Beiträge von CDL

    Ist aber so. "Sehr gut": 1,0 bis 1,49; "gut": 1,50 bis 2,49; "befriedigend": 2,50 bis 3,49; "ausreichend": 3,50 bis 4,49. Eigentlich logisch. Außer wahrscheinlich in Berlin.

    Spannend. Zumindest im 2. Staatsexamen ist in BW 4,0 die Grenze. Ob das auch im ersten Staatsexamen gegolten hat könnte ich jetzt allerdings nicht mehr beschwören. Ich habe zwar eigentlich meine Studienordnungen immer sehr penibel gelesen und beachtet, nachdem in meinem Kopf aber 4,0 als ausreichend verankert ist, wäre es möglich, dass ich mir den Teil- der für mich auch nicht derart relevant war- einfach nicht komplett richtig gemerkt habe. (Und ich merke gerade, dass ich das sicherheitshalber auch noch einmal fürs 2. Staatsexamen nachlesen muss, womöglich habe ich mir das dafür am Ende auch falsch gemerkt, weil ausreichend für mich 4,0 bedeutet.)

    Scheinbar nicht, sonst würde CDL das ja nicht genauso kennen.

    Und nein, logisch ist es nicht, denn ausreichend ist 4,0 und nicht 4,49 da wäre es dann eben schon "schlechter als ausreichen" oder ein Minus in Schulnoten.

    Vielleicht erinnere ich mich aber auch einfach falsch. Kann passieren, ist menschlich, würde mir kein Zacken aus der Krone brechen. fossi74 hätte bestimmt im Zweifelsfall Kronenzackenkleber für mich, gell?

    Vorsicht: Mit schlechter als 3,5 im 1. ODER 2. Staatsexamen wirst du in Bayern nicht dauerhaft in den Schuldienst übernommen.

    Evtl.wäre in dem Fall aber ja vielleicht ein Umzug nach BW oder Thüringen eine Option oder- je nach Wohnort- zumindest eine Arbeitstätigkeit in einem dieser Bundesländer.

    So stehts in der LPO und war es au bei meinen Kommilitonen. Ich selber habe auch das Psycho EWS mit 4,07 bestanden in dem ich eine 5 schrieb und 2,68 im Studium hatte. Daher auch mein Gedanke, dass erst nach Notenverrechnung die Leistung als bestanden/nicht bestanden zählt.

    So liest sich das, was du zitiert hast ja auch. Was für einen Schnitt hast du denn bei den anderen Leistungen? Würde das auch bei einer 6,0 rechnerisch noch reichen, um schlechtestenfalls auf eine 4,0 zu kommen?

    Solltest du noch einmal, wiederholen müssen, dann wäre das im schlimmsten Fall ja nur die eine Prüfung, nicht alle Prüfungen erneut. Nachdem du schon alle Seminare abgeschlossen hast könntest du also neben dem Lernen auf diese Wiederholungsprüfung in Teilzeit arbeiten. Solltest du dabei sozialversicherungspflichtig tätig sein, kann es sein, dass du trotz der noch fortbestehenden Immatrikulation Anspruch hast aufstockende Leistungen zu beziehen. Die genauen sozialrechtlichen Bedingungen dafür (ich meine, das waren drei an der Zahl, die sich aus entsprechenden Gerichtsurteilen ergeben haben und indem Kommentaren zum entsprechenden Sozialgesetzbuch zu finden sind) habe ich gerade nicht mehr im Kopf, aber nachdem ich selbst während meines Zweitstudiums zeitweise unter diese Regelung gefallen bin, weiß ich gesichert, dass es eine solche Ausnahme gibt, die auch für immatrikulierte Studierende greifen kann.

    (In meinem Fall hat das damals ein Rechtspfleger am Freiburger Amtsgericht, dem ich die entsprechende Seite aus den Kommentaren samt meiner dazugehörigen Nachweise vorgelegt hatte, dem Jobcenter telefonisch erklärt, dass meinen Anspruch zunächst nicht anerkennen wollte.)

    Alternativ könntest du dir auch einen Studienkredit besorgen. Den hatte ich am Ende meines Erststudiums im Prüfungssemester, weil ich da nicht genug arbeiten konnte nebenbei und damals auch keinen Anspruch gehabt hätte auf Leistungen des Jobcenters. Die gibt es bei diversen Banken und sind gerade für so eine kurzzeitige Überbrückung hilfreich.

    Eine 6 bedeutet, dass die notwendigen Anforderungen nicht erreicht wurden und nicht zu erwarten ist, dass die Lücken in absehbarer Zeit geschlossen werden können. Im Abi gibt es das bei weniger als 20% der möglichen Bewertungseinheiten. Natürlich kann man auch bei einem ernsthaften Versuch am Ende bei einer ungenügenden Leistung landen. Die Haltung "6 gibt es doch nur bei Leistungsverweigerung", entspricht der Erwartungshaltung einiger Schüler und Eltern, als Lehrkraft sollte man sich nicht an der Verbreitung dieses Irrglaubens beteiligen.

    Danke für die Belehrung Herr Lehrer. Als jemand mit zwei abgeschlossenen Studien gehe ich aber nun einmal davon aus, dass es eher seltener vorkommt, dass man in ein Staatsexamen so wenig vorbereitet reinstolpert, dass man ohne Totalsausfall (der mitnichten immer auf Leistungsverweigerung zurückzuführen wäre, da darf ich dann dir gegenüber die Oberlehrerin herausholen, denn gerade Prüfungsängste können durchaus solche Totalausfälle in Form leerer Blätter hervorbringen) unter 20% der geforderten Leistung landet.

    Da ich selbst unter Prüfungsangst leide, weiß ich durchaus, was das hervorrufen kann. Meine Nachfrage zielte insofern darauf ab, abzuklopfen ob es wahlweise um einen derartigen Fall gehen könnte oder der/ die TE möglicherweise die eigene Leistung an der Stelle zu negativ sehen könnte im Prüfungsnachklapp, was ja auch eine Folge von Prüfungsangst sein kann.

    Ich hatte eine mündliche Staatsexamensprüfung, die zur Hälfte perfekt lief (1,0 nach Aussage der Prüfer), bis plötzlich infolge von Prüfungsangst ein Totalausfall einsetzte, den ich aus meiner eigene Perspektive nur noch bedingt überwinden konnte in der zweiten Prüfungshälfte. Ich war mir während der Notenberatung sicher, nicht bestanden zu haben, weil dieser zweite Teil so fatal gelaufen war. Am Ende war es dann aber eine 2,5 (schlechteste Note in den mündlichen Prüfungen, aber das war echt egal an der Stelle), weil meine Selbstwahrnehmung infolge des Aussetzers viel schwärzer war, als die Realität.

    Natürlich hast du mit einer 4,5 nicht bestanden. 4,0 („ausreichend“) ist deine magisches Grenze fürs Bestehen, deshalb steht in dem von dir zitierten Paragraphen ja auch, dass die erste Staatsprüfung nicht bestanden ist, wenn man am Ende schlechter als „ausreichend“ ist.

    Ob es weitere für dich in diesem Kontext relevante Bestimmungen in der LPO gibt müsstest du selbst noch einmal nachlesen oder alternativ dein zuständiges Prüfungsamt fragen. Sollte die von dir vermeintlich versemmelte Klausur Fachdidaktik gewesen sein und diese tatsächlich mit 6,0 bewertet werden, dann dürftest du basierend auf dem von dir zitierten Paragraphen rein rechnerisch bei den übrigen Leistungen in diesem Fach im Schnitt schlechtestenfalls eine 3,3 haben, um eine 6,0 ausgleichen zu können, wobei sicher Bestimmungen geben wird, dass jede Einzelleistung dabei nicht schlechter als ausreichend sein darf, sprich bestanden worden sein muss.

    Eine 6,0 wäre aber ja ein kompletter Totalausfall. Hast du ein leeres Blatt abgegeben bzw. völlig andere Aufgaben bearbeitet als die, die tatsächlich gestellt wurden? Wenn nicht, dann warte doch erst einmal ab, was tatsächlich rauskommt. Entweder es reicht dann in der Verrechnung oder du musst in dem Fach halt noch einmal die Prüfung wiederholen, das ist letztlich auch kein Weltuntergang, so lange du dich davon nicht unterkriegen lässt. Kopf hoch, das wird schon.

    Zumal es an der Uni die Note 6 gar nicht gibt.

    Klar gibt es die. In Übersetzung I an der Universität gab es die in sogar bei der Mehrheit der Studierenden mindestens in der 1. Übersetzungsklausur D- F.

    Du kannst dir doch aussuchen, bei wem du die Ausbildung machst. Ich bin mit meinen Ausbildungslehrern immer gut zurecht gekommen, aber wenn es so gar nicht passt, kannst du doch auch anregen, bei jemand anderem mitzugehen. Der Stundenplan soll sich doch sogar regelmäßig ändern.

    Je nach Bundesland geht das nicht unbedingt so einfach. Hier in BW bekommt man beispielsweise seine Mentorinnen und Mentoren von der Schule zugewiesen. Das sind dann Leute mit den passenden Fächern, die sich vorab bereits dazu bereit erklärt haben, die Aufgabe zu übernehmen und die- wenn sie das erste Mal in dieser Funktion tätig werden oder seit der letzten Umstellung der Ausbildungsordnung noch nicht wieder eine Mentorenschaft hatten- auch vom Seminar an einem Nachmittag geschult werden in den aktuellen Ausbildungsinhalten, damit klar ist, worauf es im Hinblick auf die Prüfungen ankommt.

    Ja, das ist tatsächlich eine schwierige Kombi, aber manchmal hat man auch in Freiburg Glück und rutscht rein. In meinem Ausbildungskurs haben mindestens 4 Leute an derselben Freiburger Schule eine Stelle bekommen, weil dort zufällig gerade viele Stellen frei wurden, so dass einige ganz unerwartet ein Listenangebot für Freiburg erhalten haben am Ende. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.

    Ja, das wurde mir auch schon ein paar Mal empfohlen. Hier in Deutschland ist es so, dass ich mir das fachliche Mathestudium nicht zutraue, bzw. die Chance zu groß sehe, dass ich das Studium nicht schaffe. Wir haben in Deutschland nur 2 Fächer, und diese werden dadurch fachlich ausführlich behandelt. Ist es in der Schweiz anders, dadurch dass mehr Fächer studiert werden?

    Oh bitte, wenn du dir Mathe fachlich nicht zutraust hier in Deutschland für die SEK.I, dann bitte lass das auch in der Schweiz weg und such dir stattdessen Fächer aus, denen du gewachsen bist, auf dass dein Unterricht auch eine entsprechende Qualität aufzuweisen hat. Nach allem, was hier im Forum schon über die SEK.I in der Schweiz geschrieben wurde braucht man dort ganz sicher keine Lehrkräfte, die ihren Fächern letztlich fachlich nicht ausreichend gewachsen sind.

    Hey,

    ich mache gerade mein Referendariat in NRW und ich habe einen Ausbildungslehrer zugewiesen bekommen der super negativ ist und auch nichts positives in meinen Stunden sieht. Egal wie sehr ich versuche seine Kritik umzusetzen. Nun wird das Gutachten demnach sehr negativ. Meine Frage ist, kann mir dieses das Referendariat versauen?

    Zur Schulleitung kann ich nicht, weil diese mit dem sehr stark sympathisieren.

    Beste Grüße

    Im Threadtitel schriebst du, dein Ausbildungslehrer rede nur schlecht über dich, was eher in die Richtung Gerüchteküche geht, in deinem Beitrag schreibst du dann aber von der der Kritik an deinen Stunden. Geht es tatsächlich nur um letzteres?

    Wenn ja: Was lässt dich vermuten, dass das Gutachten sehr negativ werden würde, hat dein Ausbildungslehrer dir das so gesagt? Hast du sonst in irgendeiner Weise mit ihm über das Gutachten gesprochen? Hast du ihn schon einmal gefragt, ob es denn auch etwas gebe, was du schon zumindest ordentlich oder gut machst, damit du etwas hast, woran du dich angesichts der ganzen Kritik positiv festhalten kannst?

    Wenn du dir ansonsten seine Kritikpunkte mal anschaust, wäre es möglich, dass diese schlichtweg auch berechtigt sind, das also tatsächlich alles Punkte sind, an denen du noch arbeiten musst? Wie gehst du vor, um seine Kritik konstruktiv umzusetzen? Um welche Kritikpunkte geht es überhaupt?

    Die Bewertung in den Gutachten richtet sich ja nicht danach, wie viel Mühe du dir gegeben hast, die geforderten Leistungen zu erbringen, sondern ob dir das zumindest in ausreichendem (befriedigendem/ guten/ sehr guten) Maß gelungen ist. Wenn die Kritik also berechtigt ist und es dir bislang nicht gelingt, dich ausreichend zu verbessern, dann ist am Ende nicht dein Ausbildungslehrer „super negativ“, sondern deine Leistungen möglicherweise tatsächlich einfach momentan noch nicht ausreichend. Möglicherweise sympathisiert an der Stelle dann die SL auch nicht mit dem Ausbildungslehrer, sondern sieht vielmehr ebenfalls entsprechende Mängel in deinem bisherigen Unterricht.

    Wenn du dir tatsächlich sicher wärest, dass die Kritik unberechtigt wäre: Was würde dich dann so sicher machen, dass das der Fall wäre? Gibt es entsprechende Rückmeldungen aus dem Seminar oder ist das deine Selbsteinschätzung?

    Jetzt hab ich die Antwort... Ich bin einfach zu dieser Schule gefahren und hab nachgefragt was es bedeuten soll. Der Schulleiter hat mir offen gesagt, dass er diese Stelle passend für eine Lehrkraft aus der Ukraine ausgeschrieben wurde die schon an dieser Schule tätig ist.

    Das tut mir leid für dich, dass das am Ende so ausgegangen ist, aber ich finde es gut, dass du diese Eigeninitiative gezeigt hast. Bleib einfach dran, dann klappt das auch bei dir sicherlich bald.

    Weshalb ist eine freie Trägerschaft nicht gleich Wirtschaft? Genauso erklärte es der Schulleiter. Wortwörtlich.

    Mein Problem: ich bekam ein Formular "Arbeitszeiterfassung" und die Aussage "ausfüllen". Das habe ich gemacht.

    Es kam zurück mit den Worten"es gelten ausschließlich gehaltene UE als Arbeitszeit". Was aus meiner Sicht Quatsch ist.

    Mich würde interessieren, wie das an anderen Stunden gehandhabt wird.

    Wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag, was genau dort steht und lass dich ggf. von deiner Gewerkschaft dazu beraten.

    Ich war vor meiner Zeit im Schuldienst u.a. eine Zeit lang als Honorarkraft tätig für verschiedene freie Bildungsträger. Der Stundenlohn war erheblich höher als das jetzt im Schuldienst der Fall ist, dafür konnte ich aber gemäß Vertrag auch nur gehaltene UE abrechnen (Vorbereitungszeiten wurden pauschal über den Stundenlohn mit abgegolten) und hatte auch meine Krankenversicherung selbst zu tragen.

    Je nachdem, welches vertragliche Konstrukt bei dir vorliegt kann es also völlig in Ordnung sein, dass du lediglich die gehaltenen UE abrechnen kannst oder auch nicht. Das vermag von uns niemand zu beurteilen und hat auch nichts damit zu tun, wie was an anderen Schulen gehandhabt wird.

    Es gibt immer einen Weg!

    Wenn Du als Lehrerin arbeiten möchtest dann kannst Du zu uns nach Vietnam kommen. Dort kannst Du in einer deutschen Sprachschule vietnamesischen Schüler deutsch beibringen. Es ist alles entspannter. Man muss nur für die Herausforderung im Ausland bereit und offen sein.

    Einfach kurze Pn an mich. Und wir schauen uns das an.

    Ja, tiefenentspannt mit wie viel Urlaubstagen noch mal, 12? Und „einem Beitrag des Arbeitgebers im Krankheitsfall“, sprich keiner wirklichen Lohnfortzahlung, sowie generell lediglich Bezahlung auf Landesniveau.

    Dass man Unterricht generell ein bisserl vorbereiten muss, auch wenn bei euch sämtliches Material gestellt wird- was die pädagogische und didaktische Arbeit aber ja nicht ausklammert- übergeht ihr ebenfalls, indem ihr einfach mal behauptet, man hätte gar keine Vor- und Nachbereitungszeiten. Mag stimmen angesichts der Bezahlung, weil man dafür wirklich nicht auch noch weitere Vorbereitungszeit investieren sollte, ist aber halt nicht das, was dann am Ende guten Unterricht ausmacht.

    Arbeit ist Arbeit und 8 Stunden täglich als Lehrkraft vor einer Klasse zu stehen wie offenbar bei euch vorgesehen sind echt mal eine Ansage, die sich alles, nur nicht entspannt liest für mich.

    Vielleicht solltet ihr anfangen das ein klein wenig weniger schönzureden, was ihr anzubieten habt und etwas realistischer zu beschreiben wahlweise oder eben eure Zielgruppe zu verändern weg von fertig ausgelernten Lehrkräften, die eine Vorstellung davon haben, wo es bei eurer Beschreibung klemmt, hin zu abenteuerlustigen Studierenden, die mal ein Semester lang zu euch kommen oder zwei als Assistent Teacher. Vielleicht mag auch mal jemand im Sabbatjahr sich das bei euch anschauen, wer weiß, aber dann halt mit dem bestehenden Gehalt im Rücken, dass die Lebenshaltungskosten gesichert deckt.

    Ist bei mir zwar schon über drei Jahre her mit den Bewerbungen, aber das RP Freiburg war tatsächlich relativ fix bei mir damit sich zu melden. Da lagen mindestens zwei Wochen am Ende zwischen den ersten und den letzten Zusagen, je nach bearbeitendem RP, aber vielleicht auch je nachdem, ob jemand anderes für die Schule interessanter gewesen wäre und ich vielleicht von den letzten Schulen nur als Zweitkandidatin ein Angebot erhalten habe, weil die Favoritin oder der Favorit schon abgesagt hatten.

    Sei einfach etwas geduldig, auch wenn das nachvollziehbarerweise schwer fällt.

    Am Ende kann dir niemand hier sagen, was wie gesichert in deinem Fall anerkannt werden würde im Rahmen von OBAS. Wenn es auf dem Papier passen könnte, kann der Rest von deiner Hartnäckigkeit abhängen.

    Nachdem du aber offenbar mit deinem Bachelor problemlos in ein klassisches Lehramtsstudium reingehen kannst, geh doch einfach den Weg anstelle direkt in den Master überzugehen. Das spart dir sämtliches Rätselraten um potentielle Anerkennungen später im Rahmen von OBAS, was in deinem Fall ja erst in einigen Jahren relevant wäre und qualifiziert dich einfach direkt und ohne Umwege für genau das Lehramt, für das du dich qualifizieren willst.

    Wenn du offen wärst für einen Hochschulwechsel könntest du in jedem Fall noch andere Hochschulen kontaktieren, ob es dort für dich möglich wäre in einen Lehramtsmaster zu wechseln ggf. unter Nacharbeit fehlender pädagogischer Nachweise aus dem Bachelorstudium. Oder du nimmst dir eben einfach die Zeit, dich von Grund auf über das Lehramsstudium beginnend mit dem Lehramtsbachelor zu qualifizieren.

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