Beiträge von MarieJ

    Ich wundere mich, dass hier von einem neuen Erlass geschrieben wird. Ist mir nicht bekannt, bin aber in der Schulleitung. Bisher gilt nach meiner Kenntnis die Fortschreibung der Regelung aus der 15. Schulmail bis zum 24.5.

    Dort ist geregelt, dass Vorerkrankte pauschal nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen, über 60-jährige können auf eigenen Wunsch eingesetzt werden, müssen aber nicht.

    Falls jemand den neuen Erlass verlinken könnte, wäre das sehr hilfreich.

    Mir wurde ein ausgesprochen gutes Gedächtnis und analytisches Denken mitgegeben, Musikinstrumente spiele ich ein paar.
    Das gute Gedächtnis behält auch ziemlich viel Quatsch - wie bei Miss Jones - und ich lerne heute eher schneller als früher, obwohl ich mal dachte, dass es schlechter wird, wenn man älter wird (bin fast 60).

    Weil ich so viel Spaß am Ausprobieren von allerhand Kram habe, kann ich auch mit links schreiben, Sütterlin, kyrillisch und etwas arabisch.

    Ich gebe diese interessante Frage weiter und erweitere noch um:
    Ist es dir auch etwas peinlich solche Sachen über dich selber zu schreiben?

    (Oder ist es verboten, zwei Fragen zu stellen?)

    Zitat von Sommertraum:“ In Bayern gilt schon von Anfang an, dass keine Risikogruppe automatisch freigestellt wird, sondern diese den Arzt konsultieren soll und abhängig von dessen Entscheidung nur mit Attest vom Präsenzunterricht freigestellt wird.“
    Dazu in # 206

    Das ist hier auch so.

    aberwitz ist aus NRW

    Das ist definitiv eine falsche Behauptung.

    Aus der Schulmail dazu (Gültigkeit wurde inzwischen über den 4.5. hinaus bis auf weiteres verlängert):

    „

    Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.

    Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.

    Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

    2. Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

    Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.„

    Wenn es in solchen Fällen keine Schließung gibt, bleibt abzuwarten, ob sich an der jeweiligen Schule dann doch noch weitere Fälle zeigen. Dann hätte man einen gewissen Anhalt dafür, ob die Distanzen und Hygiene dort einen Sinn haben. Wobei natürlich evtl. noch verborgene Parameter einen Einfluss haben könnten.

    Besonders perfide erscheint die heutige Behauptung des Ministeriums, der Wunsch sich an den mündlichen Abschlussprüfungen zu beteiligen sei vielfach aus dem betroffenen Pädagogenkreis gekommen...

    Das ist nicht perfide, sondern nach meiner Kenntnis einfach wahr. Bei uns gab es mehrere KollegInnen - mich eingeschlossen, wie ich bereits schrieb - , die ihre AbiturientInnen selber prüfen wollten und die Bedingungen bei mündlichen Prüfungen für absolut akzeptabel halten. Da ist Einkaufengehen sicher gefährlicher.

    Man braucht mehr Lehrer, also verschiebt man die Grenze. Anstatt sich einzugestehen, dass der Betrieb nicht einwandfrei durchführbar ist mit so wenigen Lehrern, und das mdl. Abi abzusagen, riskiert man lieber deren Gesundheit.

    Es geht hier um mündliche Prüfungen, Firelilly. Da ist deine Schwarzmalerei echt unangebracht: vier Personen in einem Raum sollten wohl kein Problem darstellen.

    In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Aus dem Erlass

    „

    In der 20. SchulMail haben wir Sie über Eckpunkte informiert, die für den Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres zu beachten sirid. Hiermit möchte ich klarstellen, dass sich die folgende Maßgabe auf die Sekundarstufe l bezieht: ,,Zur Einhaltung der Hygienevorschriffen können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrich- tet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt."

    Im Kurssystem der Sekundarstufe 11 ist es kaum zu vermeiden, dass auf- grund der begrenzten Raumkapazitäten im Tagesablauf einzelne Räume auch von wechselnden Schülergruppen genutzt werden.

    Aus den Gründen des Infektionsschutzes ist allerdings darauf zu achten, dass solche Wechsel auf ein Minimum reduziert werden, beispielsweise dadurch, dass in den jeweiligen Kursen grundsätzlich in Doppelstunden oder in noch größerem Umfang im Blockunterricht unterrichtet wird. Zudem sind bei einem Wechsel von Schülergruppen, die denselben Ar- beitsplatz im Raum nutzen, Zwischenreinigurigen erforderlich. Die Räuföe müssen gelüftet werden und es ist darauf zu achten, dass die wechselnden Schülergruppen keinen Kontakt haben.“

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