Wenn ich das nicht offenlegen will, muß ich mich im Umkehrschluß aber auch an den normalen Maßstäben messen lassen und auf eine Sonderbehandlung verzichten. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ funktioniert nicht!
Und ja, ich weiß auch wovon ich rede. Hab selber als Schüler im Sportunterricht reihenweise 5er kassiert dank spastischer Lähmung. Meine Eltern waren aber der Auffassung: „Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid kriegt man geschenkt!“ Entsprechend gab es keinen Nachteilsausgleich in Sport.
Getreu dem Motto habe ich später bei der Musterung meine Behinderung verschwiegen, wurde dank 15 Jahren Krankengymnastik, Stotterschule, … sogar tauglich gemustert, wurde eingezogen und habe später mit der Bescheinigung über den abgeleisteten Wehrdienst meinen Behindertenausweis wegen nachgewiesener Gesundheit zurückgegeben.
Nachteilsausgleiche und Prüfungen dienen dazu Nachteile auszugleichen während der Prüfung. Diese im Bewerbungsverfahren offenlegen zu müssen ist eine erneute Benachteiligung- dieses Mal im Bewerbungsverfahren. Wie genau soll diese erneute Diskriminierung ausgeglichen werden, wenn sie nicht von vornherein einfach verhindert wird, weil man einen Nachteilsausgleich eben nicht offenlegen muss?
Dass du keinen Nachteilsausgleich hattest ist genauso wenig ein Grund dagegen, wie der Umstand, dass du später deine gesundheitlichen Probleme vollumfänglich überwinden konntest. Es geht schließlich an der Stelle weder um dich oder um mich, sondern um eine grundlegende ethische Frage, wie wir als Gesellschaft mit Menschen mit Behinderung umgehen wollen.
Und ja, ich weiß auch, wovon ich rede, denn ich hatte während meiner Schulzeit auch keinerlei Nachteilsausgleiche, im Studium dafür aber, als es mir sehr schlecht ging, in einer Prüfung eine Schreibzeitverlängerung, weil ich Probleme mit der Muskulatur hatte und schlichtweg nicht so schnell schreiben konnte zu dem Zeitpunkt, wie ein gesunder Mensch. Da ich nicht tippen durfte (was das Zeitproblem gelöst hätte), sondern die Prüfung handschriftlich anfertigen musste, war die Schreibzeitverlängerung die einzige Möglichkeit, mir faire Prüfungsbedingungen zu verschaffen.
Ich habe meine Schwerbehinderung offengelegt als ich mich für eine Planstelle beworben habe, allerdings freiwillig und weil ich einerseits für mich wusste, dass ich an eine Schule, die mich rein qua Behinderung und ohne mich zu kennen diskriminiert im Bewerbungsverfahren sowieso nicht gehen wollen würde und andererseits das Selbstvertrauen hatte, dass meine Noten vorab und mein Auftreten im Gespräch im positiven Sinn für sich sprechen würden.
Mir ist aber sehr bewusst- anders als du dir offenkundig-, dass ich angesichts meiner kognitiven Möglichkeiten deutlich mehr Möglichkeiten am Arbeitsmarkt habe als viele andere Menschen mit Behinderung, die auch sonst unter Umständen weniger für sich eintreten können.
Wir wir als Gesellschaft wahlweise bestehende Nachteile durch bestehende Behinderungen allerorten ausräumen, weil wir eine diskriminierungsfreie Teilhabe gewährleisten wollen oder diese zur Vorteilsnahme undefinieren im Rahmen einer Neiddebatte erzählt letztlich etwas darüber, in welchem Maß wir Artikel 1* unseres Grundgesetzes verinnerlicht haben und mit Leben zu füllen bereit sind.
*Ja, ich weiß, dass Art.3 der Gleichheitsgrundsatz ist, habe also offenbar ganz bewusst Artikel 1 benannt.