Unpopuläre Lösung:
Wer meint, bestimmte Aufgaben des Kerngeschäfts nicht machen zu können, weil pro Klausur 120 min benötigt würden, darf dann gerne bei uns im SL-Vorzimmer die Korrekturen machen. Wir bleiben dann auch solange und reichen Kaffee.
Unpopuläre Lösung:
Wer meint, bestimmte Aufgaben des Kerngeschäfts nicht machen zu können, weil pro Klausur 120 min benötigt würden, darf dann gerne bei uns im SL-Vorzimmer die Korrekturen machen. Wir bleiben dann auch solange und reichen Kaffee.
Mit Matrizen kann man Papier bedrucken und muss nicht per Schreibmaschine zwanzig Ausfertigungen tippen. Die Spiritusmatrize muss man sehr sorgfältig erstellen, da ansonsten die Druckqualität leidet.
Ich denke, dass sich die Nutzung an den unterschiedlichen Schulformen nicht sehr unterscheidet und mittlerweile gegen 0 geht.
Das sehe ich anders, Seph.
Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.
Frag mal im Einzelhandel.
Die Wahl des Wohnortes ist auch nicht zwingend Sache des Arbeitgebers.
12 im Monat sind rund 120-140 im Jahr, sehr großzügig gerechnet.
Sind beim VZ weniger als 8 % vom Kuchen.
Beim TZ 16 %.
Aus meiner Sicht tatsächlich ein vergleichsweise kleiner Posten.
Die gefühlte Belastung scheint auch bei uns im Kollegium deutlich über dem tatsächlichen Zeitaufwand zu liegen. Lehrkräfte haben in manchen Bereichen aus meiner Beobachtung ein sehr hohes Autonomiebedürfnis, das sich nicht gut mit solchen Elementen, in denen man wenig Selbstwirksamkeit erlebt, vereinbaren lässt.
Wieviele Stunden macht Ihr pro Woche Konferenzen etc? Ist das auf die Jahresarbeitszeit gesehen nicht ein vergleichsweise kleiner Posten?
Richtig.
Der Punkt ist doch, dass die Anweisung dann lauten wird:
Halten Sie sich an die Arbeitszeitverordnung, Mehrarbeit ist genehmigungs- oder anweisungspflichtig (und wird grundsätzlich nicht genehmigt).
Vulgo: Korrigier halt schneller und bereite effizienter vor.
Der Zugang ist voll ok.
Kann mir auch kein Urteil über das "Gesamtwerk" machen, die Stichproben haben mich inhaltlich/formal aber nicht überzeugt.
Wenn die SuS sich das selbst ansehen, ist das ok. Für ne Empfehlung reicht es bei mir halt nicht.
Von Simple Club rate ich explizit ab. Es gibt für Chemie echt keinen grösseren Scheiss als das.
Sehe ich für Physik und Mathe ähnlich. Darum auch ganz am Ende der Liste.
Ich weiß gar nicht, warum viele Schülerinnen und Schüler darauf stehen. Das sind irgendwelche cringen Keks, die sich mit aufgesetzter Sprache an die Jugend heranwanzen möchte. Klappt anscheinend. Bau ich darum jetzt auch ein (also die Sprache, nicht die Videos - Ja, LOL ey).
Flip the Classroom ist sehr eng an einem Lehrbuch dran: https://www.fliptheclassroom.de
Wenn man das Lehrbuch nicht hat, dann ist der Mehrwert eher gering.
Daniel Jung ist mir häufig fachsprachlich zu oberflächlich.
... besser als die "großen" Mathekanäle wie z.B. Daniel Jung. Ich habe den Kanal schon oft empfohlen.
...
Gibt es da eigentlich ein "offizielles" Lehrerforen-Ranking?
Für mich:
FliptheClassroom > Daniel Jung >> ... >> Lehrer Schmidt >> ... >> Simpleclub
MathemaTrick habe ich bislang nur als eher spielerische Alternative wahrgenommen, bei der es eher um interessante Aufgabentypen und Rätsel geht als um Schulstoff.
Insbesondere bei GrundschülerInnen, die einem meistens ja nicht so weit voraus sind wie die Teenies.
Das sehe ich anders.
Die Digitalkompetenz von Jugendlichen ist erschreckend schlecht und beschränkt sich in der Regel auf Swipen und ihnen bekannten Oberflächen unfallfrei zu navigieren.
In der Geschichte des Länderfinanzausgleichs war Bayern länger Nehmer- als Geberland.
Da sind die dreisten Bereicherungen aus Bundestöpfen (Söder zu Scheuer: "Du hast uns viel Geld nach Bayern gebracht.") noch gar nicht inbegriffen.
Wenn keine schriftliche Entschuldigung drei Tage nach der Rückkehr vorliegt: untentschuldigt.
Unentschuldigt heißt ungenügend.
Wo ist das Problem?
Das Problem ist, dass das zumindest manche relevante Juristen für BW anders sehen.
Bei unzweifelhaft zwingendem Grund (Krankheit, ...) genügt ein reines Fristversäumnis nicht.
In BW ist es ebenfalls zulässig, vgl. §8 NVO Abs. 5 & 7.
Dieser Abschnitt bezieht sich meines Erachtens auf terminierte Leistungserhebungen.
Wenn jemand also für genau diesen Schüler (oder natürlich auch für alle) in dieser Stunde eine "Note machen" wollte, dann ist es zulässig. Wenn üblicherweise Epochalnoten gegeben werden, dann ist es aber wiederum nicht zulässig, nur diesem Schüler für diese Stunde eine 6 einzutragen.
Habe aber meinen Ebert derzeit nicht parat.
Ein reines Fristversäumnis genügt in BW allerdings nicht, wenn es unzweifelhaft klar ist, dass das Kind am Schulbesuch gehindert war (steht so oder so ähnlich auch im Ebert). Aber wie gesagt, weiß nicht, ob der Ebert da noch ne Beleg für liefert.
Chemie-Sammlung in Brand? Keller unter Wasser??
So ähnlich. Viel mehr Infos wären der Anonymität etwas abträglich.
War ein Schüler, der viele Nerven und auch Tränen im Kollegium gekostet hat.
Vom Tag 1 keine Berührungsängste, mittlerweile geschätzter Kollege.
Zwischen Abitur und "Wiederkehr" liegen ja in der Regel auch 6-7 Jahre.
Auch solche Kollegen (nicht Kolleginnen) haben wir bei uns.
Selbst das ist kein Problem.
Werbung