Beiträge von Eugenia

    Ich finde es einfach schade, dass der Amtsarzt nicht zugehört hat, um mit deinem Mann gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Durch die ruppige Ignoranz hat er m.E. den ganzen Druck erst heraufbeschworen, ganz unabhängig vom Ausgang der Entscheidung.

    Ja, da ist einiges dran. Vordergründig wurde es meinem Mann so "verkauft", dass er dadurch Zeit für sich gewinnt und den Druck rausnehmen kann. Da ist auch was dran. Als mein Mann aber anmerkte, der Verlust des Dienstortes belastet ihn mindestens genauso, wurde das einfach vom Tisch gewischt. Das Ergebnis stand, so sein Eindruck, eigentlich schon vor dem Gespräch fest. Das war ein Urteil nach 08/15 Manier, keine individuelle Betrachtung. Offenbar gibt es da bei den Amtsärzten Listen nach dem Motto Symptom - Dauer der Erkrankung - Reaktion. Gleich zu Beginn fiel der Satz "Sie haben Beschwerden X und Y, wir haben da Erfahrung, das ist langwierig." Ohne überhaupt ein Wort mit meinem Mann gewechselt zu haben und entgegen aller eingereichter Gutachten. Er hätte wenigstens erwartet, dass ein halbwegs mit dem Beschwerdenkreis vertrauter Facharzt eingesetzt wird. Stattdessen war das total fachfremd.

    Wie ist es denn, wenn man später reaktiviert wird? In einem Jahr soll er zur Wiedervorstellung. Falls er dann für dienstfähig erklärt wird, nimmt man da bei Schwerbehinderten Rücksicht auf den Einsatzwunsch? Seine bisherige Dienststelle ist ja dann weg. Der Schwerbehindertenbeauftragte sagte, er wisse das auch nicht, er hatte noch keinen solchen Fall. Angesichts der finanziellen Lage erscheint das einigen hier wahrscheinlich banal, aber das sind eben Ängste, die jetzt gerade bei ihm hochkommen und mich überfordert die ganze Situation einfach nur noch.

    P.S.: Die finanzielle Sondersituation kommt übrigens dadurch zustande, dass bei Pensionierung ab 62 mehr abgezogen würde als bei Frühpensionierung.

    Ergänzung: Mein Mann hatte sich im Vorfeld einmal die im Fall einer Zwangspensionierung vorliegende Pensionshöhe ausrechnen lassen. Sie unterscheidet sich minimal von der Summe, die er erhalten würde, wenn er bis zur untersten Antragsgrenze in bisheriger Stundenzahl weiterarbeitet. Ob er nach der Erkrankung aber diese Stundenzahl überhaupt halten kann oder teildienstfähig geschrieben wird, kann niemand derzeit sagen. Die Frage ist letztlich: Lohnt es sich v.a. auch kräftemäßig jetzt gegen eine vorzeitige Pensionierung vorzugehen oder nimmt er sie in Kauf? Eine spätere Reaktivierung ist ja auch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die ihn ebenfalls sehr belasten. Rein finanziell wird das keinen Unterschied machen, er bekommt wahrscheinlich eher weniger, wenn er irgendwann einmal reaktiviert werden sollte. Manchmal denke ich, es wäre einfach schön, das ganze Hickhack hätte ein Ende.

    Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

    Meinem Mann fällt der Gedanke an Zwangspension extrem schwer, klar kann er vielleicht später reaktiviert werden. Aber er verliert seine Schule, seine Kollegen. Und wer weiß, wo er dann hinkäme. Das ist gerade, als bricht alles weg. Und das schadet auch seiner Gesundheit.

    Wiedereinstieg zum Sommer schloss der Amtsarzt aus. Und um in sechs Monaten einzusteigen, müsste mein Mann laut Amtsarzt schon in zwei Monaten wiederkommen, was er unrealistisch fand. Außerdem könne er dann nur zum Halbjahr einsteigen. Das ist doch falsch. Im Grunde wird da keinerlei Spielraum gegeben, den der Amtsarzt hätte. Ganz oder gar nicht. Und nur zum Halbjahr.

    Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.

    Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.“


    Das ist hier nicht so, Eingliederung geht bis zu einem halben Jahr in meinem Bundesland. Schwerbehindertenvertretung kontaktieren wir heute.

    Und genau DAS ist das Problem.
    Eine begrenzte Dienstfähigkeit setzt eben diese 50% voraus - zumindest in NRW. Schau Dir doch mal die Regelungen zu Deinem Bundesland dazu an.“


    In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind.

    Hallo,

    mein Mann hatte nach längerer Krankschreibung jetzt einen Termin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit und wir sind total fertig. Im Grunde war von Anfang des Gesprächs an klar, dass der Amtsarzt sich schon festgelegt hatte. Mein Mann meint, er habe da keine Chance gehabt, weil es kaum interessierte, was er einwandte. Die ärztlichen Gutachten, die er eingereicht hatte, hatte der Amtsarzt offenbar nur teilweise gelesen, ein Facharztgutachten wurde von ihm infrage gestellt. Dabei vertritt der Amtsarzt selbst eine Fachrichtung, die null mit den Beschwerden meines Mannes zu tun hat. Uns ist klar, dass mein Mann derzeit krank und nicht in Kürze eingliederungsfähig ist. Aber die Prognosen waren positiv und die Behandlung schlägt auch an. Die Schwerbehinderung meines Mannes wurde negativ gewertet, auch wenn er noch gar nicht alle möglichen Nachteilsausgleiche ausgeschöpft hat. Mein Mann hatte auch den Eindruck, dass die Optionen zur Wiedereingliederung gar nicht korrekt dargestellt wurden, es ging immer nur darum, dass er mindestens mit halber Stelle einsteigen müsse (was so nicht stimmt), dass er mindestens seine normale Stundenzahl erreichen müsse, da Teildienstfähigkeit "ja auch nichts bringe." Eine Eingliederung nach einem halben Jahr im Oktober setzt laut Amtsarzt voraus, dass er schon deutlich vorher erneut untersucht werden müsse, was sinnlos sei, so der Amtsarzt. Und es wurde so dargestellt, als müsse man für eine Wiedereingliederung schon total fit und im Alltag hoch belastbar sein (was mein Mann durch die Schwerbehinderung ohnehin nicht ist). Widerspruch war offenbar zwecklos. Wir befürchten daher, dass es auf Versetzung in den Ruhestand hinauslaufen wird. Daher die Frage: Kann man da noch etwas machen? Eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr würde meinem Mann schon viel bringen. Oder reicht das nicht als positive 6-Monats-Prognose, die man hier im Bundesland haben muss. Aber das wollte der Amtsarzt sich höchstens "überlegen", war jedoch generell eher negativ in dieser Hinsicht. Ich habe gelesen, es gibt noch eine Gelegenheit zur Anhörung und eine Möglichkeit zum Widerspruch. Auch der Schwerbehindertenbeauftragte muss ja angehört werden. Wie gehen wir da am besten vor?

    Ziemlich verzweifelt, Eugenia

    Mein Mann hat nun auch einen Amtsarzttermin zur Überprüfung der Dienstfähigkeit. Hier in Hessen macht das das Versorgungsamt. Er ist leider noch krankgeschrieben, positive Prognose aber noch kein genauer Eingliederungstermin absehbar. Ich wüsste gerne, ob denn jemand auch positive Erfahrungen bei solchen Amtsarztterminen gemacht hat. Kollegen vor Ort sind da auch keine Beruhigung, es kursieren Geschichten von "krankgeschrieben, aber trotzdem für gesund erklärt" bis zu "zwangsverpflichtet zu bestimmten stationären Maßnahmen.", bevorzugt vom Hörensagen. Das Ganze nimmt die Familie sehr mit. Seine Schulleitung stimmt in diesen Negativkanon mit ein und erklärt den Amtsarzt für unberechenbar, man wüsste nie, was rauskäme. Nur ein Kollege meint, bei ihm sei es damals "unspektakulär" und eigentlich in Ordnung gewesen.

    Hallo, noch eine ergänzende Frage: offiziell muss ja die Inanspruchnahme von Vorgriffsstunden ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden. Ich habe aber - gerüchteweise - gehört, dass es auch kurzfristiger geht, um z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder familiäre Belastungen abzufedern, die nicht planbar waren. Weiß dazu jemand etwas? Und was passiert, wenn Vorgriffsstunden beantragt wurden, der Beamte aber dann erkrankt und dann im Grunde nichts von der Inanspruchnahme hat? Verfallen sie dann? Ich steige bei diesem Konzept noch nicht ganz durch.

    LG Eugenia

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