Beiträge von CDL

    Doch, die gibt es, aber eben dann mit 13 Jahren und nur am Oberstufenzentrum und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (die man vorher z.B. bei der Wahl der Fremdsprache o.ä. schon kennen muss).

    Kannst du das kurz genauer erläutern? Aus BW- Perspektive klingt das insofern eigenartig, als hier sämtliche beruflichen Gymnasien darauf eingestellt sind SuS ohne zweite Fremdsprache selbige ab Klasse 11 bis zum Abitur noch zu vermitteln, so dass ein Abitur nicht daran scheitert, dass man vorher lediglich Englisch gelernt hat. Ist das tatsächlich in Brandenburg anders?

    Ich traue den Grundschulkollegen zu, dass sie nach 2-4 Jahren einschätzen können, welche Schulform die geeignetste für ihre Schüler sind. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Eltern das gerade NICHT können, sondern Wunschdenken oder schlichtweg Fehlvorstellungen ihre Entscheidungen prägen.

    Sollte sich dennoch ein Kind wider Erwartung im Laufe der Zeit ganz anders entwickeln, gibt es auch weiterhin Möglichkeiten.

    Ich traue das den KuK in den Grundschulen ebenfalls zu. Dennoch gab es in der Vergangenheit deutliche Hinweise, dass unabhängig vom Notenbild bzw.. Sprachvermögen askriptive Merkmale wie Nationalität oder Familieneinkommen eine Rolle spielen bei den Grundschulempfehlungen mancher Lehrkräfte. Es gibt nun einmal in allen Schularten Lehrkräfte mit Vorurteilen, die diese entweder nicht ausreichend reflektiert haben, um sich dieser wirklich bewusst zu sein und diese zu entkräften in ihrem professionellen Handeln oder aber die diese ganz bewusst auch beruflich ausleben, weil sie diese für angemessen und zutreffend erachten. Ein Björn Höcke ist leider kein Einzelfall in unserem Berufsfeld, auch wenn es längst nicht immer um derart extreme Formen geht.

    Das Problem wird mit einer erneut verbindlichen GS- Empfehlung nicht gelöst.

    Ich sehe als SEK.I- Lehrkraft sehr deutlich die Probleme, die viele SuS haben als Folge eines Elternwillens, der z.B. die sinnvolle Werkrealschulempfehlung einfach negiert. Zurück zur verbindlichen GS- Empfehlung löst aber dummerweise nicht einfach pauschal alle Probleme, sondern ändert nur die Art der Probleme für manche Kinder.

    Sinnvoll aus meiner Perspektive wäre es von den zwei Jahren Orientierungsstufe wegzukommen, bei denen wir als Realschulen dazu gezwungen sind alle SuS auf RS- Niveau zu beschulen und damit den Kindern mit zutreffender Werkrealschulempfehlung zwei ganze Jahre lang zu vermitteln, dass sie nichts könnten, weil in zu vielen Fällen die beste Note im Zeugnis eine vier ist.

    Sinnvoll wäre es, wenn es eine Mischung geben würde aus GS- Empfehlung und Elternwillen, um die Mehrheit der guten, zutreffenden GS- Empfehlungen wieder verbindlicher werden zu lassen, aber eben auch Möglichkeiten zu haben für die Fälle, wo die GS- Empfehlung kritisch zu hinterfragen ist (unterschiedliche Schulartempfehlung bei Kindern mit identischem Notenbild und Leistungsvermögen, aber unterschiedlichem familiären Hintergrund).

    Sinnvoll wäre es, wenn es bei dieser Frage ausnahmsweise mal nicht nur wieder darum gehen würde sich über Bildungspolitik Wählerstimmen kurzfristig zu sichern, sondern das weitergehend zu durchdenken und dann auch durch erforderliche weitere Maßnahmen zu flankieren.

    Solange ich im Juni und Juli gezwungen bin, in Klassenzimmern zu unterrichten, in denen es 30 Grad und mehr hat, ziehe ich kurze Hosen an. Meine SL hatte es uns männlichen Lehrkräften auch verboten. War und ist mir egal. Ich trage, was ich will.

    (Lehrerinnen dürfen Sommerkleider tragen.)

    Auf welcher rechtlichen Grundlage meinte eure SL euch das verbieten zu dürfen? Was hat euer PR zu dieser Ansage gesagt?

    Lustig, bei uns haben einige Kolleginnen und Kollegen kein Handy, andere nie dabei. Ich selbst hatte bis Corona auch keines (und jetzt nur für Zugfahrten, DB Navigator).

    Unser Schulträger hat finanziell Sorgen. Und hier bin ich auch nicht bereit, mein Handy zu Verfügung zu stellen. Es ist alt und wird vielleicht nicht ersetzt. Was dann?

    Danke für die Info, jetzt bin ich vorgewarnt. Bei uns war es noch kein Thema.

    Mein privates Handy hat keinen Speicherplatz für weitere Apps und steht meinem Dienstherrn auch generell nicht zur Disposition. Entweder die App kann also auf dem Diensttablet installiert werden oder das Land muss sich überlegen, wie das anderweitig zu lösen sein könnte.

    Dankeschön, dass du mir als einziger geholfen hast. Ich werde das mal mit der positiven Verstärkung ausprobieren, aber vorher muss ich ihn dazu motivieren etwas positives zum Lerngeschehen beizutragen.

    Sollte positive Verstärkung als Ansatz dir tatsächlich neu sein, dann solltest du WIRKLICH erst einmal Grundlagenliteratur zu Klassenführung lesen, aber vielleicht auch einfach noch einmal üben, wie das Konzept funktionieren könnte, indem du beispielsweise verbal anerkennst, dass Beiträge mit weiterführenden Fragen ebenfalls eine Form der konstruktiven Hilfestellung darstellen, womöglich sogar über das hinaus, was dir ChatGPT anzubieten vermag. Wenn du deinen SuS gegenüber auch nur annähernd so auftrittst, wie in diesem Forum, dann liegen deine Probleme bei der Unterrichtsführung sicherlich nicht nur in deiner mangelnden Bereitschaft Beiträge wertzuschätzen und durch positive Verstärkung gewünschte Ergebnisse zu auszubauen oder auch zu reproduzieren. Mutmaßlich dürften dann auch die Probleme, die dein Mentor in deinem Unterricht sieht nicht darauf beruhen, dass dieser deinen super-dollen Unterricht einfach nicht anerkennen, sondern dir mutwillig unnötige Vorschriften machen möchte zur Unterrichtsgestaltung.

    Solltest du irgendwann noch einmal das Bedürfnis haben tiefgreifendere Antworten von uns hier zu erhalten, die dir ChatGPT mangels eigener Praxiserfahrungen nicht zu generieren vermag, dann solltest du einfach einmal genauer darstellen, worum es geht. Mutmaßlich sind auch dann noch ungeachtet deines undankbaren Auftretens User: innen dazu bereit dir tatsächlich weiterzuhelfen.

    OK, für Bayern also vielleicht auch bei Klassenarbeiten relevant. Hier in BW korrigiere ich, wenn es nicht um Prüfungen geht, bevorzugt mir grün, manchmal auch mit rot, hin und wieder mit lila. Nur bei Prüfungen selbst beachte ich den dafür vorgegebenen Farbkodex bei den Korrekturen.

    Aber wie würd das dann beim AA ablaufen? Einfach im Gespräch drauf hinweisen, dass es mal eine falsche Borderline Diagnose gab? Dann die Gutachten von 2024 und aktuelles Gutachten hinlegen und erklären, dass es ausgeschlossen wurde und „nur“ noch die Angststörung relevant ist?

    Wie das ablaufen könnte klärst du dann, wenn es tatsächlich relevant wird und nicht wenigstens 5 Jahre im Voraus. Das bringt dir jetzt im Moment nämlich gar nichts. Geh jetzt den Teil an, eine vernünftige Diagnostik zu bekommen und im Anschluss die Behandlung, die du für deine Angststörung oder was immer sonst bei dir relevant wäre benötigst, um diese medikamentös und therapeutisch umfassend zu behandeln. So bald die Diagnostik abgeschlossen ist und du etwas klarer siehst, was deine Heilungsprognose anbelangt prüfst du, ob du einen GdB beantragen kannst und wenn ja, dann mach das als nächsten Schritt neben Studium und Weiterbehandlung, um ggf. auch schon bei Studienpraktika durch den GdB erforderlichen zusätzlichen Schutz zu haben.

    Ein Jahr vor Studienende meldest du dich dann noch einmal hier im Forum mit deinen Fragen zum Amtsarzt. Dann können wir gerne per PN darüber sprechen, wie du den Termin für dich gut vorbereiten kannst, was du genau beachten solltest, welche Fragen du vorab durchdenken solltest angesichts deiner dann noch relevanten Symptomatik, etc. :)

    Die Beschreibung skizziert einen Schüler im Pubertätsalter, der in der Sekundarstufe I ist und ein auffälliges Desinteresse am Unterricht zeigt. Sein Fokus liegt vorrangig auf seinem Handy, das er im Klassenraum nutzt, anstatt dem Unterrichtsgeschehen zu folgen. Wenn ihm das Handy entzogen wird, reagiert er überaus disruptiv und neigt dazu, den Unterricht zu stören, um seine Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen. Seine Kommunikation beschränkt sich weitgehend auf private Gespräche mit Mitschülern, die er lautstark und quer durch den Raum führt, was die Aufmerksamkeit von der Lehrkraft und dem Lernstoff abzieht.

    Gibt es noch ein reales, konkretes Problem, welches du aus deiner Perspektive schildern kannst und willst unter Angabe weiterer sachrelevanter Informationen, nach denen du bereits gefragt wurdest oder möchtest du lieber weiter mit einer KI spielen? In letzterem Fall frage ich gerne mal ChatGPT, wie dir basierend auf deinen dürftigen Informationen aus KI- Perspektive zu helfen wäre. Wenn du dir mehr Mühe geben möchtest, dein Problem einzuordnen, machen ich und andere das dagegen durchaus ebenfalls.

    Oh mein Gott, viel zu viele Informationen und Details, ich bin überfordert. :hammer:

    Schulform, Klassenstufe, Fach, Thema, deine bisherigen Lösungsansätze,…. Das wären alles Informationen, die du sinnvollerweise geben solltest, damit man dir konkrete Tipps geben kann und nicht nur pauschal anmerkt, dass du deine SuS halt irgendwie abholen und motivieren oder gar begeistern musst. Vielleicht solltest du dich aber als ersten Schritt einlesen in Klassenführung und Fachdidaktik deiner Fächer, damit du genau eingrenzen kannst, was dir noch schwer fällt oder auch fehlt. Darüber hinaus wäre es sinnvoll mit deinen Mentorinnen und Mentoren, die deine Klassen kennen, zu sprechen, was du wie verbessern könntest, sowie dir durch Hospitationen anzusehen, wie diese und andere KuK das in diesen Klassen lösen, was dir noch schwer fällt.

    Ich meine, man müsse nur die Diagnosen der letzten 10 Jahre offenlegen. Aber, wie gesagt: ohne Gewähr.

    Nein, das stimmt für BW definitiv nicht bei psychischen Erkrankungen. Da muss alles angegeben werden. Die Einordnung nimmt man dann über Arztberichte und Facharztatteste zur aktuellen Symptomatik vor, damit der Schweregrad der Erkrankung deutlich wird.

    monstera9 Je früher klar ist, dass das mit der Borderline - Störung unzutreffend war als Diagnose und auch später nicht mehr aufgekommen ist, desto besser würde ich sagen. Dann geht es in den letzten Arztberichte und Facharztatteste vor dem Ref nämlich wirklich nur noch um deine Angststörung, deren Auslöser, deinen Umgang damit, etc. Lass dich dann etwa 1 Jahr-6 Monate vor der Bewerbung fürs Ref beraten, wie du genau vorgehen sollst, damit du genügend Zeit hast erforderliche Atteste einzuholen, aber auch das Gespräch innerlich gut und gründlich vorbereiten kannst.

    Dann gibt es aber einen Grund, der außerhalb des "Status" Lehrkraft/Schüler*in liegt. Du schriebst:

    Und da fällt die Kopfbedeckung m.E. nicht darunter. Ich verbiete auch kein Trinken im Unterricht, trinke dann aber selbst u.s.w.

    Ich trinke im Unterricht, dürfen meine SuS auch, so lange sie sich dabei an bestimmte Grundregeln halten, andernfalls dürfen einzelne SuS eben nicht mehr im Unterricht trinken, sondern erst wieder in der Pause, damit nicht deren Flasche ständig durch den Raum fliegt oder zuuuuuuuuufällig über dem Heft des Nachbarn ausläuft. - Es gibt andauernd Gründe in Schulen, warum etwas am Ende doch nicht nur schwarz- weiß geregelt wird in der Praxis.

    Und auch wenn es an vielen Stellen pädagogisch sinnvoll sein kann mit gutem Beispiel voranzugehen wenn es um gemeinsame Regeln geht, bedeutet das nicht automatisch, dass ich als Lehrkraft eingeschränkt wäre in meiner Bekleidungswahl, nur weil eine Schul- und Hausordnung vorgibt, dass SuS keine Kappen/ Mützen tragen sollen im Unterricht.

    Was genau möchtest du denn ansprechen, die dringende Empfehlung „Geh in TZ, damit du dann hoffentlich seltener fehlst und damit mich nicht belastest durch konstante Vertretungsstunden für dich.“?

    Sprich das grundlegende Thema (deine Überlastung) entweder genauso offen an, wie diese KuK ihre Gründe eher mal zu fehlen und in VZ zu bleiben oder hak es ab. Geballte Faust in der Tasche klingt jedenfalls einfach nur ungesund.

    Solltest du allerdings das Gespräch suchen, dann wäre es sicherlich erheblich weniger übergriffig, wenn du statt die Frage der Voll- oder Teilzeit anzusprechen (die niemand anderen etwas angeht) darüber sprichst, wie es dir geht mit den vielen zusätzlichen Vertretungsstunden.

    Dann nenne einen einzigen Grund, warum Kinder keine Mützen aufhaben dürfen, die Lehrperson aber schon.

    Lehrperson hat infolge der Behandlung einer Krebserkrankung ihre Haare verloren und trägt statt Perücke oder Glatze eine Kappe/ Mütze, genauso, wie man das natürlich auch SuS in so einem Fall zugestehen würde, ungeachtet einer anderslautenden Schul- und Hausordnung.

    Vielleicht kann mir noch jemand diese Fragen beantworten:

    Wie viel Informationen darf der AA anfordern bzw. wie viel bekommt er? Darf er bei meiner Therapeutin zB Dinge erfragen? Oder eine komplette Akte einsehen? Oder sogar Auskunft über meine Versicherungsdaten/-abrechnungen erhalten? Theoretisch muss ich ihn doch von jeglicher Schweigepflicht entbinden?

    Du musst beim Amtsarzt und im Fragebogen für den Besuch alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Dir bekannte Diagnosen musst du ebenfalls angeben, auch wenn du diese selbst für unzutreffend halten solltest, so lange sie nicht ärztlicherseits widerlegt sind. Für aktuell behandelnde Ärzte/ Therapeuten musst du Freigabeerklärungen unterzeichen und abgeben, damit der Amtsarzt bei Bedarf von diesen weitere Auskünfte einfordern kann. Genau deshalb ist es so wichtig gerade bei psychischen Vorerkrankungen den Amtsarzttbesuch sehr gut vorzubereiten und vorzuentlasten, u.a. durch entsprechende Facharztatteste, die deine Diagnosen und vor allem deine aktuelle Symptomatik einordnen, so dass dieser nicht davon ausgeht, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig werden wirst.

    Krass. Und wie hast du rechtzeitig vorher erfahren, dass du alle Berichte mitbringen musst? Und sind mit Berichte wirklich auch Therapeutenakten gemeint? Das wäre nämlich arg…

    In den Unterlagen für den Amtsarztbesuch steht manches, was man machen sollte. Wenn man dann weiß, dass man eine Vorerkrankung hat, die einen ohne GdB komplett von der Verbeamtung ausschließen würde und auch mit GdB kein Selbstläufer ist- was gerade für psychische Erkrankungen immer zutreffen dürfte- dann erleichtert man sich Öeben durchaus, indem man relevante Arztberichte direkt mit einreicht oder zumindest mitführt, damit der Amtsarztd eise nicht noch langwierig anfordern muss, sondern möglichst zeitnah entscheiden kann. Es geht nicht darum, sämtliche Akten mitzuschleifen, sondern um Entlassberichte aus Kliniken , aktuelle Arztberichte, ärztliche Atteste aktuell behandelnder Fachärzte zur aktuellen Symptomatik.

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