Beiträge von MarieJ

    Pessimistensicht: Die Neuinfektionszahlen sind durch die Testkapazitäten nach oben beschränkt. Da man die Teststrategie geändert hat (möglichst keine Symptomlose mehr) steigt dann zunächst die Positivrate und irgendwann stagnieren die Zahlen auf hohem Niveau, unabhängig vom tatsächlichen Infektionsgeschehen. Oder auch nicht - schaun mer mal😉

    @alpha

    Kennst du evtl. „Carmina mathematica“ von Hubert Cremer? Mathegedichte, die teilweise ganz nett sind. Das ist ein altes Buch, was man nur noch selten bekommt. Hatte ich vor Jahren mal aus einer Fernleihe bezogen. Das wäre vielleicht auch was für deine Sammlung.

    @ Marie: Hast du diese Dienstmail bzgl. dem Verbot von Elternabenden & dem Tag der offenen Tür zur Hand?

    Gerne doch, aber leider grade nicht als Link im pdf:

    >>>>>>>>>> Beginn der Schulmail der Bezirksregierung Münster >>>>>>>>>>


    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
    nachfolgende Information des Ministeriums für Schule und Bildung bzgl. der (Un-)Zulässigkeit von Tagen der offenen Tür an öffentlichen und privaten Schulen sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung zu.

    "Von mehreren Seiten ist die Frage an mich herangetragen worden, ob in den kommenden Wochen an den Schulen "Tage der offenen Tür" insbesondere zur Vorbereitung der Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 stattfinden können.

    Aufgrund der aktuellen, ab dem 2.11.2020 geltenden Rechtslage (CoronaschutzVO vom 30. Oktober, CoronaBetrVO in der seit 26. Oktober gültigen Fassung) ist dazu festzustellen:

    Zwar setzt § 1 Absatz 6 Satz 1 CoronaBetrVO voraus, dass Tage der offenen Tür in der Pandemie weiterhin möglich sind und verpflichtet zum Gebrauch einer Alltagsmaske. Der Begriff "Alltagsmaske" ist in der CoronaschutzVO an die Stelle von "Mund-Nase-Bedeckung" getreten.

    § 1 Absatz 6 Satz 2 stellt aber die generelle Zulässigkeit unter die "Maßgabe der veranstaltungsbezogenen besonderen Regelungen der CoronaschutzVO". Dies ist als Verweis auf § 13 CoronaSchV zu verstehen. Nach § 13 Absatz 1 CoronaSchVO sind Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen "dieser" Verordnung (also der CoronaSchV) fallen, bis zum 30. November 2020 untersagt.

    Tage der offenen Tür ebenso wie Elternabende und Schulfeste fallen offenkundig nicht unter besondere Regelungen der CoronaschutzVO.

    Sie sind daher (zunächst ) in der Zeit vom 2. bis zum 30. November unmittelbar im Verordnungswege untersagt.


    Im Auftrag
    Rez. Dr. Ludger Schrapper"

    Mit freundlichen Grüßen
    Bezirksregierung Münster

    Semjon Balster
    Dezernat 48 - Schulrecht

    Bin ich zu blöd? In §4 der ab 5.11. gültigen CoronaSchVO NRW lese ich nicht, dass dienstliche Zusammenkünfte erlaubt seien. Oder meintest du §1 Abs 4?

    Wo finde ich denn diese Einschränkungen zu Versammlungen mit sozial-kommunikativem Charakter? Genau um diesen Aspekt geht es mir natürlich.

    Wie ist das eigentlich mit den Dienstbesprechungen bzw. „einfache Koferenzen“ im November geregelt? Eigentlich sind doch alle Veranstaltungen zunächst einmal verboten. Die Ausnahmen werden in der CoronaSchVO geregelt.

    In der Schulmail stand nun, dass z.B. Tage der offenen Tür und Elternabende nicht unter die Ausnahmen fallen und daher verboten sind. M.E. wären dann auch nur die absolut notwendigen Konferenzen und Dienstbesprechungen erlaubt oder verstehe ich die gesetzliche Regelung falsch?

    Mit Nusslikör, Marillenbrand, Williams-Birne und Vodka-Feige. In meinem Rewe sind sie nun ausverkauft, warum wohl?

    Da bin ich total unschuldig 😇. Berlin wäre mir nun doch für einen solchen Einkauf zu weit. Außerdem mag ich grade nicht so viel Bahn fahren.

    Zum Thema: der R-Wert ist eine sehr empfindliche Größe. Es gehen dort viele verborgene Parameter ein, die Schwankungen verursachen. Herbstferien und Kontaktvermeidung gehören natürlich dazu.

    Selbstverständlich kann aber der R Wert sinken, obwohl die Neuinfektionen noch steigen, dann ist er evtl. nur gering über 1. Bei R=1 bleiben die täglichen Neuinfektionen hoch, aber konstant, also muss er längerfristig unter 1.

    Oh, dann hatte ich das von Pepe wohl falsch verstanden. Habe geglaubt, unsere Beiträge seien verdreht aufgetaucht. Schade, ich fand das mit dem Wurmloch so hübsch.

    Kann am Rotwein liegen, dass ich nicht mehr richtig lesen kann🍷 - Eierlikör nehme ich nur nachmittags.

    Abgesehen von der Zeitreise meines Beitrages ist’s ja lustig, dass wir fast das gleiche als Assoziation für den nächsten Ohrwurm hatten.

    Leider sieht man das mit der Zeit jetzt nicht mehr. Inzwischen hat sich der Unterschied von einer Minute weggerundet und wir sind beide bei einer Stunde🙁

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    grüne Wiese

    Das sind ja unnütze Kalorien, die spucke ich aus.

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    Aktuell ja, aber über einen Bausparvertrag kann ich halt jetzt schon den Zinssatz für etwas sichern, was ich erst in 10 Jahren machen will. Das ist bei den aktuellen Zinsen nicht die schlechteste Idee.

    Da die Banken derzeit für eine Laufzeit von 20 Jahren bei einem Baukredit ca. 1% Zinsen nehmen, ist nich davon auszugehen, dass die Zinsen eines Bausparkredits in 10 Jahren wirklich besser sind als die Bankzinsen. Außerdem gibt es die schon erwähnten Abschlussgebühren und meist Gebühren bei Inanspruchnahme des Baukredites.

    Falls also kein bestehender Bausparvertrag verwendet werden kann, sind Banksparpläne oder geförderte Aktienfonds derzeit die bessere Alternative.

    Krank : Verlängerung der Frist um die Krankheitstage (evtl. Attest je nach Vorgabe)

    Handschriftlich: Jammern nicht alle, dass die SuS zu wenig schreiben?

    Ich finde es super, wenn jemand in ordentlicher Handschrift ein längeres Werk abgibt. Du musst es doch nicht irgendwie weiterverarbeiten. Leider musst du evtl. einen Bewertungspunkt abziehen, wenn ein Datei-Format obligatorisch war.

    Natürlich hängt auch bei einem handschriftlichen Werk die Note von Form und Inhalt ab, es wird ja sicher noch andere Formkriterien geben als nur Schrifttyp, Zeilenabstand usw.

    Wir haben ein Schreiben von der Bezirksregierung erhalten, in dem Folgendes steht:

    „Nach § 13 Absatz 1 CoronaSchVO sind Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen "dieser" Verordnung (also der CoronaSchV) fallen, bis zum 30. November 2020untersagt.
    Tage der offenen Tür ebenso wie Elternabende und Schulfeste fallen offenkundig nicht unter besondere Regelungen der CoronaschutzVO.
    Sie sind daher (zunächst ) in der Zeit vom 2. bis zum 30. November unmittelbar im Verordnungswege untersagt.

    Zu solchen untersagten Veranstaltungen gehören sicher auch Musikvorspiele mit Zuhörern von außen. Bei uns sind alle Veranstaltungen ähnlicher Art abgesagt.

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