Untersuchung Dienstunfähigkeit

  • Hallo,

    mein Mann ist derzeit krankgeschrieben (vorerst bis 31.10.). Aufgrund wiederholter langer Krankheitszeiten in den letzten zwei Jahren drängt laut seinem Schulleiter das Schulamt darauf, überprüfen zu lassen, ob Dienstunfähigkeit besteht. Dazu müsste er beim Amtsarzt vorstellig werden. Der Schulleiter seinerseits möchte unbedingt zeitnah ein BEM-Gespräch terminieren. Mein Mann ist schwerbehindert und hat den entsprechenden Beauftragten kontaktiert, der von einem BEM-Gespräch abrät, wenn noch kein Wiedereingliederungsplan vorliegt, und der verantwortliche Arzt kann und will sich Ende August noch nicht festlegen, wie es meinem Mann Ende Oktober gehen wird. Das Ganze belastet uns als Familie stark, zumal im Moment auch noch meine Tochter erkrankt ist. Ich gehe auf dem Zahnfleisch... Daher meine Frage: Gibt es eine reelle Chance, den Amtsarzt zu vermeiden, und kann ein BEM-Termin dazu beitragen, auch wenn noch gar nicht absehbar ist, wann mein Mann wieder arbeiten kann? Er ist erst Mitte 40 und will natürlich nicht frühpensioniert werden. Wir wüssten auch gerne, ob Amtsarzt und Dienstherr ihn zu bestimmten Therapieformen zwingend verpflichten können oder ob er als Patient da Mitbestimmungsrecht hätte, falls dem so wäre.

    Herzliche Grüße Eugenia

  • Wir wüssten auch gerne, ob Amtsarzt und Dienstherr ihn zu bestimmten Therapieformen zwingend verpflichten können oder ob er als Patient da Mitbestimmungsrecht hätte, falls dem so wäre.

    Nein, wie hier irgendwas therapiert wird ist Privatsache. Die personalführende Dienststelle kann aber die Dienstfähigkeit prüfen lassen. Egal ob es ein BEM-Gespräch gab oder nicht.

  • Der Amtsarzttermin lässt sich nicht umgehen, wenn der Dienstherr diesen anordnet. Der Amtsarzt wird aber nicht automatisch die DU festlegen, sondern genau prüfen, welche medizinischen Informationen und Prognosen vorliegen.

    Wenn der behandelnde Arzt deines Mannes sich noch nicht festlegen kann prognostisch, dann bedeutet das angesichts der Schwerbehinderung schlicht, dass der Amtsarzt Schwierigkeiten haben dürfte zu begründen, warum dennoch für ihn klar ist, dass dein Mann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr dienstfähig sein soll. Realistischerweise wird also der Amtsarzt dann noch einmal einen weiteren Termin anordnen zu einem späteren Zeitpunkt.

    Prüft für euch und mit dem behandelnden Arzt, was noch möglich und sinnvoll wäre als Behandlung, ob z.B. eine Reha sinnvoll wäre. Das wäre dann ebenfalls eine Form dem Amtsarzt etwas argumentativ an die Hand zu geben, um einen weiteren Begutachtungstermin nach erfolgter Reha anzuordnen beispielsweise. Bereitet euch darüber hinaus auf einen Amtsarzttermin mit Unterstützung der Schwerbehindertrnvertretung vor.

    Sollte je die DU festgelegt werden, dann wäre auch das nicht in Stein gemeißelt, sondern dein Mann könnte einerseits juristisch prüfen, ob die angedachte (vorläufige) Zurruhesetzung sich tatsächlich halten lässt basierend auf dem amtsärztlichen Gutachten. Andererseits wäre eine (vorläufige) Zurruhesetzung umkehrbar. Sollte sich also der Gesundheitszustand signifikant und stabil bessern, kann eine Neubegutachtung deines Mannes durch den Amtsarzt beantragt werden, die zum Ergebnis haben kann, dass die Rückkehr in den aktiven Dienst angeordnet wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und könnte der Amtsarzt mit Dienstherr meinen Mann auch sofort zu einer stationären Reha zwingend verpflichten? Mein Mann und sein behandelnder Arzt haben nämlich deutliche Bedenken, dass ihn das überfordern würde, und er macht sich große Gedanken diesbezüglich.

  • Und könnte der Amtsarzt mit Dienstherr meinen Mann auch sofort zu einer stationären Reha zwingend verpflichten? Mein Mann und sein behandelnder Arzt haben nämlich deutliche Bedenken, dass ihn das überfordern würde, und er macht sich große Gedanken diesbezüglich.

    Nein, nur ein Gutachten schreiben. Der Amtsarzt hat mit der Behandlung gar nichts zutun.

  • Und könnte der Amtsarzt mit Dienstherr meinen Mann auch sofort zu einer stationären Reha zwingend verpflichten? Mein Mann und sein behandelnder Arzt haben nämlich deutliche Bedenken, dass ihn das überfordern würde, und er macht sich große Gedanken diesbezüglich.

    Nein, niemand kann deinem Mann irgendeine Form der Behandlung aufzwingen, schließlich ist er lediglich verbeamtet, nicht entmündigt. Letztlich ist es aber mit wesentlich dem Amtsarzt zu zeigen, dass man selbst Krankheitseinsicht hat, jede medizinisch sinnvolle Behandlung macht und sich nicht einfach in die Erkrankung fallen lässt, um dem Amtsarzt zu zeigen, dass es auch bei schwerwiegender Erkrankung Argumente gibt für eine vorsichtig - optimistische Einschätzung.

    Wenn eine Reha aktuell der noch nicht angezeigt ist, dann ist das so. Je nach Art der Bedenken und der Erkrankung kann es aber vielleicht eine Alternative geben (Tagesklinik statt komplett stationär?Intensivierte ambulante Behandlung?) oder eine Reha jetzt beantragt werden in dem Wissen, dass deshalb nicht gleich morgen ein Rehaplatz vom Himmel fällt oder die Bedenken vielleicht auch ausgeräumt werden zugunsten eines (wenn möglich) vorsichtig - optimistischen „ich versuche, was geht, gebe mein Bestes, wozu auf meine Grenzen zu hören mit dazugehört“. Auch während einer Reha muss man nicht alles einfach mitmachen können, sondern darf Grenzen artikulieren oder auch Wünsche äußern zum Programm.

    Ich war erst in Reha. Dort durfte ich sehr viele Therapiebausteine selbst wählen, konnte mich immer entschuldigen, wenn es mir zu schlecht ging, um an einem Termin teilzunehmen zu können, ohne negative Konsequenzen. Jeder und jedem geht es bescheiden, der / die in Reha geht, das weiß auch das Personal in den Kliniken. Alle haben außerdem bei der ersten Reha große Angst davor überlastet zu werden durch das Reha - Programm, weil zuhause meist nur noch sehr wenig Kraft da war. Alle kamen - wie ich - am ersten Tag mit vor Anstrengung/ Stress / Schmerzen/… komplett verzerrtem Gesicht an, dass sich bei allen im Laufe der ersten Woche fast vollständig entspannen konnte, weil wir tatsächlich intensive Hilfe bekommen haben auf vielen verschiedenen Ebenen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nehmt auf jeden Fall mit der für Eure Schule zuständigen Schwerbehindertenvertretung Kontakt auf. Die haben Erfahrung wie die Dienststelle bei welcher Konstellation reagieren wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Welche Relevanz hat denn die Schwerbehinderung hinsichtlich des Verfahrens? Mein Mann macht sich große Sorgen, dass er als Schwerbehinderter, dessen Beschwerden jetzt zugenommen haben, eher "aussortiert" und in den Ruhestand versetzt wird. Kann die Tatsache, dass die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei ihm noch nicht voll ausgeschöpft sind bzw. die Schule immer wieder versucht, die Vereinbarungen aufzuweichen, von Bedeutung sein?

  • Lasst euch da von der Schwerbehindertenvertretung beraten.

    Meines Wissens hat der rechtliche Status für den Betroffenen nur Vorteile.


    (Die gesundheitlichen Nachteile, dass man eingeschränkt ist, hat man ja leider eh. Egal ob man sich den rechtlichen Status anerkennen lässt oder nicht. ;()

  • Welche Relevanz hat denn die Schwerbehinderung hinsichtlich des Verfahrens? Mein Mann macht sich große Sorgen, dass er als Schwerbehinderter, dessen Beschwerden jetzt zugenommen haben, eher "aussortiert" und in den Ruhestand versetzt wird. Kann die Tatsache, dass die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei ihm noch nicht voll ausgeschöpft sind bzw. die Schule immer wieder versucht, die Vereinbarungen aufzuweichen, von Bedeutung sein?

    Die Schwerbehinderung ist relevant für die amtsärztliche Entscheidung (als Form des Schutzes, da die zu erfüllenden gesundheitlichen Maßstäbe deutlich niedriger liegen als bei Nicht - Behinderten) und eine ggf. erforderliche juristische Prüfung dessen, was der Dienstherr daraus macht.

    Wenn noch nicht alle medizinisch sinnvollen Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches genutzt wurden, dann gehört das zu den Dingen, die dein Mann dringend ändern muss, wenn er irgendwann eine Wiedereingliederung plant. Dieser Teil gehört zur Selbstverantwortung und Krankheitseinsicht dazu. Das kann man einem Amtsarzt gegenüber darstellen, dass man inzwischen verstanden habe, XYZ zu benötigen, um gesund bleiben zu können.

    Wenn die Schule versucht Vereinbarungen aufzuweichen, dann muss dein Mann - so hart das klingen mag - lernen, an dieser Stelle klare Grenzen zu ziehen mit Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung. Auch das kann er dem Amtsarzt gegenüber darstellen, dass ihm inzwischen klar geworden sei, dass er in diesem Bereich selbst klare(re) Grenzen ziehen müsse, sich Hilfe durch die Schwerbehindertenvertretung holen müsse bei Bedarf und sicherstellen müsse, dass die Schule sich an Vereinbarungen aus der Integrationsvereinbarung kompromisslos halte.

    Zu verstehen, welche Grenzen und Maßnahmen die eigene Erkrankung erfordert und mit sich bringt, ist immer Teil der Krankheitseinsicht. Wenn er also in beiden Punkten nur mit dem verbalen Finger auf die Schule zeigt, dann gibt er damit unnötig Selbstverantwortung auf, was einem Amtsarzt zeigt, dass nur bedingte Krankheitseinsicht vorhanden ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eugenia

    Die Tatsache der Schwerbehinderung gereicht Deinem Mann eher zum Vorteil. Hierdurch ist die Dienststelle verpflichtet bezüglich aller Personalentscheidungen auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Diese kann auch viel direkter vermitteln als es beispielsweise der Personalrat kann. Bitte lasst Euch da unbedingt beraten.

    Beachte auch die Hinweise von CDL man muss in der Tat für seine Rechte auch kämpfen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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