Das sehe ich anders, Seph.
Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.
Frag mal im Einzelhandel.
Die Wahl des Wohnortes ist auch nicht zwingend Sache des Arbeitgebers.