Beiträge von CDL

    Lass dich am besten von deine örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten in der Frage. Diese kann dir am ehesten sagen, wie realistisch dein Anliegen in deinem RP bzw. Schulamtsbezirk ist. Die Schwerbehindertenvertretung kann dich auch bei Bedarf unterstützen im Umgang mit deiner SL, damit es dieser gelingt etwas besser zu respektieren, dass dich unter Druck zu setzen sicherlich nicht genesungsförderlich ist, weshalb sie das unterlassen muss.

    Überleg dir aber vielleicht auch, ob ggf. eine Versetzung zumindest ebenfalls ein hilfreicher Schritt sein könnte, denn eine SL, die ihre Fürsorgepflicht nicht ganz so ernst nimmt ist auch an anderen Stellen problematisch, umso mehr wenn man sowieso schon mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat.

    Gute Besserung weiterhin! :rose:

    Ich glaube nicht. Wüsste ich jedenfalls nicht.

    Meiner Auffassung nach wäre es derzeit tatsächlich möglich, einen beliebigen Text sprachlich korrekt hinzuschreiben und über die Sprachpunkte noch ein Ergebnis im nicht-defizitären Bereich zu bekommen. Ob RosaLaunes Auffassung durchsetzbar wäre, wenn es hart auf hart käme, wäre interesssant.

    Mir dämmert immer mehr, warum ihr NRWler so regelmäßig flucht über gewisse Vorgaben zur Leistungsmessung bzw. -bewertung. Das ist tatsächlich etwas, was deutlich strenger gehandhabt wird hier in BW und offenbar auch in anderen BL, wie Bayern oder Niedersachsen.

    Im Besoldungsgesetz des Landes NRW §3 Absatz 5 steht Ähnliches.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=646448

    Wobei ich mir wünschen würde, daß die GEW das mal in einem Musterfall vors Verwaltungsgericht bringt.

    Um Wünsche an die GEW richten zu können müsstest du halt erst einmal Gewerkschaftsmitglied sein, dann könntest du das möglicherweise mit der GEW im Rücken gerichtlich klären lassen. Andernfalls könntest du zumindest die GEW direkt kontaktieren, damit diese prüfen kann, ob sie das auf ihre Agenda setzen oder auf dieser in der Relevanz hochstufen möchte. Hier im Forum als Nichtmitglied einerseits regelmäßig die GEW zu attackieren, aber einerseits ebenso regelmäßig Wünsche zu äußern, was diese auf ihre Agenda setzen solle ist ebenso wirkungslos, wie sinnbefreit.

    Was fehlt, ist eine Vorgabe a la "wenn die Klausur inhaltlich mangelhaft ist, kann sie im Gesamtergebnis auch nicht besser als mangelhaft sein".

    Was ist, wenn das Thema verfehlt wurde? Dürft ihr dann komplett null Punkte geben für entsprechende Aufgaben?

    (Ist hier in BW in der SEK.I zumindest prinzipiell eine Vorgabe, dass wir bei komplett verfehltem Thema null Punkte geben müssen für entsprechende Aufgaben, egal wie eloquent das Thema verfehlt worden sein mag.)

    Auch wenn ich selbst den klassischen Weg gegangen bin über Lehramtsstudium und Ref wäre mein Tipp, einerseits Schulen, die dir abgesagt haben noch einmal direkt zu kontaktieren und nachzuhaken, welche Qualifikationen genau dir auch für den erfolgreichen Seiteneinstieg fehlen in ihren Augen. Das kann dir helfen für künftige Bewerbungen, weil du ggf. dein Profil schärfen kannst, während du dich weiter bewirbst. Andererseits könntest du ganz schlicht und ergreifen versuchen erst einmal ein Praktikum zu machen an einer Grundschule, sowie an einer SEK.I- Schule und/ oder den beruflichen Schulen.

    Du hast offenbar bislang null Erfahrung an Schulen gesammelt, dazu kein Profil, dass nach Grundschule schreit, sondern mit den Fremdsprachen in erster Linie für die Sekundarstufe spricht oder- je nachdem, was du beruflich gelernt hast und ob du dir vorstellen kannst, damit weiterzuarbeiten- die beruflichen Schulen. Ein Praktikum kann ein Weg sein für dich herauszufinden, ob dir die Arbeit z.B. an Grundschulen überhaupt liegt oder du dir komplett falsche Vorstellungen davon machst bislang. Darüber hinaus kann das aber auch ein guter Weg sein, um in Kontakt zu kommen mit Schulen, die grundsätzlich offen wären für den Seiteneinstieg und auch entsprechenden Bedarf haben. Diese können dich dadurch kennenlernen und wenn es für beide Seiten passt, vielleicht in der Folge eine Stelle ausschreiben, bei der sie dich mit im Hinterkopf behalten, falls du dich darauf bewerben solltest.

    Warum genau möchtest du denn vorrangig an Grundschulen arbeiten? Was bringst du mit in deinem Profil, um abgesehen von deinem Interesse und deiner Bereitschaft dich auch nachzuqualifizieren, dich direkt zu einer starken Kandidatin zu machen für den Grundschulbereich obgleich deine Fächer weitestgehend unpassend sind dafür, du offenbar keine relevanten Erfahrungen mit der Zielgruppe hast, keine relevanten fachdidaktischen oder pädagogischen Kenntnisse mitbringst ?

    In jedem Fall solltest du zunächst einmal einen Blick in den Bildungsplan werfen einerseits, um zu schauen, was die SuS wissen und können sollen in dem Bereich, um sodann deine Unterrichtsziele zu definieren. Welche Sozialformen taugen hängt letztlich von deinen Zielen ab.

    Wenn du die Klasse bislang noch wenig kennst, dann versuch bis zu dem UB möglichst viele Stunden in der Klasse zu hospitieren bzw. selbst zu halten, diese vielleicht einfach auch einmal einen kompletten Schultag zu begleiten quer durch alle Fächer. So findest du viel darüber heraus, wer wie tickt, lernst ein paar Namen und kannst etwas Beziehungsarbeit leisten, die dir in der Stunde selbst weiterhelfen wird.

    Wenn du hier weitere Hinweise erhalten willst solltest du deine Unterrichtsziele, sowie Klassenstufe und Schulart angeben.

    Hallo zusammen,

    ich habe den Fall, dass ein Schüler im Abitur nur extrem wenig geschrieben hat (7 Spalten), dafür sind diese 7 Spalten aber sehr fehlerarm.

    Wie macht ihr das bei der Punktevergabe für die sprachliche Richtigkeit? Kann ein solcher Fall dort trotzdem z.B. volle Punkte bei Grammatik bekommen? Ist ja unfair gegenüber anderen, die viel mehr Text produziert haben...?

    Danke und viele Grüße!

    Also vielleicht einfach mal die gesammelten Fragen, die dein Beitrag aufwirft:

    1. Um welches Bundesland geht es?

    2. Was sagt deine Fachschaft zu dem Fall?

    3. Was steht in der Aufgabenstellung, wie lang der Text sein muss?

    4. Was steht in den Korrekturvorgaben im Hinblick auf Abzüge?

    5. Sind 7 mit 7 Spalten 7 Seiten gemeint? Wenn ja, warum sollte das „extrem wenig“ sein? Weicht das lediglich von den Lösungen anderer SuS deutlich ab oder ist das tatsächlich deutlich weniger als vorgegeben?

    6. Ist die Lösung inhaltlich vollständig und angemessen?

    Ich bin gerade etwas überrascht von den Antworten. Natürlich zieht man Punkte für die Sprache ab, wenn sehr viel(!) weniger geschrieben worden ist als erwartet. Wie soll man bitteschön die Sprache adäquat bewerten, wenn kaum was geschrieben wurde?

    Ob das hier der Fall ist, kann ich, ohne die Aufgabe und den Erwartungshorizont zu kennen, jedoch nicht beurteilen.

    Natürlich muss man Punkte abziehen wenn deutlich weniger geschrieben wurde als vorgegeben war. Ob es eine solche Vorgabe gegeben hat, lässt sich aus dem Ausgangsbeitrag aber doch gerade nicht klar erschließen. Dieser zielt lediglich darauf ab für einen weitestgehend fehlerfreien Text dennoch Punkte für die sprachliche Richtigkeit abzuziehen, was ganz banal- und das haben die meisten hier auch so geschrieben- die falsche Kategorie sein dürfte für einen Abzug in dem Fall.

    Entweder der Text ist kürzer als die Vorgabe, dann gibt es dafür Abzug. Oder er erfüllt inhaltliche Kriterien aufgrund der Kürze nicht- Abzug bis hin zu null Punkten für die Gesamtaufgabe, wenn das Thema komplett verfehlt wurde. Oder er ist tatsächlich derart kurz geraten, dass die sprachliche Richtigkeit nicht bewertbar wäre, wonach „7 Spalten“ aber nicht unbedingt klingt, wenn damit tatsächlich 7 Seiten gemeint wären.

    In jedem Fall kommt es doch gerade im Abitur ganz klar darauf an, welche Korrekturvorgaben es seitens des Landes gibt. Insofern verstehe ich schlicht nicht, warum man eine solche Frage in einem Forum stellt, statt in diesen Korrekturvorgaben nachzulesen oder wenn man etwas dort nicht verstehen oder davon nicht erfasst sehen würde, seine Fachschaft ansprechen würde, wie diese das versteht, was vorgegeben wurde. So machen wir das zumindest an meiner Schule bei Abschlussprüfungen.

    Hallo zusammen,

    ich habe den Fall, dass ein Schüler im Abitur nur extrem wenig geschrieben hat (7 Spalten), dafür sind diese 7 Spalten aber sehr fehlerarm.

    Wie macht ihr das bei der Punktevergabe für die sprachliche Richtigkeit? Kann ein solcher Fall dort trotzdem z.B. volle Punkte bei Grammatik bekommen? Ist ja unfair gegenüber anderen, die viel mehr Text produziert haben...?

    Danke und viele Grüße!

    Bei uns in der Sek. I gibt es gewisse Vorgaben, die ein Freitext erfüllen muss, dazu gehört eine bestimmte Wortanzahl. Wenn diese über-oder untertroffen wird gibt es ganz am Ende, also nachdem man den Rest normal bewertet hat dafür Abzug nach Vorgabe. Bei extrem kurzen Texten ist dann aber auch inhaltlich einiges abzuziehen, selbst wenn die Syntax, Wortschatz und Rechtschreibung in dem kurzen Text soweit OK wären.

    Gibt es bei euch keine Korrekturvorgaben (oder zumindest Fachschaftsbeschlüsse) , wie in solchen Fällen zu verfahren ist? Gibt es keine Vorgaben zur Textlänge, um in tatsächlich zutreffenden, da tatsächlich nicht erfüllten Kategorien Abzüge festzustellen, wie bei der Textlänge, dem Inhalt, sowie ggf. der Komplexität des Wortschatzes (so angemessen).

    Wenn nicht : Mit welcher Rechtfertigung willst du für korrekte Syntax und Lexik Punkte für nicht vorhandene Fehler abziehen ohne dass das ein Gericht als unzulässig einstufen würde bzw. schon dir das schon bei der Zweitkorrektur zurecht um die Ohren fliegt?

    Es gab hier zuletzt eine ähnliche Anfrage. Über die Suchfunktion wirst du sicherlich fündig und kannst alle dort gegebenen Hinweise nachlesen und prüfen, was für dich relevant sein könnte.

    Ehe du aber am Ende womöglich basierend auf den Informationen aus einem Lehrerforum direkt dein Studium hinwirfst solltest du dich von einem passenden Fachanwalt (Verwaltungsrecht, nicht Strafrecht) beraten lassen in der Frage.

    Gerade bei dem markierten Teil ist es zumindest bei uns in Französisch so, dass die Schüler schon bewusst auf gelernte Inhalte im Rahmen der vorangegangenen Unterrichtseinheit aus dem Unterricht zurückgreifen sollen. Ist das bei euch nicht so?

    Auf welche gelernten Inhalte greifen bei derartigen Aufgaben deine SuS denn zurück? Kannst du das anhand eines Beispiels aus der Mittelstufe konkretisieren, was du damit meinst?

    Abgesehen von bereits erwähntem Spezialwortschatz einer Einheit und dem Grundwissen, wie man entsprechende Aufgaben bearbeiten und sprachlich angehen kann sehe ich nicht, wie meine SuS auf eine ihnen unbekannte Prüfungskarikatur inhaltlich lernen sollten. Das sind schließlich gerade keine reinen Reproduktionsaufgaben, sondern Transferaufgaben. Oder verwendest du ausschließlich bereits aus dem Unterricht bekannte Abbildungen/ Comics/ Karikaturen in Klassenarbeiten?

    Schau doch mal direkt auf die Website des entsprechenden Seminars, dort müsste es die entsprechenden Mentorenfortbildungen immer aktuell sortiert nach Schuljahr geben, ist zumindest bei meinem alten Seminar so. Das sind dann verschiedene Module, die aufeinander aufbauen, z.B. Unterrichtsbeobachtung und -Beratung, Zweiter Ausbildungsabschnitt: Beratung und Begleitung bei der Professionalisierung, Fachdidaktik usw.

    Diese ganzen Module sind aber für eine reine Betreuung von Anwärter: innen nicht verpflichtend. Die sind vor allem wichtig für Leute, die beispielsweise eine Stelle am Seminar anstreben oder Fachberater: in am Zsfl werden wollen.

    Hallo zusammen,

    Ich finde dazu einfach nichts, vllt. könnt ihr mir da etwas besser helfen.

    Ich hatte überlegt, Referendare zu betreuen und habe mich gefragt, ob man dazu eine Fortbildung machen muss? Bzw. etwas konkreter habe ich die Fortbildung vor 2 Jahren schon gefunden, allerdings aktuell nichts mehr (Baden-Württemberg).

    Kann mir jemand helfen? Was genau brauche ich?

    Danke und LG

    Hier in BW gibt es zumindest im Bereich der SEK.I und SEK.II eigentlich jedes Jahr kurze Auffrischrunden an den zuständigen Seminaren (meist ein Nachmittag), wo alles erzählt wird, was relevant ist für Mentorinnen und Mentoren, was sich ggf. geändert hat in der PO und man alle Ansprechpartner: innen einmal persönlich kennenlernen kann vorab.

    Wenn also du Mentor oder Mentorin werden möchtest für die nächste Runde Anwärter: innen, dann signalisierst du das deiner Schulleitung. übernimmst du dann tatsächlich eine Mentorenschaft kannst du an so einer Blitzfortbildung teilnehmen. Die Seminare senden die Einladungen an die Schulen, die Schulen geben diese an die Mentorinnen und Mentoren der kommenden Anwärter: innen weiter.

    Ich gehe davon aus, dass dieses Prozedere auch für die SBBZen gültig ist. Das kannst du aber ebenfalls bei deiner SL erfragen, wenn du deine Bereitschaft, eine Mentorenschaft übernehmen zu wollen deklarierst.

    Hatte sie zunächst. Ursprünglich sollte eine neue Kollegin den Kurs übernehmen. Hat sie auch getan, aber dann kam ihr etwas Privates (?) dazwischen, sodass sie den Kurs nur noch an zwei Tagen unterrichten kann statt an 5. Da alle anderen DaF-Kollegen ausgelastet sind, soll ich als einzige noch übrige den Kurs übernehmen, damit niemand Neues eingestellt werden muss und Kosten gespart werden...

    Ja, ich würde mehr verdienen bei Kursübernahme. Deswegen fiel mir die Ablehnung auch nicht leicht.

    Dann muss deine Chefin vielleicht einfach anders umverteilen, also die drei noch offenen Abendkurse anderen KuK zuteilen die das gesundheitlich schaffen, dafür kannst du vielleicht einen Kurs von den davon Betroffenen Vormittags übernehmen, damit auch diese KuK ausreichend Erholungs- und Ruhezeiten haben oder jemand anderen einstellen.

    Sorry,

    du hast halt keine Lust auf den Abendkurs. Wahrscheinlich fehlt dir dann "Familienzeit" oder so etwas. Warum man gesundheitlich den Kurs nur morgens oder nachmittags, aber nicht abends anbieten kann, erschließt sich mir in keinster Weise.

    So einen ignoranten Mist kann wirklich nur jemand komplett empathiebefreites schreiben, der dazu noch das Glück hat äußerst gesund zu sein.

    Schwere Erkrankungen, sowie die ggf. dadurch erforderliche Medikation können sich selbstredend in äußerst verschiedener Weise auf die Arbeitsfähigkeit auswirken, die Belastbarkeit, aber auch die Verfügbarkeit zu bestimmten Tagesstunden, damit noch ausreichend Erholungszeiten gewährleistet sind. Ich habe so beispielsweise häufig schwere Schlafprobleme, bin also dankbar, weil deutlich einsatzfähiger, wenn ich erst etwas später Schule habe (auch wenn das kein Teil meiner Eingliederungsvereinbarung ist). Andere Leute sind auf Medikamente angewiesen, die sie schneller erschöpfen lassen im Tagesverlauf, so dass sie früher schlafen gehen können müssen oder oder oder.

    Denk einfach nur ein einziges Mal über dich selbst und deine persönlichen Befindlichkeiten hinaus State, statt immer nur pauschal Frauen zu attackieren, die ein Problem haben mit ihren Arbeitszeiten. Die TE hat mehr als deutlich gemacht, dass sie schwerwiegende gesundheitliche Probleme hat.

    Winterblume Hol dir den Integrationsfachdienst hinzu als Unterstützung für die Gespräche mit deiner Chefin. Ich habe bei meiner früheren Arbeitsstätte die Erfahrung gemacht, dass das Wunder wirkt bei Vorgesetzten, die meinen das Schwerbehindertenrecht einfach ignorieren zu dürfen. Das kostet dich im Gegensatz zu einem Anwalt gar nichts, ist aber oftmals bereits völlig ausreichend. Kündigen würde ich an deiner Stelle nur mit einem anderen Arbeitsvertrag in der Tasche.

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