Beiträge von Eugenia

    Also ganz ehrlich, ich würde bei dieser total verworrenen Situation wirklich einen Fachanwalt für Dienstrecht aufsuchen, die gesamte Lage dort auf den Tisch legen und um Einschätzung bitten. Das heißt ja nicht, dass du direkt klagst. Aber es ist eine neutrale, juristische und meist sehr sachliche Perspektive auf das Geschehen. Der Anwalt kann dir deine Optionen nennen, ist nicht involviert in das Schlamassel wie offenbar jede andere Instanz, die du um Unterstützung gebeten hast.

    Ich kenne die Regelung in BW nicht, in Hessen muss man mindestens 20% der erwarteten Antworten korrekt haben, um überhaupt auf 01 Punkt zu kommen. Das heißt ein Schüler kann durchaus auch Richtiges in der Prüfung sagen, aber es muss eben auch eine bestimmte Prozentzahl erreicht sein. Unter 20 % gibt es dann 00 Punkte. Zur Frage, dass es unklar ist, woran es lag, die ja auch für die Nachprüfung wichtig ist: Hier darf der Prüfungsvorsitzende nach Verkündung der Noten darüber Auskunft geben. Vielleicht gibt es diese Möglichkeit ja auch in BW.

    Das waren fachärztliche Gutachten, die bestätigten, dass er eine positive 6-Monats-Perspektive hat. Was eben genau Gegenstand der Untersuchung war. Er ist nur nicht kurzfristig einsetzbar.

    Vorübergehende Zurruhesetzungen gibt es offiziell nicht. Man wird in den Ruhestand versetzt und muss dann alle 1-2 Jahre zur Nachuntersuchung zum Amtsarzt. Und zwar, wenn ich richtig informiert bin, im Zweifelsfall bis zur normalen Altersgrenze, wobei man jedes Mal nachweisen muss, dass Anstrengungen unternommen werden, um wieder dienstfähig zu werden, und Therapieempfehlungen des Amtsarztes folgen muss.

    Ich finde es einfach schade, dass der Amtsarzt nicht zugehört hat, um mit deinem Mann gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Durch die ruppige Ignoranz hat er m.E. den ganzen Druck erst heraufbeschworen, ganz unabhängig vom Ausgang der Entscheidung.

    Ja, da ist einiges dran. Vordergründig wurde es meinem Mann so "verkauft", dass er dadurch Zeit für sich gewinnt und den Druck rausnehmen kann. Da ist auch was dran. Als mein Mann aber anmerkte, der Verlust des Dienstortes belastet ihn mindestens genauso, wurde das einfach vom Tisch gewischt. Das Ergebnis stand, so sein Eindruck, eigentlich schon vor dem Gespräch fest. Das war ein Urteil nach 08/15 Manier, keine individuelle Betrachtung. Offenbar gibt es da bei den Amtsärzten Listen nach dem Motto Symptom - Dauer der Erkrankung - Reaktion. Gleich zu Beginn fiel der Satz "Sie haben Beschwerden X und Y, wir haben da Erfahrung, das ist langwierig." Ohne überhaupt ein Wort mit meinem Mann gewechselt zu haben und entgegen aller eingereichter Gutachten. Er hätte wenigstens erwartet, dass ein halbwegs mit dem Beschwerdenkreis vertrauter Facharzt eingesetzt wird. Stattdessen war das total fachfremd.

    Wie ist es denn, wenn man später reaktiviert wird? In einem Jahr soll er zur Wiedervorstellung. Falls er dann für dienstfähig erklärt wird, nimmt man da bei Schwerbehinderten Rücksicht auf den Einsatzwunsch? Seine bisherige Dienststelle ist ja dann weg. Der Schwerbehindertenbeauftragte sagte, er wisse das auch nicht, er hatte noch keinen solchen Fall. Angesichts der finanziellen Lage erscheint das einigen hier wahrscheinlich banal, aber das sind eben Ängste, die jetzt gerade bei ihm hochkommen und mich überfordert die ganze Situation einfach nur noch.

    P.S.: Die finanzielle Sondersituation kommt übrigens dadurch zustande, dass bei Pensionierung ab 62 mehr abgezogen würde als bei Frühpensionierung.

    Ergänzung: Mein Mann hatte sich im Vorfeld einmal die im Fall einer Zwangspensionierung vorliegende Pensionshöhe ausrechnen lassen. Sie unterscheidet sich minimal von der Summe, die er erhalten würde, wenn er bis zur untersten Antragsgrenze in bisheriger Stundenzahl weiterarbeitet. Ob er nach der Erkrankung aber diese Stundenzahl überhaupt halten kann oder teildienstfähig geschrieben wird, kann niemand derzeit sagen. Die Frage ist letztlich: Lohnt es sich v.a. auch kräftemäßig jetzt gegen eine vorzeitige Pensionierung vorzugehen oder nimmt er sie in Kauf? Eine spätere Reaktivierung ist ja auch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die ihn ebenfalls sehr belasten. Rein finanziell wird das keinen Unterschied machen, er bekommt wahrscheinlich eher weniger, wenn er irgendwann einmal reaktiviert werden sollte. Manchmal denke ich, es wäre einfach schön, das ganze Hickhack hätte ein Ende.

    Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

    Meinem Mann fällt der Gedanke an Zwangspension extrem schwer, klar kann er vielleicht später reaktiviert werden. Aber er verliert seine Schule, seine Kollegen. Und wer weiß, wo er dann hinkäme. Das ist gerade, als bricht alles weg. Und das schadet auch seiner Gesundheit.

    Wiedereinstieg zum Sommer schloss der Amtsarzt aus. Und um in sechs Monaten einzusteigen, müsste mein Mann laut Amtsarzt schon in zwei Monaten wiederkommen, was er unrealistisch fand. Außerdem könne er dann nur zum Halbjahr einsteigen. Das ist doch falsch. Im Grunde wird da keinerlei Spielraum gegeben, den der Amtsarzt hätte. Ganz oder gar nicht. Und nur zum Halbjahr.

    Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.

    Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.“


    Das ist hier nicht so, Eingliederung geht bis zu einem halben Jahr in meinem Bundesland. Schwerbehindertenvertretung kontaktieren wir heute.

    Und genau DAS ist das Problem.
    Eine begrenzte Dienstfähigkeit setzt eben diese 50% voraus - zumindest in NRW. Schau Dir doch mal die Regelungen zu Deinem Bundesland dazu an.“


    In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind.

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