Mobbing/ Bossing klingt schrecklich, wenn du aber eh weißt, dass ihr schließen werdet, dann ist in dem Fall das Ende des Schreckens vielleicht ganz gut. Hol dir, wenn in eurem PR solche Nulpen sitzen, den übergeordneten PR mit ins Boot, sowie deine Gewerkschaft, um das vernünftig für dich beenden und woanders besser Wiedereinsteigen zu können.
Beiträge von CDL
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Deshalb… am Ende guckt der ein oder andere ganz schön doof aus der Wäsche, wenn die Pension ansteht … nicht ohne Grund arbeite ich Vollzeit.
Würde ich auch, wenn ich gesundheitlich könnte. Andere würden das auch machen, wenn ihre familiären Verpflichtungen es ihnen ( m/w/d) erlauben würden , geht aber halt nicht für jede: n, auch wenn man sich der Auswirkungen auf die Pensionsansprüche sehr bewusst ist.
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Wer muss nun für die Fördis differenziertes Material zur Verfügung stellen? Der Förderlehrer oder ich?
Oftmals heißt es nämlich vonseiten der oben genannten Personen: "Der Fachlehrer habe dies tun".
Dies behaupten die Förderkollegen auch, wenn es um die Erstellung von Kursarbeiten geht: "Der Fachlehrer..."
Zumindest in BW wäre sowohl die Erstellung differenzierenden Unterrichtsmaterials, als auch die Erstellung der Klassenarbeiten immer dann allein deine Aufgabe als Fachlehrkraft, wenn keine Förderlehrkraft regelmäßig mit im Unterricht sitzt bei dir und klar abgesprochen ist, dass diese bestimmte Teilaufgaben komplett übernimmt. Ich habe zahlreiche Förderschüler: innen mit im Unterricht sitzen, für die ich genau das leisten muss. Das gehört zum Job.
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Als Amtsbezeichnung ist der Begriff geschützt, aber nicht als Berufsbezeichnung.
Da braucht man nicht mal ein 1. Staatsexamen..Deswegen ja mein „jein“.
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Vielen Dank für die Antworten. Ich will mich versetzen lassen, werde aber nicht freigegeben und dachte eine Beurlaubung ohne Bezahlung könnte eine Lösung sein. Für ein Sabbatjahr ist mir die Wartezeit zu lang, da ich schon 3 1/2 Jahre warte.
Eine Freigabe erzwingen kann man so aber auch nicht, wenn dienstliche Gründe gegen eine Versetzung sprechen und du keine Gründe hast, die (zwingend) für die Versetzung sprechen. Ich würde dir eher raten, dich mal von deiner Gewerkschaft ganz ausführlich beraten zu lassen zu deinen Versetzungsmöglichkeiten, was es dazu in deinem Fall braucht, was du beitragen kannst aktiv, etc. Geh mit denen deine persönlichen Versetzungsgründe genau durch, vielleicht ergibt sich, gerade durch die Wartezeit, daraus etwas für dich, wo die Gewerkschaft bzw. dein PR ansetzen können, um dich zu unterstützen in deinem Anliegen.
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Ich habe übrigens inzwischen zwei KuK, die in den Sommerferien bereits Corona hatten (mit über 40 Fieber, wie bei mir) und jetzt schon wieder an Corona erkrankt sind mit erneut hohem Fieber. Die Immunität nach Infektion ist also nicht mal sechs Wochen haltbar offenbar aktuell. Meint ihr, mit der Auffrischungsimpfung hält das zumindest ein klein wenig länger oder dass damit zumindest dieses ganz hohe Fieber ausgeschlossen ist? Das möchte ich nämlich ungern auch gleich wieder durchmachen müssen (wobei ich heute früh schon mit Halsschmerzen aufgewacht bin, seit heute Mittag Kopfschmerzen begonnen haben, so dass ich gerade ehrlich gesagt nur darauf warte, dass wahlweise das Thermometer aufjuchzt im Laufe des Abends oder der Coronatest aufleuchtet morgen früh *seufz*).
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Lehrer kann sich jeder nennen, also auch jemand mit 1. Staatsexamen
Jein, zumindest im formalen Sinn des Beamtenrechts erfordert das eine volle Lehrbefähigung, da „Lehrer“ bzw. „Lehrerin“ Amtsbezeichnungen sind, keine reinen Berufsbezeichnungen. Meine Amtsbezeichnung in der SEK.I ist „Lehrerin“, steht genau so auch in meiner Ernennungsurkunde.
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Ausgehend von der PO BW: Nein, ein Widerspruch bringt an der Stelle nichts, genauso wenig wie ein Härtefallantrag. Zumindest hier in BW muss man vor Prüfungsantritt erklären fit für diese zu sein, das schließt einen späteren Widerspruch aus gesundheitlichen Gründen abschließend aus. Zumindest in BW gibt es dann auch keine vorgesehene Härtefalloption im Staatsexamen. Lies dir nochmal die PO des Bundeslandes durch, in dem du gerade durchgefallen bist. Wenn es dort ebenfalls keine angeführte Härtefallloption gibt, kannst du noch versuchen, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen, solltest aber davon ausgehen, dass es es für einen derartigen Antrag damit keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Bundeslandwechsel löst das Problem eines abschließenden Nichtbestehens nicht auf.
Wenn du dennoch nach erfolgter und erfolgreicher Behandlung, sowie nach Rücksprache mit deinen behandelnden Ärzten den Weg in den Schuldienst gehen möchtest, dann kannst du entweder prüfen, ob du dein 1.Staatsexamen anerkennen lassen kannst für eine andere Schulart, um das Ref in dieser Schulart nach Genesung und Problembehebung erfolgreich anzugehen oder nachstudieren.
Ob dieser Weg gesundheitlich gesehen sinnvoll ist für dich, solltest du aber kritisch prüfen und ggf. vorab, basierend auf deiner Diagnose, einen GdB beantragen, damit dir dringend erforderliche Entlastung zusteht, um gesund bleiben zu können.
Viel Kraft erst einmal für deinen Genesungsweg, sowie die Verarbeitung des Nichtbestehens.
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Wenn man noch unter 40 und normalgewichtig ist, dann ist es was Psychisches.
Du meinst bei Frauen, gell? Schließlich ist das Zeitalter der weiblichen "Hysterie" noch nicht sooo lange her und wir Frauen längst nicht alle "Manns" genug, für ernsthafte Diagnostik...
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Die eigentliche Frage ist: Gibt es Erfolgsaussichten für einen solchen Antrag? Und hat jemand Tipps?
Deine Gewerkschaft kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann dich dementsprechend beraten. Ohne Sachgrund wie die Pflege naher Angehöriger würde ich die Chance auf Bewilligung aber vor allem in einer Schulart mit hohem Lehrkräftemangel oder bei einem Mangelfach für vernachlässigbar erachten. Was spricht gegen ein Sabbatjahr?
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Irgendwie haben heutzutage viele gesundheitliche Probleme verschiedener Art, mittlerweile kenne ich super viele die in Therapie waren und sich nun Gedanken über ihre Verbeamtung machen.
Habt ihr Erfahrung?
Ja, und nun? "Habt ihr Erfahrung?" ist eine wirklich nichtssagende, unspezifische Frage. Wenn du zu einem konkreten Thema eine konkrete Frage hast, dann stell diese genaue Frage, damit du auch passende Antworten bekommen kannst. Das brauchst du auch später im Beruf ganz dringend.
Wenn irgendwelche Kommilitonen von dir irgendwelche pauschalen Gerüchte über Verbeamtung im Kontext mit Erkrankungen austauschen wollen, dann lass sie doch. Wer Fakten erfahren möchte kann a) hier im Forum in dutzenden Threads zur Verbeamtung einfach mal selbst nachlesen, was gilt und was nur Fama ist, b) selbst einen Thread erstellen zu einer weiteren Nachfrage oder sich - ganz heiße Empfehlung - einfach mal von einer Schwerbehindertenvertretung der eigenen Gewerkschaft kostenfrei beraten lassen in der Frage.
Nachfragen über Dritte zu nicht genauer bekannten gesundheitlichen Problemen können nicht präzise beantwortet werden. Also spar dir das, lies nach in den alten Threads, was passen könnte, wenn es dich interessiert und informiert dich wenn, dann zu deinen dich betreffenden Fragen, die du dann präzise formulierst, um zielscharfe Antworten bekommen zu können.
Um dich aber dennoch nicht komplett in der Luft hängen zu lassen: Längst nicht alles, was laut Gerüchteküche die Verbeamtung verhindert, tut dies tatsächlich. Übergewicht/Untergewicht ist isoliert kein Ausschlussgrund, kann dies aber im Kontext mit Folgeerkrankungen werden. Bei Skoliose könnte bei schwerer Betroffenheit ein GdB vorliegen oder sinnvoll sein (was hilfreich sein könnte). Schilddrüsenerkrankungen sind zumindest in allen mir bekannten Fällen völlig unschädlich, wer etwas ganz ganz Seltenes hat, was extrem schwerwiegende Auswirkungen hat, möge sich von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen und auch einen GdB prüfen, Depressionen sind tatsächlich kniffeliger, weil Rezidive vorkommen können, die langfristig die Dienstfähigkeit beeinträchtigen können. Wichtig ist in solchen Fällen eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ohne Rückfälle seit einem längeren Zeitraum. Davon Betroffene sollten sich auf jeden Fall persönlich beraten lassen, wie sie den Amtsarztbesuch vorbereiten und vorentlasten können. Auch bei Depressionen kann ein GdB beantragt werden.
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Echt vorher nicht? Wow, ich musste 3 mal hin. Ein Kollege sogar 4 mal, weil er kurz angestellt war nach dem Ref

Wie kam es denn bei dir zu den 3x? Müssen dann auch Vertretungskräfte mit befristeten Verträgen in Hessen vorab noch einmal zum Amtsarzt?
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Warum, weil du dir nicht vorstellen kannst, das man Aussagen über die Schwimmfähigkeiten der Klasse ohne Abfrage treffen kann?!?
Tja, soll es aber geben, dass man die Schüler so gut kennt.
Wenn nichts schriftlich von den Erziehungsberechtigten dokumentiert ist, landest du genau so beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit sollte tatsächlich etwas passieren trotz all deiner Kenntnis der SuS.
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Aber man schließt daraus es gibt Nichtschwimmer, interessante Logik.
Also wieder bestätigt, dass Aussagen und Wertungen hier über Sachen gemacht wurden, die gar nicht bekannt sind.
Die Schwimmfähigkeit wurde offenbar nicht komplett erhoben, damit muss man sicherheitshalber davon ausgehen, auch Nichtschwimmer in der Gruppe zu haben, statt sich blind darauf zu verlassen, dass schon alle schwimmen könnten. Das kann und muss man also als Lehrkraft bewerten, wenn man keine entgegen lautenden Informationen hat. Ich verstehe nicht, warum gerade du als Schwimmlehrerin dich gerade so sperrst.
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In welchem dieser Bundesländer möchtest du denn dein Ref machen? Dann verlinke ich dir gerne jemanden aus dem Bundesland, der/ die dir deine Frage mutmaßlich beantworten wird können.
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Wenn du etwas Geld verdienen willst, dann halte doch einfach mal eine Rede (~1 Stunde) auf der Gründermesse Bits & Pretzels, muss vorher nur die Bezahlung entsprechend aushandeln:
Ich nehme an, das könntest du vermitteln, nachdem du das hier einbringst?
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CDL : Ich bitte dich, deine Unterstellungen zurückzunehmen, da sie jeglicher Grundlage entbehren.
Was genau empfindest du als haltlose Unterstellung?
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Burak das Börek kenne ich noch gar nicht. Wie tickt der denn so?
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Falls dir OBAS offenstehen sollte würde das natürlich mehr Sinn ergeben als eine PE, weil du damit einerseits eine volle Lehrbefähigung erhältst und andererseits auch je nach Lehramt Aufstiegsoptionen wahrnehmen könntest. Ich nehme an, das weiß ich aber nicht, dass man mit OBAS auch letztlich besser besoldet wird als mit PE, weil man ja besser qualifiziert ist.
Mit einem 1. Staatsexamen für BBSen wäre aber ja der normale Weg, einfach noch das Ref zu machen. Kommt das für dich überhaupt nicht infrage, weil du auf gar keinen Fall an BBS unterrichten möchtest?
PE macht dich in keinem Fall zur Erfüllerin, das macht nur OBAS und das dann natürlich auch nur für das Lehramt, für das du OBAS absolviert hast. Das ist genau wie nach einem Ref für eine bestimmte Schulart, was OBAS letztlich ja ist: Ein Ref mit erhöhter Deputatsstundenzahl bei entsprechend höherer Besoldung während die volle Lehrbefähigung für Lehramt X erworben wird.
Schau dir einfach die Bedingungen für OBAS in der Primarstufe bzw. der SEK.I an. Wenn du diese erfüllst, dann ist das dein Weg , wenn nicht, bleiben PE oder eben Ref für BBSen immer noch eine Option.
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Man kann von Herrn Höcke halten, was man will, aber es ist beeindruckend, wie bekannt er ist, wenn man bedenkt, dass er "nur" Landesvorstand (und natürlich MdL) ist. Kennt jemand den Landesvorstand von Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz?
Ja, total beeindruckend, dieser rechtsradikale Faschist.
Sonst noch jemand aus der AfD- Riege, dem du heute gerne einen Fleißstempel für seine beeindruckende Aura gewähren möchtest? Vielleicht jemand aus MeckPomm oder RLP? Oder vielleicht aus der Jungen Alternativen jemand, der sich dank ausreichend rechtsradikaler Parolen in dein Gedächtnis und Herz zu brennen vermochte?Deine Distanzlosigkeit gegenüber Neonazis aller Coleur ist genau wie unter deinen früheren Nicknames weiterhin offensichtlich, auch wenn du deine diesbezüglichen Haltungen etwas weniger ostentativ zum Ausdruck bringst als früher. Man versteht dich dennoch, keine Bange.
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