Wenn man die völlig verunglückte Formulierung mal beiseite lässt:
Es kann trotz sinnvoller Unterstützung beeinträchtigter oder benachteiligter Personen in der Gesellschaft zu schwer zu akzeptierenden Ungerechtigkeiten aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.
Menschen ohne Geld bekommen staatliche Unterstützung, so dass sie sich in bestimmten Konstellationen mehr ermöglichen können als Menschen mit wenig Geld, die aber zu viel für die Unterstützung haben (siehe auch das Bafög-Beispiel oben).
Menschen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen bekommen einem GdB und dadurch Unterstützung, so dass in bestimmten Konstellationen mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich ist als bei Menschen, die ohne GdB körperlich eingeschränkt sind.
Bei uns in BW noch profaner: wenn ein Kind eine hinreichend schlechte Rechtschreibung hat, dann bekommt es eine Absenkung des Anforderungsniveaus („Notenschutz“), während ein Kind, das schlecht aber nicht schlecht genug schreibt, theoretisch trotzdem auch deswegen die Schule verlassen muss.
Diese Unstimmigkeit ist existent, deren Feststellung kritisiert aber nicht zwangsläufig den Versuch der Beseitigung/Abbau von Nachteilen.
Leider tendieren wir leicht dazu, uns immer abgrenzen zu wollen, wenn andere gefördert werden auch wenn uns selbst dadurch keine Nachteile entstehen! Denn keinem von den obigen „vergessenen Grenzfällen“ würde es besser gehen, wenn die „berücksichtigten“ Grenzfälle schlechter gestellt werden.
Ein Studienrat muss ja auch nichts abgeben, wenn „A13 für alle“ käme…