Wiedereinstieg zum Sommer schloss der Amtsarzt aus. Und um in sechs Monaten einzusteigen, müsste mein Mann laut Amtsarzt schon in zwei Monaten wiederkommen, was er unrealistisch fand. Außerdem könne er dann nur zum Halbjahr einsteigen. Das ist doch falsch. Im Grunde wird da keinerlei Spielraum gegeben, den der Amtsarzt hätte. Ganz oder gar nicht. Und nur zum Halbjahr.
Beiträge von Eugenia
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Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.
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„Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.“
Das ist hier nicht so, Eingliederung geht bis zu einem halben Jahr in meinem Bundesland. Schwerbehindertenvertretung kontaktieren wir heute. -
„Und genau DAS ist das Problem.
Eine begrenzte Dienstfähigkeit setzt eben diese 50% voraus - zumindest in NRW. Schau Dir doch mal die Regelungen zu Deinem Bundesland dazu an.“
In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind. -
also habe ich mir 50% zugetraut und ihm auch deutlich gesagt, dass mir daheim die Decke auf den Kopf fällt. Für den Staat ist ein arbeitender Beamter doch auch besser als ein daheim sitzender?
Das kann mein Mann leider nicht. Er ist eindeutig noch nicht zu 50 Prozent einsetzbar.
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Hallo,
mein Mann hatte nach längerer Krankschreibung jetzt einen Termin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit und wir sind total fertig. Im Grunde war von Anfang des Gesprächs an klar, dass der Amtsarzt sich schon festgelegt hatte. Mein Mann meint, er habe da keine Chance gehabt, weil es kaum interessierte, was er einwandte. Die ärztlichen Gutachten, die er eingereicht hatte, hatte der Amtsarzt offenbar nur teilweise gelesen, ein Facharztgutachten wurde von ihm infrage gestellt. Dabei vertritt der Amtsarzt selbst eine Fachrichtung, die null mit den Beschwerden meines Mannes zu tun hat. Uns ist klar, dass mein Mann derzeit krank und nicht in Kürze eingliederungsfähig ist. Aber die Prognosen waren positiv und die Behandlung schlägt auch an. Die Schwerbehinderung meines Mannes wurde negativ gewertet, auch wenn er noch gar nicht alle möglichen Nachteilsausgleiche ausgeschöpft hat. Mein Mann hatte auch den Eindruck, dass die Optionen zur Wiedereingliederung gar nicht korrekt dargestellt wurden, es ging immer nur darum, dass er mindestens mit halber Stelle einsteigen müsse (was so nicht stimmt), dass er mindestens seine normale Stundenzahl erreichen müsse, da Teildienstfähigkeit "ja auch nichts bringe." Eine Eingliederung nach einem halben Jahr im Oktober setzt laut Amtsarzt voraus, dass er schon deutlich vorher erneut untersucht werden müsse, was sinnlos sei, so der Amtsarzt. Und es wurde so dargestellt, als müsse man für eine Wiedereingliederung schon total fit und im Alltag hoch belastbar sein (was mein Mann durch die Schwerbehinderung ohnehin nicht ist). Widerspruch war offenbar zwecklos. Wir befürchten daher, dass es auf Versetzung in den Ruhestand hinauslaufen wird. Daher die Frage: Kann man da noch etwas machen? Eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr würde meinem Mann schon viel bringen. Oder reicht das nicht als positive 6-Monats-Prognose, die man hier im Bundesland haben muss. Aber das wollte der Amtsarzt sich höchstens "überlegen", war jedoch generell eher negativ in dieser Hinsicht. Ich habe gelesen, es gibt noch eine Gelegenheit zur Anhörung und eine Möglichkeit zum Widerspruch. Auch der Schwerbehindertenbeauftragte muss ja angehört werden. Wie gehen wir da am besten vor?
Ziemlich verzweifelt, Eugenia
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Mein Mann hat nun auch einen Amtsarzttermin zur Überprüfung der Dienstfähigkeit. Hier in Hessen macht das das Versorgungsamt. Er ist leider noch krankgeschrieben, positive Prognose aber noch kein genauer Eingliederungstermin absehbar. Ich wüsste gerne, ob denn jemand auch positive Erfahrungen bei solchen Amtsarztterminen gemacht hat. Kollegen vor Ort sind da auch keine Beruhigung, es kursieren Geschichten von "krankgeschrieben, aber trotzdem für gesund erklärt" bis zu "zwangsverpflichtet zu bestimmten stationären Maßnahmen.", bevorzugt vom Hörensagen. Das Ganze nimmt die Familie sehr mit. Seine Schulleitung stimmt in diesen Negativkanon mit ein und erklärt den Amtsarzt für unberechenbar, man wüsste nie, was rauskäme. Nur ein Kollege meint, bei ihm sei es damals "unspektakulär" und eigentlich in Ordnung gewesen.
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Hallo, noch eine ergänzende Frage: offiziell muss ja die Inanspruchnahme von Vorgriffsstunden ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden. Ich habe aber - gerüchteweise - gehört, dass es auch kurzfristiger geht, um z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder familiäre Belastungen abzufedern, die nicht planbar waren. Weiß dazu jemand etwas? Und was passiert, wenn Vorgriffsstunden beantragt wurden, der Beamte aber dann erkrankt und dann im Grunde nichts von der Inanspruchnahme hat? Verfallen sie dann? Ich steige bei diesem Konzept noch nicht ganz durch.
LG Eugenia
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Hallo,
wir bekommen ja in Hessen regelmäßig die Abrechnung der inzwischen angesammelten Vorgriffsstunden. Wenn man daraus die inzwischen erdienten Wochenstunden auf ein Jahr errechnen will, teile ich die Summe dann durch 52 Jahreswochen oder nur durch die Schulwochen? D.h. bei fiktiven 364 Vorgriffsstunden hätte ich 7 Wochenstunden als Guthaben vorgearbeitet, wenn ich 52 Jahreswochen zugrundelege?
Herzliche Grüße Eugenia -
Wenn von der Schulleitung beklagt wird, dass Kollegen sich bei besonderen Veranstaltungen wie Schulfesten nicht mehr einbringen, sollte vielleicht im Kollegium einmal ganz offen über die Belastungssituation insgesamt gesprochen werden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die reale Überbelastung vieler Kollegen zwar häufig beklagt wird, dann aber in Konferenzen nicht die Konsequenz gezogen wird und geschaut,, wo man sich denn entlasten kann. Am Ende appelliert dann die Schulleitung zusammen mit einigen Kollegen und Elternvertretern daran, dass man doch auf keinen Fall die vielen schönen Sonderveranstaltungen kürzen kann. Und anstatt sich ehrlich zu machen, gehen irgendwann Kollegen, die ohnehin schon überlastet sind, in den Rückzug, weil Diskussionen einfach unerwünscht wirken. Klar sind solche Sonderveranstaltungen auch Teil der Dienstpflicht, aber es ist für manche auch schwer, die per Mehrheitsentscheid (bei entsprechenden Enthaltungen) beschlossenen Aktivitäten mitzutragen, weil sie bereits ohne diese am oberen Limit arbeiten. Überbelastung kann man nicht wegmotivieren und viel zu oft kommt dann als Pauschalantwort von Schulleitungen "Machen Sie doch eine Fortbildung zu Entspannungstechniken" oder "Vielleicht stimmt Ihr Zeitmanagement nicht". Für mich ist es immer ein Alarmzeichen, dass generell etwas nicht stimmt, wenn die Zahl derer, die sich rausziehen und auf das Minimum beschränken, steigt. Und ich kann auch den Eindruck teilen, der hier schon genannt wurde, dass Schulleitung häufig die Sonderaktivitäten herausstreicht, aber das Gros der Kollegen, die im Alltag die Lasten tragen, einfach so mitlaufen lässt. Das frustriert ungemein.
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Super112 Danke für die Antwort. Ich drücke die Daumen!
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Super112 Hat sich denn zwischenzeitlich etwas ergeben? Musst du zum Amtsarzt oder wurde das abgewendet?
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Mich würde interessieren, ob der Einspruch des PR oder des Schwerbehindertenbeauftragten wirklich erfolgversprechend ist oder ob die übergeordnete Behörde das nur als Formalität ansieht.
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Hintergrund ist, dass aus den ärztlichen Befunden hervorgeht, dass eine Wiederaufnahme des Dienstes voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erfolgen wird.
Super112: Hat der Arzt ein genaues Datum angegeben, zu dem voraussichtlich der Dienst wieder aufgenommen werden kann, oder nur allgemein "in den nächsten 6 Monaten"?
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Der PR wird doch mit angehört, wenn ich richtig informiert bin. Wenn der über die ärztliche Prognose informiert ist, ist das doch nicht schlecht, oder? Er muss dafür ja nicht den ganzen Befundbericht kennen.
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Weiß jemand, wie das bei der zeitweisen Zurruhesetzung mit der Dienststelle ist? Kann man bei Reaktivierung willkürlich versetzt werden oder gibt es da Rücksicht?
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Welche Relevanz hat denn die Schwerbehinderung hinsichtlich des Verfahrens? Mein Mann macht sich große Sorgen, dass er als Schwerbehinderter, dessen Beschwerden jetzt zugenommen haben, eher "aussortiert" und in den Ruhestand versetzt wird. Kann die Tatsache, dass die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei ihm noch nicht voll ausgeschöpft sind bzw. die Schule immer wieder versucht, die Vereinbarungen aufzuweichen, von Bedeutung sein?
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Und könnte der Amtsarzt mit Dienstherr meinen Mann auch sofort zu einer stationären Reha zwingend verpflichten? Mein Mann und sein behandelnder Arzt haben nämlich deutliche Bedenken, dass ihn das überfordern würde, und er macht sich große Gedanken diesbezüglich.
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Hallo,
mein Mann ist derzeit krankgeschrieben (vorerst bis 31.10.). Aufgrund wiederholter langer Krankheitszeiten in den letzten zwei Jahren drängt laut seinem Schulleiter das Schulamt darauf, überprüfen zu lassen, ob Dienstunfähigkeit besteht. Dazu müsste er beim Amtsarzt vorstellig werden. Der Schulleiter seinerseits möchte unbedingt zeitnah ein BEM-Gespräch terminieren. Mein Mann ist schwerbehindert und hat den entsprechenden Beauftragten kontaktiert, der von einem BEM-Gespräch abrät, wenn noch kein Wiedereingliederungsplan vorliegt, und der verantwortliche Arzt kann und will sich Ende August noch nicht festlegen, wie es meinem Mann Ende Oktober gehen wird. Das Ganze belastet uns als Familie stark, zumal im Moment auch noch meine Tochter erkrankt ist. Ich gehe auf dem Zahnfleisch... Daher meine Frage: Gibt es eine reelle Chance, den Amtsarzt zu vermeiden, und kann ein BEM-Termin dazu beitragen, auch wenn noch gar nicht absehbar ist, wann mein Mann wieder arbeiten kann? Er ist erst Mitte 40 und will natürlich nicht frühpensioniert werden. Wir wüssten auch gerne, ob Amtsarzt und Dienstherr ihn zu bestimmten Therapieformen zwingend verpflichten können oder ob er als Patient da Mitbestimmungsrecht hätte, falls dem so wäre.
Herzliche Grüße Eugenia
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"Ich will nicht für einen eigenen Anwalt zahlen und auch seinen Anwalt nicht mit dieser Frage beschäftigen, da ist kein allzu großes Vertrauen da."
Bei fehlendem Vertrauen in den gemeinsamen Anwalt würde ich in den sauren Apfel beißen und mir einen eigenen nehmen - das kostet zwar im Moment, zahlt sich aber vielleicht langfristig aus.
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