Beiträge von Flupp

    [...] dass das nicht am Schulträger liegt etc. pp. [...]

    Ich habe nirgendwo geschrieben, dass das nicht am Schulträger liegt. Genau an dem liegt es!
    Es gibt in BW auch kein "Schultelefon", kein "Schulfax", ... . Das ist Sache des Sachkostenträgers, trotzdem einen Telefonanschluss für eine Schule zu organsieren.

    Nein, ganz normale öffentliche Schule. Der Schulträger hat mehrere Konten bei einer normalen Bank eingerichtet. Das Sekretariat kann buchen und die Schulleitung hat Einsicht (und kann auch buchen, tut es aber nicht).

    Es gibt auch meiner Meinung nach keine Gesetzeslücke, sondern nur faule oder geizige Schulträger.

    Und bezüglich konkrete Info: Was wäre der Mehrwert, wenn ich dir jetzt einen Kontoauszug schicke? Oder welche Info willst du haben?

    P.S.: Vermutlich irritiert die Wortwahl "Schulkonto". Für mich ist das ein Konto, das auf die Schule läuft und nicht einer Privatperson zugeordnet ist. Das haben wir in mehrfacher Ausführung, um unterschiedliche Projekte zu trennen. Du scheinst darunter was anderes zu verstehen.

    Es GIBT keine Schulkonten. Und die Landesregierung sowie die Schulträger - hier die Stadt Freiburg - schließen davor die

    Augen.

    Das stimmt einfach nicht in der Allgemeinheit. Vielleicht gibt es keine Schulkonten bei dir und deinem Schulträger.

    Ich habe schon oben erwähnt, dass unser Schulträger uns Konten (plural!) zur Verfügung stellt. Auch BW.

    Da gerade BW das Thema ist, habe ich nochmal nachgeguckt:

    Gerade im Frühjahr kam ein Schrieb vom RP, dass das Land sehr großen Wert darauf lege, dass nicht die Schule oder die Lehrkraft Veranstalter einer Fahrt ist oder Vertragspartner wird, sondern nur bevollmächtigt im Namen der Erziehungsberechtigten Verträge abschließt.

    Ebenso wird im selben Schrieb darauf hingewiesen, dass

    - vor privater Verauslagung gewarnt wird.

    - falls verauslagt wird, muss eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegen.

    - im Idealfall die Eltern selbst mit den Veranstaltern die Kosten abwickeln.

    - keine Abwicklung über ein privates Konto erfolgen sollte.

    wie viele Klassenfahrten hast Du schon über Dienstkonten/Konten der Schulträger etc. absolviert?

    Das wäre für uns, die GEW BW, ein interessanter Hinweis - denn hier in BaWü gibt es das de facto nicht

    und es ist das, für das wir kämpfen, von der Schulleitung bis hin zur Gewerkschaft.

    Äh, andersherum.
    Bei uns an der Schule (auch BW) wird keine einzige Schulfahrt oder andere AUV über Privatkonten geregelt.

    Läuft alles über verschiedene Konten des Schulträgers, die für uns eingerichtet wurden.

    [...] und kleiner gruener frosch ist leider in seiner Haut als SL gefangen. [...]

    Da möchte ich mal als eine ebenfalls in der erwähnten Haut gefangene eine Lanze brechen.

    Ich habe in meinen Anfangsjahren Folgeveranstaltungen nicht genehmigt, weil in den vorherigen Fahrten erkennbar war, dass die Belastung (Tages- & Wochenarbeitszeit sowie körperliche & teilweise emotionale) zu hoch war. Dies war nicht nur an den jeweiligen (vermeintlichen Helden-)Erzählungen als auch an den danach auftretenden Krankenständen erkennbar.

    Der Shitstorm von allen Seiten war enorm. Kollegen (insbesondere auch die, die selbst nie fahren), ÖPR, Eltern, Schüler - sogar das RP wurde eingeschaltet.

    Nach langem Ringen haben wir dann das traditionelle Fahrtenprogramm massiv eingedampft; es fährt immer mindestens eine Lehrkraft mehr mit, als traditionell notwendig und es muss bei neuen Fahrtideen im Vorfeld die vertretbare Belastung plausibel gemacht werden - dann fällt halt mehr Unterricht aus. So what, wenn das für alle (Lehrer, Eltern, Schüler, SL, RP) als zu zahlender Preis ok ist?

    Insgesamt hat sich dadurch die Qualität des Fahrtenprogramms aus meiner Sicht gesundgeschrumpft, die Unterrichtsquantität hat aber natürlich zunächst abgenommen (vielleicht wird das aber über hoffentlich geringeren Krankenstand) kompensiert.

    Diese Option des etwas großzügigeren Unterrichtsausfalls gibt es in der Grundschule so natürlich weniger.

    Ich bin an einer beruflichen Schule in BW tätig und bei uns ist das definitiv nicht so. Ich korrigiere gerade das Englischabitur und in den offiziellen Korrekturhinweisen steht, dass der Zweitkorrektor nur die übersehenen Fehler anstreichen muss.

    Die Zweit- und Drittkorrektur in BW findet beim Abitur übrigens außer Haus statt. Die Korrektoren kennen sich nicht. In den anderen Schularten ist das aber so wie hier im Forum beschrieben.

    Stimmt, unterscheidet sich in den Fächern.

    Mathematik, Naturwissenschaften, ... machen Vollkorrektur; Sprachen nur Abweichungen.

    Mein Fehler.

    Es gibt zwar §288 BGB, aber bei uns ist als lex specialis § 5 LBesG BW einschlägig. Der dortige Absatz 2 schließt Verzugszinsen aus.*

    Zitat

    Sonst könnte man sich als Schuldner ja ein Geschäftsmodell daraus basteln die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, um die Schulden wegzuinflationieren.

    Das könnte durchaus Strategie sein. Rechtswidrige Besoldung kostet dadurch im Zweifel nie mehr als eine originär rechtskonforme Besoldung.

    *So zumindest die Aussage des Landes.

    Der kommt in meinem Alltag gar nicht vor.

    Das mag sein, ist an dieser Stelle aber aus meiner Sicht kein zutreffendes Argument. Insbesondere da Nonbinärität eben auch in den Alltagen der meisten nicht vorkommt.

    Das Gesetzt unterscheidet bislang an sehr vielen Stellen dichotom (Elternrechte, Wehrpflicht, Strafrecht, ...), was zu großen Ungerechtigkeiten führen kann. Ich hoffe, dass sich da unserer Recht sich mittelfristig an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

    Ich hatte diesen Thread eröffnet, um über die Entwicklung in Baden Württemberg zu diskutieren. Dort gibt es keine Gesamtschulen. (Edit: es gibt wohl drei, aber das sind Laborschulen).

    Wenn eine verbindliche Empfehlung kommen würde, die sich z.B. für das Gymnasium ausspricht, gäbe es in BaWü also entweder die Option Gymnasium oder eine der ganz wenigen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Wenn dann Eltern ihr Kind mit Gymnasialempfehlung warum auch immer lieber an eine andere Schulform schicken wollen, finde ich schon, dass man da nachhaken sollte. Man muss Kinder auch nicht künstlich klein halten weil man selbst Angst vor Leistungsdruck hat.

    Muss die Gemeinschaftsschule unbedingt eine Oberstufe haben? Es genügt doch, wenn sie das entsprechende Niveau in der SekI anbieten. Immerhin gibt es auch Progymnasien in BW ohne eigene Oberstufe

    Vielen Dank für die Zusammenstellung, die manchen vielleicht eine Unterstützung für die Vorbereitung auf ein solches Gespräch ist.

    Persönlich möchte ich anmerken, dass ich die Fragen 4, 5, 6, 9, 11, 12, 13 für erstaunlich für ein Gespräch um einen Ausbildungsplatz erachte.
    Wie soll eine Kandidatin oder Kandidat vor der Ausbildung das fundiert beantworten? Die Ausbildung ist doch gerade dafür da, solche Dinge zu erlernen.

    Oder verstehe ich das System falsch und da sitzen schon Kandidaten, von denen man da Kenntnisse erwarten kann?

    Je länger man an der Schule gedenkt zu bleiben, desto weniger würde ich es personenabhängig machen. Oder nur als Ausschlusskriterium, wenn sich z. B. eine Schulleitung offensichtlich nicht an Bestimmungen hält.

    Schulkultur ist ein schöner Aspekt, auf den es sich zu achten lohnt. Diese kann sich zwar ändern, aber eine Veränderung zum positiven dauert sehr viel länger als zum negativen.

    Also lieber hoch einsteigen als auf mittelfristige Verbesserung hoffen.

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