Wenn, dann Glühwein, aber nur vom Winzerstand oder eben privat selbst hergestellt in entsprechender Qualität.
Da wir damit jetzt jede Menge unverpunschte Eier übrig haben, die wir anderweitig verwerten müssen: Omelett oder Kuchen?
Wenn, dann Glühwein, aber nur vom Winzerstand oder eben privat selbst hergestellt in entsprechender Qualität.
Da wir damit jetzt jede Menge unverpunschte Eier übrig haben, die wir anderweitig verwerten müssen: Omelett oder Kuchen?
Nein, aber ich war heute im hiesigen Schneeregen unterwegs in der Stadt und froh mich zwischendurch mit einem guten Buch in ein Café verziehen zu können.
DUUM hat heute einen Adventskalender oder Adventskalenderfüllung besorgt/ erstellt.
Viel problematischer ist das Verbot Fehlstunden oder das Arbeits- und Sozialverhalten auf Abschlusszeugnissen auszuweisen. Das wären Informationen, die für den zukünftigen Arbeitgeber direkt relevant sind und derzeit fehlen.
Kann man zumindest hier in BW alles im Zeugnis ausweisen, bzw. muss es sogar bei Verhalten und Mitarbeit (sogenannte „Kopfnoten“ im Endjahreszeugnis). Unentschuldigte Fehlzeiten werden auf Antrag der Zeugniskonferenz im Zeugnis vermerkt.
Ich sehe da noch als dritte Partei die „normalen“ Schüler/Absolventen, die nicht übervorteilt werden dürfen. Die Grenze zwischen einer gewissen Tolpatschigkeit und einer spastischen Lähmung ist ja fließend, ebenso wie die Grenze zwischen einem schlecht Haupt- und einem guten Förderschüler fließend ist. Am Ende hat aber der Förderschüler dank Inklusion und diverser Nachteilsausgleiche und Nichtbewertungen ein Abitur in der Tasche, auf dem dies alles nicht einmal vermerkt ist, wohingegen der „normale“ Schüler nur ein schlechtes Hauptschulzeugnis vorweisen kann. Ist das etwa gegenüber dem Hauptschüler gerecht? Ich denke nicht!
Gewiß spitze ich die Problemstellung jetzt extrem zu, dies soll jedoch rein der Veranschaulichung des Problems dienen.
Du spitzt nicht zu, du polemisierst. Nachteilsausgleiche sind keine Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung.
Zeig mir nur einen einzigen Förderschüler, der nur „dank Inklusion und diverser Nachteilsausgleiche“ ein Abitur erlangt hätte, obgleich sein kognitives Potential eigentlich nur ein schlechtes Hauptschulzeugnis gerechtfertigt hätte. Das sind völlig an den Haaren herbeigezogenen Beispiele, die es in der Realität schlicht nicht gibt.
Noch einmal für dich, weil du es leider nicht verstehen willst: Nachteilsausgleiche sind keine Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung. Sie gleichen nur bestehende Nachteile durch bestehende Behinderung aus, damit vergleichbare und faire Prüfungsbedingungen überhaupt erst entstehen können für Menschen mit und ohne Behinderung.
Wenn ich das nicht offenlegen will, muß ich mich im Umkehrschluß aber auch an den normalen Maßstäben messen lassen und auf eine Sonderbehandlung verzichten. „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß“ funktioniert nicht!
Und ja, ich weiß auch wovon ich rede. Hab selber als Schüler im Sportunterricht reihenweise 5er kassiert dank spastischer Lähmung. Meine Eltern waren aber der Auffassung: „Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid kriegt man geschenkt!“ Entsprechend gab es keinen Nachteilsausgleich in Sport.
Getreu dem Motto habe ich später bei der Musterung meine Behinderung verschwiegen, wurde dank 15 Jahren Krankengymnastik, Stotterschule, … sogar tauglich gemustert, wurde eingezogen und habe später mit der Bescheinigung über den abgeleisteten Wehrdienst meinen Behindertenausweis wegen nachgewiesener Gesundheit zurückgegeben.
Nachteilsausgleiche und Prüfungen dienen dazu Nachteile auszugleichen während der Prüfung. Diese im Bewerbungsverfahren offenlegen zu müssen ist eine erneute Benachteiligung- dieses Mal im Bewerbungsverfahren. Wie genau soll diese erneute Diskriminierung ausgeglichen werden, wenn sie nicht von vornherein einfach verhindert wird, weil man einen Nachteilsausgleich eben nicht offenlegen muss?
Dass du keinen Nachteilsausgleich hattest ist genauso wenig ein Grund dagegen, wie der Umstand, dass du später deine gesundheitlichen Probleme vollumfänglich überwinden konntest. Es geht schließlich an der Stelle weder um dich oder um mich, sondern um eine grundlegende ethische Frage, wie wir als Gesellschaft mit Menschen mit Behinderung umgehen wollen.
Und ja, ich weiß auch, wovon ich rede, denn ich hatte während meiner Schulzeit auch keinerlei Nachteilsausgleiche, im Studium dafür aber, als es mir sehr schlecht ging, in einer Prüfung eine Schreibzeitverlängerung, weil ich Probleme mit der Muskulatur hatte und schlichtweg nicht so schnell schreiben konnte zu dem Zeitpunkt, wie ein gesunder Mensch. Da ich nicht tippen durfte (was das Zeitproblem gelöst hätte), sondern die Prüfung handschriftlich anfertigen musste, war die Schreibzeitverlängerung die einzige Möglichkeit, mir faire Prüfungsbedingungen zu verschaffen.
Ich habe meine Schwerbehinderung offengelegt als ich mich für eine Planstelle beworben habe, allerdings freiwillig und weil ich einerseits für mich wusste, dass ich an eine Schule, die mich rein qua Behinderung und ohne mich zu kennen diskriminiert im Bewerbungsverfahren sowieso nicht gehen wollen würde und andererseits das Selbstvertrauen hatte, dass meine Noten vorab und mein Auftreten im Gespräch im positiven Sinn für sich sprechen würden.
Mir ist aber sehr bewusst- anders als du dir offenkundig-, dass ich angesichts meiner kognitiven Möglichkeiten deutlich mehr Möglichkeiten am Arbeitsmarkt habe als viele andere Menschen mit Behinderung, die auch sonst unter Umständen weniger für sich eintreten können.
Wir wir als Gesellschaft wahlweise bestehende Nachteile durch bestehende Behinderungen allerorten ausräumen, weil wir eine diskriminierungsfreie Teilhabe gewährleisten wollen oder diese zur Vorteilsnahme undefinieren im Rahmen einer Neiddebatte erzählt letztlich etwas darüber, in welchem Maß wir Artikel 1* unseres Grundgesetzes verinnerlicht haben und mit Leben zu füllen bereit sind.
*Ja, ich weiß, dass Art.3 der Gleichheitsgrundsatz ist, habe also offenbar ganz bewusst Artikel 1 benannt.
Sowohl mehr Zeit als auch die Nichtbewertung von Teilleistungen müsste meines Erachtens vermerkt werden. Der Sinn eines Abschlusszeugnisses besteht nunmal u.a. darin, dass ein potentieller Arbeitgeber ein Instrument zur Vorselektion an der Hand hat. Jemand, der defizitär schreibt oder für Abeitsprozesse länger braucht als der Durchschnitt, dürfte für viele Positionen von vornherein ungeeignet sein. Das sollte man entsprechend sehen können.
Nein, das darf der Arbeitgeber eben nicht einfach wissen, denn damit wird durch die Hintertür eben doch zwangsweise eine Behinderung offengelegt. Ich weiß sehr genau was es bedeutet, wenn man in der Arbeitswelt plötzlich nur noch nach diesem Label beurteilt und infolge dessen und ganz unabhängig von den eigenen Leistungen aussortiert wird. Ich habe meine Behinderung trotzdem offengelegt bei Bewerbungen, verstehe aber jeden und jede, der/ die das nicht direkt machen möchte, denn der Berg an Vorurteilen, dem man begegnet ist gewaltig. 20% Zeitaufschlag machen einen nicht per se ungeeignet für einen Beruf oder eine berufliche Position (auch das ist ein Vorurteil). Unter Umständen kann man diese aber vielleicht nur in Teilzeit ausüben- was während der Schulzeit noch keine Option ist, also zu reduzieren- um die Kraft zu haben, seine Aufgaben in der vorgesehenen Zeit zu erfüllen.
Auch gelesen? "Der Virus" geht nur als Kurzform für Computervirus sowie "außerhalb der Fachsprache".
Und was genau an ihren weiteren Aussagen in diesem Thread lässt dich vermuten, dass Pepe oder Bolzbold sich vollständig medizinischer Fachsprache hätten bedienen wollen?
Zu Wahrscheinlichkeiten bzgl. der Rückkehr an die Ursprungsschule kann ich dir nichts sagen, da ich nicht weiß, wie die Rechtslage dazu ist. Den Teil solltest du noch einmal mit deiner Gewerkschaft klären.
An meiner Refschule war aber ein Kollege, der gerade erst aus dem Sabbatjahr zurückgekommen war (vor und nach dem Sabbatjahr problemlos an der selben Schule), nur um direkt wieder eine 3- jährige Ansparphase zu starten für das nächste Sabbatjahr. Auch nach Sabbatjahr Nr.2 hat wurde er ohne Probleme wieder an der ursprünglichen Schule eingesetzt, obgleich diese zu diesem Zeitpunkt personaltechnisch so gut ausgestattet war, dass sie einen Kollegen mit 15 Stunden abordnen musste und der Kollege, der zurückkam kein Fach unterrichtet hat, dass unterversorgt gewesen wäre. (Wobei kein Fach unterversorgt war an meiner Refschule.) Ob das nun letztlich einfach nur großes Glück war oder ggf. weitere Faktoren relevant waren vermag ich aber nicht zu sagen.
Hätte ich aber problemlos gemacht, wenn meine Berufserfahrung nicht für null und nichtig erklärt worden wäre.
Deine Berufserfahrung wurde nicht für „null und nichtig erklärt“. Schließlich kann niemand diese in Abrede stellen, auch wenn sie nicht für die Stufenlaufzeiten im Schuldienst anerkannt wurde/werden konnte.
Meine Berufserfahrung aus dem außerschulischen Bildungsbereich war für die Stufenlaufzeiten auch irrelevant, weil sie vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt war. Für die Pensionsberechnung werden aber dafür mehrere Jahre anerkannt.
Ich habe gestern bei einer Abendveranstaltung völlig Überraschend überraschend den ehemaligen Schulleiter des Gymnasiums, an dem ich mein Abi gemacht habe wiedergetroffen. Obwohl mehr als 20 Jahre vergangen sind seit unserem letzten Treffen hat er mich in einer Gruppe von Menschen direkt wiedererkannt und ist strahlend auf mich zugekommen mit den Worten „Wir müssen uns ja nicht mehr einander vorstellen. Ich habe Sie sofort wiedererkannt.“ Nachdem wir uns die Hand geschüttelt haben habe ich ihn gefragt, ob ich ihn einfach mal kurz in den Arm nehmen und drücken dürfe. Das hat eine regelrechte Sonneneruption in seinem sowieso schon strahlenden Gesicht ausgelöst, so sehr hat er sich darüber gefreut und natürlich haben wir uns dann auch in den Arm genommen und gedrückt.
So lange ist das schon her, aber immer noch erinnert mein ehemaliger Lehrer sich an mich, der so wichtig war für mich während der 4,5 Jahre an dieser Schule und freut sich darüber, mich wiederzusehen, genau wie ich umgekehrt auch. Am Ende der Veranstaltung kam er dann noch einmal zu mir und hat mich eingeladen in drei Wochen zum Kaffee trinken zu ihm und seiner Frau zu kommen, wenn einige weitere pensionierte Lehrkräfte meiner ehemaligen Schule (die ich alle kenne) auch zu ihm zum Kaffee trinken kommen werden. Er habe nicht gewusst, dass ich wieder in der Stadt lebe und würde sich freuen, mich dann wiederzusehen.
Ich habe noch zwei weitere meiner ehemaligen Lehrkräfte an dem Abend wieder getroffen und beide haben sich ganz genauso darüber gefreut, mich wiederzusehen, wie ich mich umgekehrt darüber gefreut habe sie wieder zu treffen nach all der Zeit. Das war schön und berührend zugleich, weil es mir sowohl als Lehrerin, als auch als Privatperson noch einmal direkt vor Augen geführt hat, wie tief die Bindungen sind, die wir teilweise mit unseren SuS eingehen als Lehrkräfte und umgekehrt. Mein Herz ist gerade sehr voll vor Glück. ![]()
Das habe ich auch - wie sicher eine ganze Menge Menschen hier, aber mir fehlt die Kreativität, was der TE hier für besondere Tipps möchte. Die Suche nach Fachliteratur zu einem literarischen Werk einfach an passender Stelle (Artikelsuche der Universitätsbibliothek, Google Scholar, .. ich finde es schon bemerkenswert, dass die Aufgabenstellung Studierenden den Hinweis gibt, dass man "zitierfähige Literatur" nutzen soll.) sollte für jemanden im Studium kein Hexenwerk sein.
Die Transferleistung, warum es bedeutend ist, sollte für jemanden, der Literaturwissenschaft studiert UND vermutlich gerade im Didaktikseminar sitzt UND schon weitere lehramtsbezogene Seminare besucht hat (Annahme aufgrund des Lehramtsstudiums und der vorherigen Beiträge), auch möglich sein.
Zeig uns deine Ideen, dann werden wir sicher darauf eingehen können.
Darüber hinaus kann man im Internet Sachanalysen zu diversen Fächern und Themen finden, um Modelle zu haben, an denen man sich orientieren kann, sollte man gar nicht wissen, wie man so etwas inhaltlich formulieren könnte.
Ich muss zugeben, ich habe die RISU auch noch nicht selbst gelesen. Vielleicht sollte ich das auch nachholen. Allerdings weiß ich sogar als Physiklehrer, welche Punkte beim Umgang mit Präparaten zu beachten sind, weil wir zu Beginn jedes Schuljahrs eine gemeinsame Sicherheitsbelehrung durch unsere Fachleiter erhalten. Die ist inzwischen vorgeschrieben und wird bei uns von den Sammlungsleitern in Absprache mit den Fachabteilungsleitern und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule durchgeführt. Bei uns für alle gemeinsam, weil alle wegen der Fächerverbünde BNT und NwT auch von den Gefahren der anderen Naturwissenschaften betroffen sein können.
Du unterschreibst jedes Schuljahr (BW), die RiSU zur Kenntnis genommen zu haben ohne diese jemals gelesen zu haben?
Ich habe noch nie an eine so interessante Entscheidung gedacht
Hallo liebe KI, schön, dass du auch mitschreiben möchtest. Keine KI? Dann formuliert doch bitte verständlich, worauf du dich beziehst, danke.
Stell dir vor, du willst als Linkshänderin (mit einem Stift in der linken Hand) an einem Lineal entlang eine gerade Linie ziehen, von 0 bis x cm. Wenn du dies mit einem gespiegelten Lineal machst, also rechts bei 0 beginnst, ist dies wesentlich müheloser zu bewerkstelligen: Der Stift lässt sich leichter führen und der Weg des Stiftes samt gewünschtem Endpunkt lässt sich viel leichter ablesen.
Linkshänder*innen entwickeln bis heute erstaunliche Fähigkeiten, sich mit einer unverändert für Rechtshänder*innen optimierten Welt zu arrangieren. Und das, obwohl es viel mehr Linkshänder*innen gibt, als man früher gemeinhin angenommen hat.
Und bis heute rutschen auch in der jungen Generation immer noch eine Menge LH unentdeckt durch die Maschen. Spannendes Thema, und es gibt einiges an interessanter Fachliteratur dazu.
Da ich Linkshändererin bin, muss ich mir nichts künstlich vorstellen, was ich kenne. Aus meiner ganz persönlichen Perspektive empfinde ich solche Lineale als unnötig. Aber wem diese helfen, der findet sie.
Sich in eine für Rechtshänder optimierte Welt eindenken zu müssen kann allerdings meines Erachtens ein Vorteil sein im Leben, weil man lernt eigene Strategien zu entwickeln, Wege zu finden, um die Ecke zu denken kreativ werden muss, statt alles direkt passend serviert zu bekommen. Das hat zumindest mein Leben durchaus bereichert.
Sehe ich nicht so, denn ein Triebtäter kann sowohl in Kita als auch Schule zuschlagen.
Da ist es völlig egal, ob der als Hausmeister, Erzieher oder Lehrer tätig ist.
Das hat nichts mit wickeln zu tun. Der braucht ein Kind ja nur bitten nochmal länger da zu bleiben.
Ich bin für ein konsequentes Verbot. Entweder man weist den Schriebs vor oder nicht und eher darf keiner arbeiten.
Hausmeister, Lehrer, Erzieher,- das sind alles Hauptamtliche, die das Führungszeugnis insofern vorlegen müssen nach aktueller Gesetzeslage. Dafür muss also gesetzlich nichts geändert werden.
Dies geschrieben wäre ich aus gutem Grund niemals bereit, für einen Träger zu arbeiten, der das auch bei Neben-oder Ehrenamtlichen anders handhabt. So konsequent darf man nämlich auch selbst erst einmal sein, ehe man andere Gesetze anregt, wo sie darüber hinaus sinnvoll bzw. erforderlich sind.
Obwohl weder Bundesland noch Fach genannt wurden, bin ich fast sicher, worum es bei dieser Abstimmung ging 🤣
Was vermutest du denn, um welches Thema es gegangen ist?
Heute mal etwas aus dem Bereich Stadtverkehr. Auf Straßen, die man täglich oder sehr häufig nutzt kennt man ja irgendwann die Ampelschaltung. An manchen Ampeln kann man das Rotlicht im Geradeausverkehr umgehen, indem man direkt rechts abbiegt, um im Halbkreis fahrend- 180 Grad, auf der eigenen Spur, Wenden oder andere Fahrzeuge behindern unnötig- direkt wieder über eine genau passend grün werdende Rechtsabbiegerampel zurückzukommen auf die ursprüngliche Straße, auf der man so ohne anzuhalten einfach weiterfahren kann, statt am Rotlicht warten zu müssen.
Spart effektiv zwar maximal 5min, aber bereitet mir jedes Mal ein Riesenvergnügen, diesen kleinen Kniff einzusetzen. (Auf dem Heimweg von meiner Schule gibt es so eine Stelle ich die fast täglich nutze.)
Um ein Thermalbecken zu haben und nicht nur einfach ein Außenbecken mit warmem Wasser muss ja auch eine Thermalquelle vorhanden sein, der man zumindest in den Thermalbädern, die ich kenne, dann unterschiedliche Mengen kaltes Wasser beifügt in den diversen Becken, damit die Besucher:innen nicht gekocht werden. Extra Wasser erhitzen muss man zumindest in Thermalbädern also nicht. (Wobei ich generell warme Außenbecken im Winter eine feine Sache finde und gerne nutze.)
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