Weiß jemand von den NRW Leuten, ob es mir verboten ist, mit den Abileuten trotz allem in der Schule in kleinen Gruppen bis zu 10 SchülerInnen Unterricht zu machen?
Ich weiß, dass das dem Ansinnen zur Vermeidung von Sozialkontakten zuwider läuft, deshalb frage ich mich, ob ich es dennoch tun dürfte oder dafür eine Ausnahmegenehmigung z. B. vom Gesundheitsamt oder dem Schulministerium bräuchte.