Beiträge von Flupp

    Es geht doch um pädagogisches Wirken.

    Ich würde eine große dünne Sperrholzplatte nehmen, diese an der Klausur befestigen und darauf meine Korrekturen samt Hinweis, dass gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten von Formabsprachen vermutlich für beide Seiten hilfreich ist.

    Naja, einen Beruf zu ergreifen, bei dem einem der Arbeitgeber/die Dienstherrin pauschal nicht vertraut bzw. für weniger geeignet hält, muss man schon wollen.

    Die „Lass die Tür auf“-Geschichte ist keine passende Analogie, da dies keine Vorgabe ist sondern kolportierte Ratschläge des Kollegiums.

    Ich frage nach, ob ich es richtig verstehe. Der Schüler ist lieb und nett zu allen und erhält statt einer 5 eine 4 in Mathe, damit er nicht durchfällt?

    Bei uns wurde bisher pädagogische Freiheit anders definiert, seitdem es die Kopfnoten gibt (davor zählte Mitarbeit zumindest zur mündlichen Fachnote, ist bei uns immer wieder Diskussionsthema).

    Das wäre doch eher die Kopfnote „Verhalten“?

    Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    Das sind ja auch zwei Paar Schuh.
    Die Krankmeldung macht ja auch der Mitarbeiter und nicht der Arzt. Warum sollte der Arzt dann auch eine etwaige Gesundmeldung abgeben.

    Krankmeldung: "Hallo Tschüß Chef, ich bin weg."
    Gesundmeldung: "Hallo Chef, da bin ich wieder."

    Wenn man die völlig verunglückte Formulierung mal beiseite lässt:

    Es kann trotz sinnvoller Unterstützung beeinträchtigter oder benachteiligter Personen in der Gesellschaft zu schwer zu akzeptierenden Ungerechtigkeiten aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.

    Menschen ohne Geld bekommen staatliche Unterstützung, so dass sie sich in bestimmten Konstellationen mehr ermöglichen können als Menschen mit wenig Geld, die aber zu viel für die Unterstützung haben (siehe auch das Bafög-Beispiel oben).

    Menschen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen bekommen einem GdB und dadurch Unterstützung, so dass in bestimmten Konstellationen mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich ist als bei Menschen, die ohne GdB körperlich eingeschränkt sind.

    Bei uns in BW noch profaner: wenn ein Kind eine hinreichend schlechte Rechtschreibung hat, dann bekommt es eine Absenkung des Anforderungsniveaus („Notenschutz“), während ein Kind, das schlecht aber nicht schlecht genug schreibt, theoretisch trotzdem auch deswegen die Schule verlassen muss.

    Diese Unstimmigkeit ist existent, deren Feststellung kritisiert aber nicht zwangsläufig den Versuch der Beseitigung/Abbau von Nachteilen.

    Leider tendieren wir leicht dazu, uns immer abgrenzen zu wollen, wenn andere gefördert werden auch wenn uns selbst dadurch keine Nachteile entstehen! Denn keinem von den obigen „vergessenen Grenzfällen“ würde es besser gehen, wenn die „berücksichtigten“ Grenzfälle schlechter gestellt werden.

    Ein Studienrat muss ja auch nichts abgeben, wenn „A13 für alle“ käme…

    Die Lebenswirklichkeiten und Migrationshintergründe dieser beiden Personen haben also quasi nichts miteinander zu tun. Die Eignung zur Vorbildfunktion wird dann nur noch an optischen Merkmalen festgemacht.

    Das ist mir einfach zu oberflächlich. Aber vielleicht funktioniert es auch einfach so primitiv. Oder mal anders gefragt: Warum kann ein muslimisches Kind nicht (oder nicht gleich gut) von einem Nicht-Moslem lernen (bzw. jemandem, der nicht wie ein Moslem aussieht), dass man eine Frau vernünftig behandeln sollte / als gleichberechtigt ansehen sollte?

    Zu diesem Thema empfehle ich den Song "Superheld" von Samy Deluxe.

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