Es braucht ziemlich sicher die schriftliche Einwilligung aller Erziehungsberechtigten der anderen SuS, dass derartige Übertragungen zulässig sind, zumindest solange die anderen SuS sichtbar oder hörbar sind. Darüber hinaus müssen die Eltern der Schülerin schriftlich versichern keinerlei Mitschnitte (Audio oder Video) anzufertigen oder ihr Kind anfertigen zu lassen.
Diese Einverständniserklärungen wurden während der Pandemie aus der Not heraus laxer gehandhabt. Inzwischen müssen diese hier in BW jedes Schuljahr neu unterzeichnet und eingesammelt werden, wo dann eben Erziehungsberechtigte festlegen, ob ihr Kind in Bildern/ Videos sichtbar oder hörbar sein darf, ob diese nur im Rahmen des eigenen Unterrichts oder auch z.B. auf der Schulhomepage veröffentlicht werden dürfen. Daraus ergibt sich für mich völlig klar, dass ohne entsprechende Einverständniserklärungen an deiner Schule ein derartiges Streamen nicht infrage kommt.
Was den geschützten Raum für den Rest der Gruppe anbelangt, teile ich deine Bedenken durchaus. Wir hatten während der Pandemie einen solchen Fall von Schulangst, nachdem der Präsenzunterricht wieder begonnen hatte bei einem Mädchen, das auf seinen Platz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gewartet hat. Wegen der Pandemieregelung ging das damals mit dem Streamen, allerdings haben die KLs den Eltern gegenüber sehr deutlich gemacht, dass sie während des Unterrichts nicht daneben sitzen dürfen, sich nicht einmischen dürften in den Unterricht, das Kind auch keine anderen Haushaltsaufgaben parallel übernehmen dürfe und keinerlei Mitschnitte zulässig wären. Darüber hinaus wurde abgesprochen, dass die Regelung sofort hinfällig wäre, wenn das Mädchen nicht mitarbeite/ nicht ansprechbar wäre im Fernunterricht, nicht täglich ihre Aufschriebe/ Hausaufgaben sende oder Klassenarbeitstermine (die in Präsenz, aber in einem Einzelraum stattfanden bei Bedarf) nicht wahrnehme. Das Ganze war natürlich mit der Schulleitung vorab besprochen und abgestimmt.
Wir als Lehrkräfte wurden nicht dazu verpflichtet, unseren Unterricht zu streamen, weil das rechtlich gesehen zumindest wackelig gewesen wäre. Ich habe mich - anders als ein paar KuK, die lediglich Aufgaben und Materialien online geteilt haben- aber darauf eingelassen, da ich das Mädchen bis dahin in meinem Unterricht als - soweit ihr das gesundheitlich bedingt möglich war- interessiert und zuverlässig wahrgenommen hatte und ihr gerne die Gelegenheit geben wollte, im Rahmen ihrer damaligen Möglichkeiten dennoch am Unterricht aktiv teilhaben zu können. Während des Unterrichts habe ich dann immer ein Headset getragen. So wurde ich gut hörbar übertragen, die SuS im Raum aber waren nicht hörbar (was für diese wichtig war, das habe ich vorab mit der Lerngruppe besprochen, was ihnen lieber wäre, nachdem die Rechtslage- oder eher das Ignorieren derselben und die Toleranz alternativer Lösungen- damals beides erlaubt hätte). Relevante Antworten von Mitschülern habe ich dann kurz weitergegeben als Zusammenfassung übers Headset.
Es gibt - bislang- keinen Rechtsanspruch darauf per Stream am Unterricht teilnehmen zu können. Wenn dir also komplett unwohl ist, dann wird man dich mit Sicherheit nicht dazu zwangsweise verpflichten können. Du musst dann eben auf anderem Wege sicherstellen, dass die Schülerin die Unterrichtsaufgaben erhält und Rückfragen stellen kann, beispielsweise durch Moodle/ Teams/ Email, sowie ggf. die SuS in Präsenz wechselweise Protokolle schreiben lassen mit den Tafelaufschrieben, zentralen Fragen und Antworten, etc. ( so haben das bei uns einige KuK gelöst gehabt, die keinen Stream wollten). Das kann auch für den Rest der Klasse eine ganz gute Übung und Lernhilfe sein.
Was sagt deine SL zu der Sache? Kommt von dieser die Ansage, die Kamera müsse installiert werden und der Stream geleistet werden? Ist die Schülerin denn begleitend in Therapie wegen ihrer Schulangst?