Welche Relevanz hat denn die Schwerbehinderung hinsichtlich des Verfahrens? Mein Mann macht sich große Sorgen, dass er als Schwerbehinderter, dessen Beschwerden jetzt zugenommen haben, eher "aussortiert" und in den Ruhestand versetzt wird. Kann die Tatsache, dass die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei ihm noch nicht voll ausgeschöpft sind bzw. die Schule immer wieder versucht, die Vereinbarungen aufzuweichen, von Bedeutung sein?
Die Schwerbehinderung ist relevant für die amtsärztliche Entscheidung (als Form des Schutzes, da die zu erfüllenden gesundheitlichen Maßstäbe deutlich niedriger liegen als bei Nicht - Behinderten) und eine ggf. erforderliche juristische Prüfung dessen, was der Dienstherr daraus macht.
Wenn noch nicht alle medizinisch sinnvollen Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches genutzt wurden, dann gehört das zu den Dingen, die dein Mann dringend ändern muss, wenn er irgendwann eine Wiedereingliederung plant. Dieser Teil gehört zur Selbstverantwortung und Krankheitseinsicht dazu. Das kann man einem Amtsarzt gegenüber darstellen, dass man inzwischen verstanden habe, XYZ zu benötigen, um gesund bleiben zu können.
Wenn die Schule versucht Vereinbarungen aufzuweichen, dann muss dein Mann - so hart das klingen mag - lernen, an dieser Stelle klare Grenzen zu ziehen mit Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung. Auch das kann er dem Amtsarzt gegenüber darstellen, dass ihm inzwischen klar geworden sei, dass er in diesem Bereich selbst klare(re) Grenzen ziehen müsse, sich Hilfe durch die Schwerbehindertenvertretung holen müsse bei Bedarf und sicherstellen müsse, dass die Schule sich an Vereinbarungen aus der Integrationsvereinbarung kompromisslos halte.
Zu verstehen, welche Grenzen und Maßnahmen die eigene Erkrankung erfordert und mit sich bringt, ist immer Teil der Krankheitseinsicht. Wenn er also in beiden Punkten nur mit dem verbalen Finger auf die Schule zeigt, dann gibt er damit unnötig Selbstverantwortung auf, was einem Amtsarzt zeigt, dass nur bedingte Krankheitseinsicht vorhanden ist.