Beiträge von CDL

    Und mal wieder müssen alle KuK unter ein paar wenigen Querulanten leiden. :daumenrunter:


    Und ja, in dem hiesigen Fall würde ich als SL der Kollegin wohl höchstpersönlich einen Krankenbesuch abstatten, um die Aufzeichnungen zwecks Zeugniserstellung abzuholen.

    Eine erkrankte Kollegin ist aber keine Querulantin und Schulleitungen sollten nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber den anderen KuK ernstnehmen, sondern auch ihre Grenzen gegenüber erkrankten KuK. Ich würde es mir verbitten, meine SL unangemeldet und ungebeten auf der Türmatte stehen zu haben und würde in so einem Fall durchaus auch über die Hinzuziehung des Personalrats nachdenken, um der SL gegenüber zu verdeutlichen, wo und wie dienstliche Erwartungen zu stellen sind und wo intolerable Grenzverletzungen beginnen.

    Wenn die Kollegin gesundheitlich gesehen dazu imstande ist (z.B. bei einem unkomplizierten Beinbruch, den sie zuhause aktuell noch auskurieren muss, weil sie damit ihrer 2.Klasse nicht hinterherhüpfen könnte) muss die SL sie dazu auffordern, ihre Notizen weiterzureichen. Geht das jedoch tatsächlich gar nicht, dann ist der einzige Grund, warum die SL ggf. mal auf der Matte stehen könnte, um einen Blumenstrauß und Genesungswünsche zu überreichen, mehr aber auch keinesfalls und das auch nur, wenn das Verhältnis entsprechend gut und persönlich ist.

    (...)

    Wenn sie krank geschrieben ist, muss sie gar nichts.

    Zeugnisse neu erstellen muss sie natürlich nicht, wenn sie krank geschrieben ist. Ihre bisherigen Notizen muss sie aber sehr wohl weiterreichen, wenn sie nicht z.B. infolge eines KKH-Aufenthalts selbst dazu noch zu schwer erkrankt ist bzw. verhindert ist und das ist auch zumutbar im Regelfall.

    Naja, die SL könnte die Aufgabe auch selbst übernehmen - so als mögliche Alternative^^

    Je nachdem, wie viele solcher Zusatzaufgaben die SL schon abfedert vom Kollegium und sich selbst auflädt sagt sich das leichter, als es umsetzbar ist. SLen an Grundschulen haben- das darf man nicht vergessen - üblicherweise eine deutlich höhere Unterrichtsverpflichtung als SLen anderer Schularten, weil es a) sowieso weniger Entlastung Stunden gibt und b) die SL im Zweifelsfall die erste Feuerwehr ist, die in einer Klasse einspringt, wie unser Frosch hier im Forum ja beispielsweise auch. Trotzdem kann die SL das Ganze unterstützen, indem sie eine Aufteilung auf mehrere Schultern anregt und von der Kollegin und der Pfarrerin hilfreiche Einschätzungen zur Klasse einfordert. Versetzung hin oder her muss die Kollegin das leisten, soweit ihre Gesundheit das erlaubt.

    Wenn niemand die Aufgabe freiwillig übernimmt, wird die SL sie jemanden zuweisen (müssen). Eventuell wäre es ja ein Weg, die Klasse aufzuteilen unter euch anderen KuK, so dass niemand von euch mehr als maximal eine Handvoll zusätzlicher Zeugnisse zu schreiben hätte, das wäre besser, als wenn eine (einer) das am Ende komplett zusätzlich machen müsste. Darüber hinaus sollte die SL die erkrankte Kollegin nach ihren bisherigen Notizen über ihre Klasse fragen. Da müsste ja bereits etwas vorliegen nehme ich an, auch wenn es noch nicht zeugnisreif formuliert ist, was die Halbjahresinformation ergänzt. Wenn die Kollegin nicht gerade alleinstehend ist und im KKH liegt, sollte sie, bzw. ein Mensch mit dem sie zusammenlebt, diese Notizen weiterleiten können, auch wenn sie aktuell nicht imstande ist, die Zeugnisse/Berichte selbst anzufertigen. Auch die Pfarrerin möge bitte ihre Eindrücke schriftlich festhalten und weitergeben.

    Tja, das sind dann meistens Kolleginnen und Kollegen, die selber nicht die Verantwortung tragen.
    Aber solange eine eventuelle rechtliche Angreifbarkeit wegen eines Probezeitscheiterns wichtiger ist als Unterrichtsversorgung...

    Eine Probezeit dauert in der Regel nicht nur ein Schuljahr. Wer da seine Schulleitung nicht von der Eignung überzeugen kann bzw. seine Ungeeignetheit in den übrigen Fächern so dokumentiert, den kann das fehlende Fach auch nicht retten. Einer eventuellen Anfechtung sehe ich äußerst gelassen entgegen. Kommt eh nur alle Jubeljahre mal vor, dass jemand so schlecht ist, dass man darüber überhaupt diskutiert.

    Stimmt nicht ganz, besagter Schulrechtler war bis zu seiner vor kurzem erfolgten Pensionierung viele Jahre lang selbst Schulleiter und weiß insofern sehr genau, wie schwer das umzusetzen ist, weil er das aus der Erfahrung kennt.(Tatsächlich hatte er aber zumindest in den letzten 10 Jahren mehrheitlich Leute mit lediglich einem Jahr Probezeit.) ;)

    und dabei würde es reichen, auch nur eine Lerngruppe zu haben, die dann gezeigt werden soll. Eine Auswahl muss man nicht haben :-/

    Ja, eine Lerngruppe pro Fach erfüllt das Mindestmaß, die sollte man aber immer in den studierten Fächern in der Probezeit haben meinte mein Schulechtler heute nochmal im persönlichen Gespräch, andernfalls würden sich die Schulen letztlich angreifbar machen, wenn sie die fachliche Eignung nicht basierend zumindest auf allen Fächern, die auch im Ref ausgebildet wurden beurteilen würden. Scheitert dann eine Verbeamtung auf Lebenszeit letztlich nur knapp an der fehlenden fachlichen Eignung, wäre genau das ein äußerst erfolgversprechender Ansatzpunkt für einen Anwalt. Insofern sollten SLen das schon einrichten mit der einen Lerngruppe pro Fach, selbst wenn das gerade im Gymnasialbereich, bei den dort selteneren 3-Fach-Varianten größere Verrenkungen bei der Deputats- und Stundenplanung nach sich zieht Flupp . (Das Gesicht meines Schulrechtlers verzog sich, als wäre er von akutem Schmerz befallen, als er hörte, dass ihr das bislang nicht immer beachtet, auch wenn ihm klar ist, welcher Verrenkungen es manchmal bedarf, das zu ermöglichen und entspannte sich erst ob meiner Versicherung, seinen Hinweis weiterzuleiten.)

    Nachtrag zur Frage der Fächer, die in der Probezeit unterrichtet werden und ob es alle studierten Fächer sein sollten /müssen (vor allem für Plattenspieler und Flupp ). Habe inzwischen Rücksprache gehalten mit dem Schulrechtler meines Vertrauens. Die Laufbahnverordnung sagt diesbezüglich tatsächlich nichts aus. Allerdings soll in der Probezeit u.a. die fachliche Eignung beurteilt werden, was zumindest ein indirekter Hinweis darauf ist, dass die studierten Fächer die zentrale Basis sein sollten. Dass das derart interpretiert werden sollte, wurde offenbar vor einigen Jahren vom RP im Rahmen einer SL-Tagung vermittelt /geäußert. Es gibt aber offenbar keine Verordnung, aus der das hervorgeht, lediglich diesen Verbalhinweis zur gewünschten Umsetzung.

    Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?

    Je nach Bundesland, Schulart und Ausmaß des Lehrermangels ist, wie wir alle wissen, das Wörtchen "Qualifikation" äußerst geduldig und dehnbar. Da ich früher ja mal diverse Instrumente gelernt habe, wurde mir beispielsweise schon angetragen Musik fachfremd zu übernehmen oder bei einer Bewerbung Kunst, da es dafür ausreichend wäre, wenn eine Kunstlehrerin das Material richte und ich das dann einfach beaufsichtigen müsse, so würde das in fast allen Klassen gehandhabt... Nein, ich unterrichte heutzutage weder Musik, noch Kunst fachfremd, da ich in beiden Fächern meinen Qualitätsansprüchen nicht genügen könnte, dürfte es aber, während umgekehrt eine Kollegin, die ein NaWi-Mischfach in Bayern studiert hat samt 2.Dienstprüfung, absurderweise die einzelnen Naturwissenschaften aktuell nicht hier in BW unterrichten darf bis zu einer Anerkennung, Studenten einer der Naturwissenschaften aber im Zweifelsfall auch schon vor Studienende als Vertretungen in diesem Fach arbeiten dürften. Und das ist nur BW, Sek. I und ganz ohne Fragen eines Seiteneinstiegs. Regeln gibt es also definitiv, ob man diese dann für besonders sinnvoll erachtet persönlich oder nachvollziehen kann sei dahingestellt.

    Joah, ich miste auch grad etwas aus und spende was gut genug ist an das örtliche Sozialkaufhaus. Ich finde es aber ehrlich gesagt auch schlichtweg schon grässlich anstrengend und nervig, wenn meine Nachbarin erzählt, was ihr alles widerfährt, wenn sie Sachen über z.B. Ebaykleinanzeigen verkaufen will und würde mir so etwas niemals antun für gerade einmal einen einstelligen Eurobetrag. Diesen Einsatz an Lebenszeit und -qualität ist so wenig Geld mir einfach nicht wert, bzw. empfände ich nicht als sinnhaft.


    Den Wert von Diddl-Blöcken schätze ich auf maximal 1-2€ ein, würde diese aber immer - wenig überraschend- einfach verschenken/spenden, weil ich weiß, wie es ist, wenn man sich so etwas als Kind nicht leisten kann, aber wünscht. Mir ist klar, dass das viele Leute anders sehen und handhaben.

    dass man in so einer Schnellmaßnahme die Missio / Vocatio bekommen kann.
    Damit verkauft sich die Kirche "unter Wert" (was auch immer davon hält).
    Immerhin ist das eine echt krasse Abkürzung zu einem Studium, in dem man je nach Konfession, Lehramt und Uni Latein, Altgriechisch und Hebräisch braucht, viel Exegese und Textarbeit "im Original" macht, und schwuptiwups in ein paar Wochenenden kann ein nettes, engagiertes Kirchenmitglied die Erlaubnis bekommen?
    Ich finde es verwirrend. (ich hätte gerne das Smilie "schokiert" mit dem breit offenen Mund gehabt)

    Ah, ja, das kann ich verstehen, passt aber letztlich dazu, dass auch dieses Studium eben an sich noch nicht als allein ausreichend erachtet wird, sondern man auch mit diesem die kirchliche Lehrerlaubnis noch beantragen und bewilligt bekommen muss. Zwar benötigt man dann keine weiteren inhaltlichen Seminare, muss aber z.B. bei der Vocatio den Gottesdienst zur Übergabe der Lehrerlaubnis mit gestalten und vor allem als Katholik in der eigenen Lebensführung gewisse Kirchenregeln beachten. Scheidung, Kirchenaustritt, Taufe von Kindern,...- da gibt es einige Stolperfallen, die zum Verlust der krichlichen Lehrerlaubnis führen können trotz einschlägigen Studiums. Da ist es fast sicherer, das Fach gar nicht erst zu studieren- so bleiben einem im worst case zumindest noch die studierten Fächer als sichere Unterrichtsfächer und man ist nicht plötzlich sagen wir auf Geschichte reduziert, obgleich die Schule einen in dem Fach als 20.Kollegen mit Geschichte plus X wirklich nicht einsetzen wollen würde.

    Sport geht auch, wenn man eine Trainerschein (in Hessen und evtl. auch wo anders :)) hat. Stimmt das für Religion wirklich? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Für Religion benötigst du die Zulassung der jeweiligen Kirche in Form von Missio oder Vocatio, die in jedem Fall getrennt zu beantragen sind. Diese kann man als Mitglied der entsprechenden Konfession durchaus auch ohne Fachstudium beantragen, da die Grundvoraussetzung für deren Erwerb kein einschlägiges Lehramtsstudium ist, sondern lediglich ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium plus eine zweite Dienstprüfung vorliegt. (Anwärter:innen bekommen deshalb lediglich eine zeitlich befristete Lehrerlaubnis für Religion, weil sie eben noch keine zweite Dienstprüfung haben. Diese erlischt am Ende des Refs und muss danach erneut beantragt werden bei der Kirche.). Wer allerdings kein Religionsstudium vorzuweisen hat, muss z.B. sogenannte "Vocationskurse" belegen, die vier Wochenenden (Fr/Sa), zwei ganze Studientage und drei Treffen in regionalen Begleitgruppen umfassen. Im Anschluss erhält man, wie die studierten Relilehrer, die das beantragen, im Rahmen eines Gottesdienste seine Vocatio, sprich die kirchliche Lehrerlaubnis. Ich nehme an, bei der Missio wird das ähnlich ablaufen. An meiner Refschule hing ein Flyer am schwarzen Brett, wo für die Teilnahme an solchen Vocationskursen geworben wurde. Fachfremd geht also durchaus bei Religion, aber nur mit bzw. nach Erteilung einer entsprechenden kirchlichen Lehrerlaubnis.

    Wir suchen Englisch aktuell so dringend, wir würden wahrscheinlich trotz Geschichte einstellen...

    Aber der Rest ist ja beantwortet.

    Das hatte ich tatsächlich auch im Hinterkopf, dasss schon wiederholt von euch aus NRW oder teilweise auch KuK aus Niedersachsen erzählt wurde, dass z.B. auch Englisch händeringend gesucht werden würde. Hier in BW sieht das tatsächlich anders aus mit Englisch, aber lässt sich wie man sieht dann nicht so einfach übertragen. Vor allem, wenn womöglich viele Englisch-KuK vorrangig in ihren 2.Fächern eingesetzt werden müssen bzw. wegen dieser eingestellt werden, kann es urplötzlich schwierig werden in einzelnen Regionen, diese versorgt zu bekommen auch in eigentlich gut versorgbaren Fächern. (Wird bei Geschichte als Zweitfach allerdings nicht passieren...)

    Ich möchte mich dem anschließen. Auch ich bin mit ähnlicher Diagnose bei vorliegender Schwerbehinderung verbeamtet. Ich weiß aus einem anderen Thread hier, dass es wohl, wenn sich die gesundheitlichen Gründe für die Nicht-Verbeamtung später ändern, möglich sein kann, nach einer späteren Neu-Begutachtung doch noch verbeamtet zu werden, würde das also nicht komplett ausschließen wollen. Lass dich auf jeden Fall mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor einem Amtsarztbesuch von der Schwerbehindertenvertretung beraten in der Angelegenheit und nimm ggf. auch noch einmal z.B. mit Meer oder mir über das Forum Kontakt auf, damit wir dir hilfreiche Hinweise geben können, wie du deinen Gesundheitsstatus ehrlich darstellen kannst, ohne dir damit direkt ein Bein zu stellen.


    Ich finde es sehr gut und außerordentlich stark, dass du dich im Rahmen einer Traumatherapie dem Ganzen stellst und für dich kämpfst. Das ist alles andere als selbstverständlich und ein sehr gesunder Schritt, denn du für dich gehst. In jedem Fall wirst du deinen Beruf auch im Angestelltenverhältnis ausüben können einerseits und andererseits ist ein stationärer Aufenthalt (davon hatte ich mehrere im Rahmen der Intervalltherapie) kein Ausschlusskriterium an sich für die Verbeamtung. Relevant ist die Diagnose/Heilungsprognose/Schwere der Erkrankung einerseits und andererseits dein Heilungsfortschritt und deine Stabilität. Dein Bewusstsein über und Umgang mit Triggermomenten sind relevant für die Frage, ob du vor dem Hintergrund einer vorliegenden Schwerbehinderung (die du, so noch nicht geschehen, auf jeden Fall beantragen solltest, denn ohne wird es sicherlich nicht möglich sein mit einer PTBS verbeamtet zu werden) verbeamtet werden kannst. Genau bei diesen Aspekten wird dir der Klinikaufenthalt helfen, der insofern ein Weg ist, deine Chancen auf Verbeamtung zu verbessern, diese nicht etwa verringert.


    Solltest du darüber nachdenken einen Antrag im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) zu stellen, darfst du dich ebenfalls gerne bei mir per PN melden. Ich habe das Verfahren vor rund 10 Jahren erfolgreich durchlaufen, hatte zwischenzeitlich auch schon eine Rebegutachtung und kann insofern einige Fragen dazu beantworten.

    Das gilt noch nicht mal so absolut im Ref.

    Ist an Realschulen also nur eine Soll-Vorschrift. Am Gym ist es gar nicht vorgeschrieben (aber natürlich grundsätzlich sinnvoll):

    Dass man in der Probezeit ein Recht auf seine studierten Fächer hätte, wäre mir tatsächlich völlig neu.
    Das halten wir insbesondere bei Drei-Fach-Kombinationen regelmäßig nicht ein.

    Erst einmal danke für die Verlinkung der Quellen, sehr interessant einerseits und andererseits in der Praxis dann teilweise doch anders gehandhabt. In meinem Ausbildungsjahrgang galt im Ref, dass wir an der Realschule bei drei studierten Fächern in drei Fächern ausgebildet werden MUSSTEN (explizite Vorgabe des Seminars) weil wir am Ende in allen drei Fächern auch jeweils eine Lehrprobe zu absolvieren hatten. Lediglich diejenigen mit vier studierten Fächern konnten auswählen und reduzieren. Das scheint aktuell anders zu sein, da unsere aktuelle Anwärterin nur in zwei ihrer drei studierten Fächer ausgebildet wird, möglicherweise greift aktuell also das "soll", wobei ich tatsächlich nicht gesichert weiß, ob sie womöglich das Ref in Teilzeit absolviert und nur deshalb das 3.Fach momentan noch nicht ausgebildet wird, weil das erst später startet. Werde ich versuchen herauszufinden und dann ggf. noch einmal ergänzen. Im Gymnasialbereich sind 3-Fach-Kombis deutlich seltener, insofern lässt sich das schlecht vergleichen. In meiner Studienordnung hatten noch alle drei Fächer, erst die aktuell gültige Studienordnung hat auf zwei Fächer reduziert, so dass sich an der Stelle gerade insgesamt etwas ändert in der Sek.I.


    Das mit der Probezeit scheint von meinem Schulrechtsdozenten zu stammen, jedenfalls habe ich das sowohl in meinen handschriftlichen Notizen aus Schulrecht gefunden (vergessen zu entsorgen, obgleich das groß und breit auf dem Ordner steht :D), als auch auf einer PPT-Folie des Dozenten. Leider ohne Rechtsquelle, da werde ich noch einmal genauer graben, muss aber auch erwähnen, dass mein Schulrechtsdozent zumindest an einer anderen Stelle uns damals auch schlichtweg falsch informiert hat und an weiteren Punkten ungenau (habe ich damals dann jeweils mit dem Schulrechtler meines Vertrauens aufgedröselt und mir die korrekte Rechtslage/Vorgehensweise/... mit dessen Hilfe ergänzend notiert). Ich kann insofern spontan nicht ausschließen, dass das am Ende noch so ein Fehler im Skript war, der nie korrigiert wurde. Ich versuche das übers WE zu klären.

    Ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe in den Süden und werde somit nicht mehr verbeamtet. Manchmal ändern sich die Lebenspläne schneller als man denkt... Ob das jetzt gut so ist, weiß ich nicht. Ich musste mich entscheiden und habe es getan. Wer weiß, was sich im Süden noch so ergibt.

    Ich wünsche dir einen guten Neustart hier in BW und vor allem erst einmal viel Kraft für die Organisation des Umzugs, aber natürlich auch die familiäre Situation.

    Und wie lange soll das gutgehen bis zum Burnout?

    Nicht mein Leben, nicht meine Entscheidung. Was ich für sinnvoll erachtet würde habe ich denke ich auch deutlich genug gemacht, wollte aber dennoch eine Option aufzeigen, mit der sich möglicherweise zumindest übergangsweise die konfligierenden Wünsche der TE vereinen lassen, bis sie eine für sich gesündere Lösung finden/wählen/gehen kann. Empfehlen würde ich das für mehr als ein paar Wochen sicherlich nicht.

    Beim SWR stand heute folgendes:


    (...)

    "Die Kunden müssen uns das schriftlich nachweisen", betont Moreira da Silva. Bei Schwangeren reicht der Mutterpass, Angehörige von Infizierten können das positive Testergebnis als Bescheinigung vorlegen. Alle anderen müssen einen dreiseitigen Vordruck - eine sogenannte Selbstauskunft - ausfüllen. Ebenso muss man den Ausweis dabei haben. Etwas einfacher ist es da, wenn man sich direkt vor Ort in der Klinik oder dem Altenheim testen lässt - falls dieser Service angeboten wird. (...)

    Auf der verlinkten Seite findest du auch den Vordruck für die Selbstauskunft zum Download.

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