Normalerweise wäre hier in Hessen die Schulleitung verpflichtet, ab einer bestimmten Zahl an Fehltagen ein Gespräch anzubieten, um zu klären, ob die Fehlzeiten mit beruflichen Faktoren zusammenhängen und ob es Maßnahmen geben könnte, die dem Kollegen bei der Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsbetrieb helfen. Sofort von Seiten der Schulleitung der übergeordneten Behörde gegenüber den Verdacht auf teilweise Dienstunfähigkeit zu äußern, wäre rechtlich nicht haltbar. Ebenso wenig gleich einen Besuch beim Amtsarzt anzuordnen, auch hier gibt es zu Recht deutliche Hürden.
Wenn der Kollege "nicht mehr als eine Woche am Stück" fehlt, aber länger als 3 Tage, müsste er ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, das kann man nicht selbst entschuldigen. Vielleicht liegt auch eine chronische Erkrankung vor und die Schulleitung ist informiert, nur die Kollegen nicht - müssen sie auch nicht, das unterliegt der Schweigepflicht. Dafür, dass Unterricht ausfällt und nicht vertreten wird, kann der fehlende Kollege auch nichts, wenn er krank ist - das ist Sache der Schulleitung / des Vertretungsplaners. Wenn es keine Vertretungskräfte gibt und deshalb der Unterricht ausfällt, sollte das den Eltern auch genau so kommuniziert werden. Wer krank ist, muss keine Vertretungsaufträge erstellen. Die Aussage der Teilzeitkollegen, "wie es sein kann, dass sie wegen familiärer Belastungen reduzieren und auf einen großen Teil des Geldes verzichten, wenn man offensichtlich auch einfach Vollzeit arbeiten könnte und sich dann einfach immer krankmeldet", ist schlicht eine Unterstellung ohne Beweise, gegen die ich mich immer verwehre, wenn ich so etwas mitbekomme.