"Benotung" unentschuldigter Fehlzeiten im Note 6?!

  • Hallo zusammen,


    eine Kollegin trägt den Schüler*innen für jede Unterrichtsstunde, die sie unentschuldigt fehlen, die Note 6 als mündliche Note ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Weiß jemand Bescheid bzw. könnte eine rechtliche Grundlage nennen?


    Viele Grüße und lieben Dank,

    MrsPace

  • In NRW ist es rechtlich zulässig. Unentschuldiges Fehlen gilt als verweigerte Leistung und demnach mit der Note 6 bewertet. (SchulG, §48 (5))


    In BW ist es ebenfalls zulässig, vgl. §8 NVO Abs. 5 & 7.

    Danke dir.


    D.h. einem Schüler, der eine Woche fehlt und das Attest zu spät abgibt, kann ich fünfmal die Note 6 eintragen, wenn ich ihn jeden Tag unterrichte?

  • Danke dir.


    D.h. einem Schüler, der eine Woche fehlt und das Attest zu spät abgibt, kann ich fünfmal die Note 6 eintragen, wenn ich ihn jeden Tag unterrichte?

    Wie viel Zeit man hat, um das Attest nachzureichen, ist bei uns auch immer Grundlage von Diskussionen. Ich bin da gerne nachsichtig, weil ich keine Lust habe, dass irgendwann die Behörde oder sogar ein Verwaltungsgericht meine Auslegung kassiert. Datum der Zeugniskonferenz ist aber der allerspäteste Termin 😀.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • §8 NVO ist doch eindeutig ...


    (5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.


    (7) Die Absätze 4 bis 6 gelten entsprechend für mündliche und praktische Leistungen.


    Solange die Voraussetzungen der Schulbesuchsverordnung §2 (2) "Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen."


  • Wie viel Zeit man hat, um das Attest nachzureichen, ist bei uns auch immer Grundlage von Diskussionen. Ich bin da gerne nachsichtig, weil ich keine Lust habe, dass irgendwann die Behörde oder sogar ein Verwaltungsgericht meine Auslegung kassiert. Datum der Zeugniskonferenz ist aber der allerspäteste Termin 😀.

    Danke dir. Ja, das ist eben die Frage. Kann man "nur" wegen einer Fristverletzung direkt die Note 6 erteilen? Bei uns ist die Frist drei Tage.


    Was passiert, wenn ein Schüler mir am Tage der Notenabgabe alle Atteste nachreicht?

    • Offizieller Beitrag

    und wenn jemand zwei Tage vor der Notenkonferenz kommt und 3 Monate nachreicht, dann ist es plötzlich anders?
    (in NRW haben wir leider keine offiziell geltende Frist, aber ihr habt die nunmal in BaWü... ein Tag ist sicher was Anderes als deutlich drüber... und du hast mit "ausbildungsreifen" (haha) Kids zu tun: da kann man nicht endlich die Augen drücken, wenn jemand zb 2 Monate braucht, einen Attest nachzuliefern.
    Wenn man es am Montag nicht schafft, den Attest einzuwerfen, obwohl man seit Mittwoch zurück ist, und am Dienstag vor der 1. Stunde die Lehrkraft sucht, ist was Anderes...

    • Offizieller Beitrag

    Man kann dann für jede Stunde die Note "ungenügend" erteilen, wenn die anderen SuS' für die jeweiligen Stunden ebenfalls bewertet werden. Ansonsten würde man für diese "Nicht-Leistung", die ja auch bei den anwesenden SuS' vorkommen kann, aber in der Regel nicht so wahrgenommen wird, strengere Maßstäbe anlegen als bei den anderen SuS. Anteilig, d.h. auf die Gesamtzeit hochgerechnet, ist das natürlich machbar.


    Wie würde man aber eine Handvoll an Zwischeneinschätzungen mit beispielsweise zehn unentschuldigten Fehlstunden zu einer SoMi-Note zusammenziehen?


    Die Antwort auf die Frage ist m.E. also ein "ja", wenn alle anderen SuS' auch für jede Stunde eine Mitarbeitsnote bekommen.

  • Man kann dann für jede Stunde die Note "ungenügend" erteilen, wenn die anderen SuS' für die jeweiligen Stunden ebenfalls bewertet werden. Ansonsten würde man für diese "Nicht-Leistung", die ja auch bei den anwesenden SuS' vorkommen kann, aber in der Regel nicht so wahrgenommen wird, strengere Maßstäbe anlegen als bei den anderen SuS. Anteilig, d.h. auf die Gesamtzeit hochgerechnet, ist das natürlich machbar.


    Wie würde man aber eine Handvoll an Zwischeneinschätzungen mit beispielsweise zehn unentschuldigten Fehlstunden zu einer SoMi-Note zusammenziehen?


    Die Antwort auf die Frage ist m.E. also ein "ja", wenn alle anderen SuS' auch für jede Stunde eine Mitarbeitsnote bekommen.

    Eben, das ist genau mein Gedanke. D.h. die Kollegin müsste für jeden Schüler jede Unterrichtsstunde eine mündliche Note feststellen...


    Ich stelle zweimal im Halbjahr eine mdl. Note fest. Wobei ich es über das gesamte Halbjahr mache wenn es sich eben anbietet und der Schüler sich eh gerade gemeldet und was Schlaues gesagt hat.

  • - Unentschuldigte Fehlzeiten sind mit ungenügend zu bewerten.

    - Es gibt zwei Noten für die sonstige Mitarbeit am Halbjahresende, alles, was ich dazwischen aufschreibe, sind keine Noten, sondern Notizen

    - Die Bildung der Note für die sonstige Mitarbeit muss erlasskonform und transparent erfolgen, das ist der Fall, wenn ich die unentschuldigten Fehlzeiten mit ungenügend mit Gewichtung in Bezug auf die gesamte Unterrichtszeit einfließen lasse. Das heißt dann zum Beispiel: Schüler war 12 mal anwesend, in diesem Stunden waren seine Leistungen insgesamt befriedigend, er hat 3 mal unentschuldigt gefehlt, damit wird seine sonstige Mitarbeit insgesamt mit ausreichend bewertet.

    • Offizieller Beitrag

    Eben, das ist genau mein Gedanke. D.h. die Kollegin müsste für jeden Schüler jede Unterrichtsstunde eine mündliche Note feststellen...


    Ich stelle zweimal im Halbjahr eine mdl. Note fest. Wobei ich es über das gesamte Halbjahr mache wenn es sich eben anbietet und der Schüler sich eh gerade gemeldet und was Schlaues gesagt hat.

    Streng genommen tust Du das in NRW nur einmal, da die Quartalsnoten offiziell gar nicht existieren... Das lässt natürlich einiges an Spielraum zu, um mit den unentschuldigten Fehlzeiten umzugehen. Gleichzeitig erklärt das natürlich, warum in den vielen Fällen, die ich mitbetreuen durfte, selbst bei horrenden Fehlzeiten die Noten noch halbwegs OK waren.

  • In BW ist es ebenfalls zulässig, vgl. §8 NVO Abs. 5 & 7.

    Dieser Abschnitt bezieht sich meines Erachtens auf terminierte Leistungserhebungen.

    Wenn jemand also für genau diesen Schüler (oder natürlich auch für alle) in dieser Stunde eine "Note machen" wollte, dann ist es zulässig. Wenn üblicherweise Epochalnoten gegeben werden, dann ist es aber wiederum nicht zulässig, nur diesem Schüler für diese Stunde eine 6 einzutragen.

    Habe aber meinen Ebert derzeit nicht parat.

    Ein reines Fristversäumnis genügt in BW allerdings nicht, wenn es unzweifelhaft klar ist, dass das Kind am Schulbesuch gehindert war (steht so oder so ähnlich auch im Ebert). Aber wie gesagt, weiß nicht, ob der Ebert da noch ne Beleg für liefert.

  • Wenn keine schriftliche Entschuldigung drei Tage nach der Rückkehr vorliegt: untentschuldigt.

    Unentschuldigt heißt ungenügend.


    Wo ist das Problem?

    Das Problem ist, dass das zumindest manche relevante Juristen für BW anders sehen.
    Bei unzweifelhaft zwingendem Grund (Krankheit, ...) genügt ein reines Fristversäumnis nicht.

  • Ich mache tatsächlich nach jeder Stunde im Schnellverfahren SoMi Noten, sonst kämen mir meine Endnoten auch nicht wirklich belastbar und valide vor. Unentschuldigte Fehlstunden fließen mit 6 ein. Hab ich immer schon so gemacht und finde auch eigentlich, dass ein weniger strikter Umgang mit Fehlstunden weder zielführend noch fair gegenüber den anwesenden Mitschülern ist.


    Mein System kommt allerdings gerade auch an Grenzen, wenn man Schüler mit 30-40% (oder mehr) unentschuldigten Fehlstunden hat und nicht direkt die Schule leerräumen möchte.

  • Ich mache das auch. Jede Stunde. ICE Verfahren. Damit kann ich super jede Note begründen und hatte bisher keine Widersprüche. Ist auch gut zu sagen: Montags bist du besser als Mittwochs, die ersten 2 Wochen warst du noch super motiviert,...

    ich berechne aber dann (wie in NRW vorgeschrieben) nicht, sondern gebe pädagogische Noten (wurde immer besser, schlechte Noten nur als die Freundin Schluss machte/ Oma starb,..). Habe das Gefühl meine Schüler*innen kommen so mit den Begründungen gut klar. So fällt auch super auf, dass jemand andauernd die Dienstag 1. schwänzt,...

    Und die 6en für unentschuldigtes Fehlen schreibe ich dann auch klar rein.


    Bei 30-40% Fehlstunden, darf man auch alternativ eine mündliche Feststellungsprüfung machen. Egal ob Entschuldigt oder nicht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Theoretisch eine Option, ja. Ich bin aber auch nicht sicher, ob das die Abbruchquoten nicht eher noch verstärken würde, wenn Leute dann in mehreren Fächern Feststellungsprüfungen machen müssten.


    Mir widerstrebt trotzdem irgendwie, über den Punkt einfach mehr oder weniger großzügig hinwegzusehen. Suche gerade den für mich vertretbaren Mittelweg.



    Bei Attesten und Fristen war ich aber übrigens auch immer großzügig. Alles, was bis Noteneintragungsdeadline noch eintrudelt, entschuldige ich auch noch.

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