser Familienzuschlag steigt mit der Kinderzahl ganz erheblich. Nicht zu vergessen: Das gesetzliche Kindergeld gibt es noch obendrauf. (Natürlich kann man hier gerne eine sogenannte Gerechtigkeitsdiskussion führen, wenn man will.)


    Ganz anders ist es bei nichtbeamteten Arbeitnehmern: Hier gibt es Tarifgehalt, manche sind auch im AT-Bereich, aber der Familienstand und die Kinderzahl interessieren den Arbeitgeber nicht im Geringsten. Das staatliche Kindergeld kommt von der Kindergeldkasse.

    Früher gab es beim BAT (=Bundesangestelltentarifvertrag) auch noch die Familienkomponente. Die ist aber bei der Tarifreform, als alle Angestellten in den TVL übergeführt wurden, ersatzlos gestrichen worden.


    Die aktuelle Kontroverse zum Thema "amtsangemessene Alimentation" ist, wenn ich mich richtig erinnere, von einem kinderreichen Richter angestoßen worden, der noch einmal gründlich ins Grundgesetz geschaut hat, wo davon die Rede ist, dass im Beamtenbereich "die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum" zu gelten haben.


    Wie das BVerfG die Frage, was insgesamt "amtsangemessen" ist, irgendwann entscheidet, ist nicht absehbar. Nur deshalb empfiehlt der Beamtenbund seinen Mitgliedern, fürsorglich Einspruch gegen die Festsetzung des Familienzuschlags, falls man mehr als drei Kinder hat, einzulegen.


    Ob es klug war, dass der kinderreiche Richter diese Frage angestoßen hat, ist eine ganz andere Frage.

  • Nur deshalb empfiehlt der Beamtenbund seinen Mitgliedern, fürsorglich Einspruch gegen die Festsetzung des Familienzuschlags, falls man mehr als drei zwei Kinder hat, einzulegen.

    Kleine Korrektur, damit nicht nur deshalb jemand nochmal Kinder in die Welt setzt oder den Widerspruch nicht einlegt.

  • Eigentlich sollen alle Beamte Widerspruch einlegen, also auch diejenigen ohne Kinder oder nur einem Kind,da es um die Grundbesoldung geht, die ggf. angepasst werden muss. Der Zuschag für mehr als zwei Kinder wird ja nun deutlich angehoben.

    Oder verstehe ich das falsch?

  • Eigentlich sollen alle Beamte Widerspruch einlegen, also auch diejenigen ohne Kinder oder nur einem Kind,da es um die Grundbesoldung geht, die ggf. angepasst werden muss. Der Zuschag für mehr als zwei Kinder wird ja nun deutlich angehoben.

    Oder verstehe ich das falsch?

    Genau! Es sollen alle Beamte Widerspruch einlegen. Die kinderreichen Beamten müssen für den Kinderzuschlag nichts machen (für die Grundbesoldung schon)

  • Für alle, die im Grundkurs Beamtenrecht nicht aufgepasst haben: Der Beamte stellt seinem Dienstherrn seine ganze ungeteilte Arbeitskraft zur Verfügung, und er verzichtet auch auf das Streikrecht. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Beamten und seine Familie "amtsangemessen" zu alimentieren, das heißt zu versorgen.

    Von amtsangemessener Alimentierung kann man in Schleswig-Holstein schon lange nicht mehr sprechen. Es ist z.B. anscheinend nicht mehr amtsangemessen ein Weihnachtsgeld zu bekommen. Der Grund für das Steichen ist natürlich, dass die Haushaltslage dadurch saniert wird, dass man den Beamten buchstäblich Geld klaut. Weil es aver der Dienstherr macht, gilt es nicht als kriminell. Der Dienstherr hält seinen Teil der des Vertrages nicht, erwartet im Gegenzug aber, dass der Beamte seinen Teil einhält.

    Wenn der Beamte dann seinerseits den Teil nicht einhält, drohen Disziplinarmaßnahmen.


    Ein Beamter bezieht als kein Gehalt, sondern nur das, was er zum Leben braucht.

    Das ist eine zutreffende Formulierung. Du könntest noch ein "Über" vor das Leben setzen.

  • Das ist eine zutreffende Formulierung. Du könntest noch ein "Über" vor das Leben setzen.

    Oh Gottchen, du Ärmste!!! Wie viel tausend Euro sind das noch gleich, die du monatlich über dem ALG II-Satz zur Verfügung hast? Denn der ALG II-Satz ist eine Höhe, bei der man von Überleben schreiben darf, lebt man damit doch tatsächlich in relativer Armut. Du machst dich wirklich lächerlich mit derartigen Aussagen. Schon mal von ALG II leben müssen? Ich weiß, wie es ist so wenig zu verdienen, dass man aufstockend ALG II erhält und auch, wie viel mehr ich im Schuldienst verdiene mit einer TZ-Stelle. Das liegt weit über dem Existenzminimum, was wir als Lehrkräfte zur Verfügung haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofill...

    • Offizieller Beitrag

    Da das im verlinkten Artikel angesprochen wird: Wieso bekommt man eigentlich für das dritte Kind viel mehr Geld als für die ersten beiden? Macht ein drittes Kind plötzlich die dreifachen Kosten der ersten beiden Kinder?

    Nein, tut es nicht. Aber der Familienzuschlag bei drei und mehr Kindern wurde als nicht angemessen erachtet.

    Man könnte jetzt einwenden, dass es mit steigender Kinderzahl, dass beide Elternteile so viel arbeiten gehen, dass man über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Das gilt aber natürlich auch für alle anderen Arbeitenden.

  • Ja. Warum sollte man für den Trauschein oder Kinder in die Welt setzen noch zusätzliches Geld bekommen? Rückständiges, mich anwiderndes Modell.

    Ich habe selber keine Kinder und bin nicht verheiratet, aber solch' eine Einstellung finde ich trotzdem traurig.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja. Warum sollte man für den Trauschein oder Kinder in die Welt setzen noch zusätzliches Geld bekommen? Rückständiges, mich anwiderndes Modell.

    Weil unser Grundgesetz gewisse Vorgaben macht den Schutz von Familien betreffend, die wir umsetzen müssen. Was- zumindest wenn es um Kinder geht, den Trauschein als Grundlage für Familienzuschläge halte ich auch für nicht mehr zeitgemäß- gesamtgesellschaftlich auch wünschenswert ist, dass diese möglichst gute Bedingungen aufzuwachsen haben, wobei Geld eben ein erleichternder Faktor sein kann. Dass es eine Ungleichbehandlung von Kindern von Beamten und Angestellten gibt passt natürlich nicht dazu, ebenso wenig, wie wenig Geld Familien im Transferleistungsbezug für ihre Kinder zur Verfügung haben. Das ist für mich tatsächlich eine relevante Gerechtigkeitsdebatte, nicht aber, dass meine KuK mit Kindern mehr Geld vom Dienstherrn erhalten als ich. Meine KuK mit Kindern sichern auch meine Pension, Krankenversorgung und Pflege mit Dank künftiger Arbeitnehmer:innen, die sie großziehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Kai-Uwe hat Satzzeichen nachgeliefert.

  • Ja. Warum sollte man für den Trauschein oder Kinder in die Welt setzen noch zusätzliches Geld bekommen? Rückständiges, mich anwiderndes Modell.

    Ich habe auch keine Kinder, aber

    1) Ist unser Job nur dann gesichert, wenn Nachwuchs in die Welt gesetzt wird. Wenn eine Schule geschlossen wird oder weniger SuS die Schule besuchen, hat dieses Einfluss auf die Lehrerstellen. Versetzungen oder Abordnungen gegen den Wunsch der Beteiligten sind abzusehen

    2) Wie CDL schon schreibt:

    Nur so ist die Pension, die Rente, die Pflege etc. gesichert.

    3) Sind mit Kindern auch zusätzliche Kosten verbunden (größe Wohnung = mehr Miete; oftmals Teilzeitbeschäftigung mind. 1 Lebenspartners/ Lebenspartnerin und das Geld, was für das Aufwachsen von Kindern eben nötig ist)


    Dass eigentlich Angestellte auch einen Familienzuschlag bekommen sollten, steht auf einem anderen Blatt.

  • Nummer 3 finde ich regelrecht verwirrend. Also zahlt jeder Arbeitgeber einen Kinderzuschlag? Nein? Sowas.

    Nein, aber das bedeutet ja im Umkehrschluss nicht, dass das generell nicht als sinnvoll erachtet werden kann. Wenn ich an das denke, was ich vor dem Schuldienst verdient habe, dann wäre ich sofort dafür, dass Zuschläge für Kinder verbreiteter wären. Letztlich ist das durchaus ein Weg, um als Arbeitgeber junge, gut qualifizierte Arbeitnehmer:innen in der Familiengründungsphase von sich zu überzeugen und an sich zu binden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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