Beiträge von CDL

    Iftar mit zwei Kollegen in größerer Runde und dabei neue Bekanntschaften geschlossen, viele gute Gespräche geführt auch ganz jenseits von Schule und Unterricht über Philosophie, Religion, Ethik und Werte und dabei natürlich auch gut gegessen.

    Weil der Arbeitgeber/Dienstherr die zur Arbeit notwendigen Geräte zur Verfügung zu stellen hat.

    Ja, dafür gibt es Diensttablets. Ich klammere an der Stelle mal großzügig aus, dass das Land Baden- Württemberg diese allerdings nicht jeder Lehrkraft zur Verfügung stellt, sondern lediglich ein Gerät pro Vollzeitdeputat, da unser Schulträger das aufgestockt hat, damit jede Lehrkraft zumindest ein kostengünstiges Tablet erhält. Trotzdem kann es diverse Gründe dafür geben, warum man persönlich manches lieber am Handy macht, auch wenn das kein von Land/ Schulträger gestelltes Dienstgerät ist, angefangen damit, dass man dann auch von mitten im Raum Zuspätkommer direkt als anwesend eintragen kann, während vorne über das Dienstgerät parallel eine Präsentation weiterläuft.

    Interessant wäre die Frage:

    „Frau Dickmann Müller wog 110kg und konnte ihr Gewicht um 10% reduzieren. Anschließend nahm sie im Urlaub wieder 10% zu. Wie schwer ist sie jetzt?“

    110kg*0,9=99kg

    99kg*1,1=108,9kg

    Sie wiegt 108,9kg … und eben nicht 110kg.

    Ich hab das mal verbessert, damit tatsächlich einfach nur eine interessante Matheaufgabe daraus werden kann.

    Wenn den Kindern die Kopfbedeckung verboten wird, haben sich Lehrkräfte selbstverständlich auch daran zu halten, da verstehe ich den Tenor hier nun nicht. Dann soll man das Kappetragen halt gar nicht verbieten, die Diskussion hatten wir aber auch schon endlos hier.

    Ach Quatsch, so simpel ist das doch nicht immer. Es gibt eine einige Dinge, die SuS aus gutem Grund nicht dürfen, Lehrkräfte aber durchaus. Handyverbote wurden in dem Kontext bereits angesprochen, die aber nicht bedeuten, dass man als Lehrkraft prinzipiell sein Handy ebenfalls in der Tasche lassen müsste, selbst wenn man darüber einfach nur auf das digitale Klassenbuch zugreifen wollen würde.

    Wenn also Kopfbedeckungen nicht- religiöser Art für die SuS untersagt sind, dann kommt es doch stark auf die Begründung dafür an, ob das überhaupt oder zumindest eingeschränkt übertragbar ist auf die Lehrkräfte, die dann immer noch völlig frei darin wären, ob sie sich daran selbst halten möchten. Vorbild zu sein heißt nicht Lemming zu spielen, sondern kritisch Umstände zu prüfen, abzuwägen und sich angemessen zu verhalten- was auch immer das dann sowohl individuell, als auch situativ bedeuten mag.

    Was für starke Frauen ihr seid.

    Sind wir. Vor allem, weil wir uns nicht pauschal qua Geschlecht auf irgendwelche Geschlechtersteotype bzw.. klassische Rollenbilder reduzieren lassen.

    Wie sieht das bei dir aus? Sind klassische Rollenbilder und Geschlechterstereotype etwas, dem du entsprechen willst und in dem du dich wiederfinden kannst?

    Ja eben. Wenn Kinder, die deiner Meinung nach, kein ADHS haben, dieses Medikament bekommen, dürfte es gar nicht wirken.

    Natürlich wirkt Ritalin auch wenn man kein ADHS hat, nur dann im Regelfall statt dämpfend anregend.

    Wie man sieht, kennst du den Wirkmechanismus von Ritalin nicht. Ritalin ist ein aufputschendes Amphetamin, das bei ADHS paraxox dämpfend wirkt. Informere dich doch einfach mal fundiert und hör auf.

    Genauso wie Koffein bei manchen Menschen- mit und ohne ADHS beruhigend wirkt, statt anregend. Das ist letztlich nicht paradox, nur eine andere Art der Hirnchemie.

    Es gab letztes Jahr eine Änderung: "Als Rechtsgrundlage für die Lehrereinstellung dient der Einstellungserlass (Verwaltungsvorschrift "Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern" vom 19. Dezember 2023".

    Davor lag die Altersgrenze bei 45 Jahren (zu der Zeit, als ich verbeamtet wurde)

    Das ist genau das, was ich angesprochen und verlinkt habe. Das galt aber auch schon 2017, als ich in der Infoveranstaltung vor meinem Ref war und gilt mitnichten erst seit letztem Jahr.

    Arbeitsstunden dürften in unserem Fall als Lehrkräfte Deputatsstunden sein. Um welches Bundesland geht es denn bei dir, im Profil steht nichts?

    Ist das Formular spezifisch für den Schuldienst oder auch für andere Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes? Hier in BW gibt es für den Schuldienst eigene Formulare, in die man dann die Deputatsstunden einträgt, die man in Teilzeit machen möchte.

    Findet sich auch auf lehrer- online.bw  Wolfgang Autenrieth .

    Daraus: Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren bzw. für nach ärztlichem Gutachten sonstige pflegebedürftige Angehörige erhöhen die Altersgremze je Betreuungs- und Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.

    Das hat m.W. in Ba-Wü keine Bewandnis. Die Altersgrenze bemisst sich nur am Geburtstag - und zwar taggenau.
    Kindererziehungszeiten, Zivil- und Wehrdienst wirken sich als Anrechnungszeit nur auf die Dienstaltersstufe aus.

    Das stimmt nicht. Bevor ich ins Ref gegangen bin war ich bei einer Infoveranstaltung der Gewerkschaft, wo es unter anderem um diese Altersgrenzen ging. Zwei der Anwesenden wurden dann am Ende, wie ich mitbekommen habe, noch ganz individuell beraten, weil sie schon über 42 Jahre alt waren, aber eben relevante Kindererziehungszeiten vorzuweisen hatten. Ich schau gleich mal, ob ich die entsprechende Unfo, die der VBE mal dazu zusammengefasst hat finde, dann verlinke ich diese.

    Die Anzahl der Personalräte hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Wie viel Stunden dafür pro Person bewährt werden ist im jeweiligen Personalvertretungsgesetz geregelt. Hier kann ich mir nicht vorstellen dass zwischen Schulformen unterschieden wird.

    Nein, ich glaube auch nicht, dass es bei der Anzahl der Entlastung stunden Unterschiede gibt zwischen den Schularten. Das war missverständlich formuliert von mir. Danke für deine Antwort.

    Lehrer trägt Baseballkappe – Schulamt droht ihm mit Konsequenzen: „Völlig aus der Zeit gefallen"

    Grundschullehrer trägt regelmäßig Baseballkappe. Schulleitung und Schulamt ist dagegen, da die Schüler im Unterricht auch keine Kappe tragen dürfen.

    Der Lehrer ist hoffentlich so klug, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen (z. B. über seine Gewerkschaft), um Schulleitung und Schulamt an die legitimen Grenzen des Dienstrechts zu erinnern an dieser Stelle.

    Ich finde es zwar einerseits eigentümlich, wenn eine Lehrkraft Kappe trägt im Unterricht und andererseits auch nicht sinnvoll, weil dadurch das Gesicht (Mimik, Mundbild) unter Umständen nicht mehr ganz so deutlich zu sehen ist, dennoch sollte das am Ende doch bitte der Lehrkraft überlassen bleiben, wie sie sich kleidet, so lange es weder zu nackt wird, noch extremistisch, sprich gesetzlich irrelevant ist.

    Oder geht es am Ende gar nicht um die Kappe an sich, sondern extremistische Aufschrift, pornographische Bilder, etc.?

    Bundesland? Gibt es Kindererziehungszeiten, die die Altersgrenze für die Verbeamtung nach hinten schieben könnten? Zivi gewesen oder Wehrdienst abgeleitet?

    Ohne diese Angaben, keine genauere Information möglich. Grundlegend wird die Altersgrenze aber einmal relevant für die Verbeamtung im Ref und dann erneut für die Verbeamtung auf Probe danach, zum Stellenantritt nach dem Ref.

    Beispiel : Hier in BW dauert das Ref 18 Monate und beginnt immer nur im Januar /Februar (je nach Schulart). Ohne anrechenbare Zeiten ist 42 die Grenze für die Verbeamtung in BW. Um also nach dem Ref -direkten Planstellenantritt vorausgesetzt- noch verbeamtet werden zu können, darf man maximal 40 Jahre alt sein zu Beginn des Refs. Bei anrechenbaren Zeiten kann sich das zumindest hier in BW (gilt nicht in allen Bundesländern) aber auch noch nach hinten verschieben.

    CDL  WillG

    Ich bin tatsächlich "nur" ÖPR. Es gibt fürs gesamte Gremium 8 Stunden. Ich habe als Vorsitzende 4, die anderen 4 Mitglieder jeweils 1 Stunde.

    Das hätte ich tatsächlich nicht gedacht, dass es so viele Stunden sind, aber bei uns in der Sek. I ist der PR ja auch am Schulamt und nicht direkt an den Schulen, so dass das etwas untergeht, dass die Vorsitzenden so viel mehr Stunden erhalten.

    Bekommt dann jede Schule mit Sek. II so viele Stunden für den ÖPR oder hängt das noch mit weiteren Faktoren zusammen, wie der Anzahl der Lehrkräfte an der Schule?

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