Aus der Pdf Anlage zur Schulmail:
„Die Testung erfolgt regelhaft mittels PoC-Antigen-Test (sog. Corona-Schnelltest), bei dem das Ergebnis nach einer kurzen Wartezeit in der Praxis mitgeteilt wird. Sollte im Einzelfall zu dem vereinbarten Termin in der Praxis kein PoC- Antigen-Test zur Verfügung stehen, kann der Arzt/die Ärztin alternativ einen PCR-Test (Test mit anschließend erfor- derlicher Laborauswertung) oder – in Abhängigkeit der Laborauslastung – auch einen Antigen-Labortest durchfüh- ren. Fällt der PoC-Test positiv aus, ist zur Bestätigung des Ergebnisses ein PCR-Test erforderlich. Die bestätigende Diagnostik wird über die GKV bzw. PKV abgerechnet.“