Beiträge von CDL

    Hol dir, wenn du das partout machen möchtest die schriftliche Erlaubnis sämtlicher Erziehungsberechtigten, sowie das OK deiner SL (denn es geht ja wohl um deinen Unterricht, nicht um den, eines fiktiven Kollegen). Denk daran, dass du aus Urheberrechtsgründen nicht in der Schule streamen darfst. Nachdem das Zeigen eines Filmes mit FSK 16 Wellen schlagen könnte auch im Kollegium, solltest du weitere rechtliche Problempunkte von vornherein ausschließen, damit Dir nicht doch noch jemand im Nachgang berechtigt ans Bein pinkeln kann. Mache den Eltern vorab in einem Elternbrief deutlich, warum es ein Film mit FSK 16 ist, damit diese begründet abwägen können, ob sie es für vertretbar halten, dass ihre Kinder diesen sehen. Mach deinen SuS vor dem Anschauen deutlich, dass sie jederzeit stoppen können oder hinausgehen können, wenn der Film sie belasten sollte.

    Pädagogisch halte ich es zwar für den falschen Weg, einen solchen Weg mit Siebtklässlern anzusehen, aber wenn du es machst, dann zumindest rechtlich sauber und pädagogisch hoffentlich entsprechend eingebettet und entlastet.

    Kurz vorab: Ich habe sehr über einige der Witze hier gelacht! (Mein Favorit ist die Paprika zu laminieren... :D)

    Mal eine allgemeine Frage: Wie steht es bei euch an euren Schulen momentan so? Sind ja momentan fast überall Ferien. Seid ihr zufrieden mit den Zuständen? Mit dem Workload?

    Freue mich auf eure Antworten :victory:

    Nachdem es in dem Thread um die Ferienreife geht (über die Suchfunktion findest du diverse Threads zum Workload oder auch zur Arbeitszufriedenheit oder kannst alternativ einen neuen Thread zu diesem Thema erstellen): Mein Workload ist gerade noch zu hoch, da erst nächsten Mittwoch bei uns der letzte Schultag ist, aber jetzt in den letzten Tagen natürlich deutlich entspannter bereits, als bis zur Notenabgabe. Meine Ferienreife nimmt jedenfalls gerade täglich spürbar zu. :schlafen:

    Weil das der Anfang der Debatte war, dass hier einige eine bundesweite Regelung fordern und wir versucht haben aufzuzeigen, dass das eben keinen Sinn macht und ja, wenn du das nicht gelesen hast, dann hast du den Grundsatz der Debatte überlesen (denn nur genau darum geht es seit 6-7 Seiten)

    Und genau das war ja auch mein Fazit, da Ländersache wird es die wohl glücklicher Weise nie geben.

    Entschuldige bitte. Habe seit 3 Tagen Migräne, da entfällt mir zumindest das eine oder andere angesichts der Arbeit, die schulisch noch anfällt. Danke für den Hinweis bzw. die Erinnerung an den Ausgangspunkt des Fadens.

    Ich verstehe nicht ganz, warum es gerade plötzlich ständig um eine bundesweite Regelung geht bei dir Susannea, vielleicht habe ich aber einfach etwas überlesen in der Debatte. Schule ist Ländersache, ergo keine bundesweite Regelung möglich nach aktueller Föderalismuslage. Der Rest ergibt sich dann regional je nach Bundeslandvorgaben oder auch Schulamtsvorgaben.

    Ich glaube, dass ich vermutlich etwas missverständlich formuliert habe: mir wurde !von meinem! Arbeitgeber die Arbeitszeit um 20% gekürzt = 4 Tage arbeiten was ja den 22,4 bzw. 22,5 Stunden Schulwochenstunden Unterricht entspricht. Deshalb stellt sich mir eben die Frage, ob ich an diesen 4 Tagen jeden Tag von 8 bis 13 Uhr arbeiten muss, schließlich werde ich ja nur für 22,5 Stunden bezahlt. Der Stundenplan für das nächste Jahr muss noch erstellt werden. Ich habe den festen Verdacht, dass ich jeden dieser Tage von 8-13 Uhr eingetragen werde und möchte derjenigen Person, die das erste Mal einen Stundenplan erstellt, zu bedenken geben, dass sie mich nur für die 22,5 Stunden eintragen kann und sich für die beiden anderen Stunden etwas überlegen muss. Nur möchte ich nicht meine "Berechnungen" einbringen, wenn ich etwas übersehe.

    Ich verstehe dein Problem nicht : Wenn du einen Vertrag über 22,5 Stunden hast, dann wirst du für genau diese auch eingeplant werden mit deinem Deputat. Entweder das wird dann auf beide Halbjahres verteilt mit 22 bzw. 23 Stunden oder die halbe Stunde ist für irgendeine Tutorenaufgabe vorgesehen.

    Wie genau diese 22,5 Wochenstunden dann auf die Wochentage Di-Fr verteilt sein werden weißt du offensichtlich selbst noch nicht, da der neue Stundenplan noch nicht feststeht. Also warte diesen doch einfach ab, ehe du dir über ungelegte Eier unnötige Gedanken machst. Wenn du dann je für mehr als 22,5 (23) Wochenstunden verplant sein solltest, dann bespricht du das eben direkt mit deinem Stundenplanungsteam, damit diese das lösen können.

    Wenn es bei euch generell nur Unterricht gibt zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und es am Nachmittag keinerlei Angebote gibt, dann wirst du Di-Fr eben irgendwann zwischen 8 und 13 Uhr deine 22,5 (23) Wochenstunden liegen haben, wobei Freistunden wie gesagt nicht als Deputatsstunden zählen.

    Nein, wesentlicher Unterschied, Kurzstundenplan ist eben geplant, hitzefrei in der Regel kurzfristig maximal für den nächsten oder übernächsten Tag mit.

    Wie gesagt:Man kann sich am Wortlaut aufhängen oder am Inhalt. Ein Kurzstundenplan ist eine Hitzefreivariante, die deine Bedenken und Einwände bzgl. der Kurzfristigkeit der Maßnahme obsolet machen könnten, weil eben gerade nicht frühestens am Vortag klar ist, dass am Folgetag kürzer Schule sein wird oder gar am Tag selbst erst.

    Aber du möchtest gerade darauf beharren, dass das alles unlösbar ist für Berlin, den Primarbereich oder auch einfach nur dich und deine Familie, weil das eines dieser Themen ist, wo bei dir alles anders ist. Dann ist das eben so.

    Das ist aber kein hitzefrei. Sondern wie du richtig sagst ein Kurzstundenplan.

    Ja, man kann sich auch an dem Wort und der althergebrachten Wortbedeutung aufhängen. Oder man sieht, worum es inhaltlich geht bei "hitzefrei", nämlich darum, dass an besonders heißen Tagen der Schultag früher endet, als womöglich erst nach 15 Uhr, was ein Kurzstundenplan unmissverständlich mit sich bringt, so dass tatsächlich zusätzliche Freizeit entsteht infolge der Hitze, ergo "hitzefrei".

    In NRW ist die Leistung eine Forschungsarbeit, die Fragebögen werden zwar in der Schule verteilt, aber das ist auch alles.

    Sprich, das müsste inhaltlich umgestaltet werden, um ein Nichtbestehen das tatsächlichen Praxisteils über die Hochschule möglich zu machen al echtes Korrektiv für Leute, die besser frühzeitig einen anderen Weg einschlagen sollten.

    Den ersten Denkfehler, den ich sehe ist davon auszugehen, dass eine neue Deputatsverteilung und ein neuer Stundenplan analog zur Verteilung des vergangenen Schuljahrs erfolgen muss, so dass ein Arbeitstag weniger automatisch zu Stundenzahl X führen müsste. Den zweiten Denkfehler, den ich sehe ist, dass du meinst, wenn du an vier Tagen tätig wärst, würde das nicht nur automatisch zu lediglich 22 Deputatsstunden führen, sonder dir zwei bezahlte Freistunden zustehen, um auf die 24 Stunden des letzten Jahres zu kommen. Freistunden/ Hohlstunden sind bereits eingepreist in bezahlte Deputatsstunden und werden nicht obendrauf geschlagen oder von der Unterrichtsverpflichtung abgezogen. Wenn du einen Vertrag bekommst für x Stunden, dann wirst du genau für diese Stundenzahl wohl gebraucht und eingesetzt. Wenn du für mehr Stunden bezahlt werden möchtest musst du mehr Stunden unterrichten, für die du benötigt werden musst und für die du dann eben ggf. auch an 5 Tagen in der Woche arbeiten gehen musst.

    Besprich deinen Vertrag mit deinem Arbeitgeber genauso wie die Deputatsplanung und Stundenplanverteilung. Solange du für die Stunden, die du unterrichten sollst bezahlt wirst passt der Vertrag rein inhaltlich. Alles andere ist dann eine Frage der Absprache und Vertragsverhandlung.

    Man kann in NRW nur durch die universitären Prüfungsleistungen durchfallen (was auch logisch ist. Es wäre ja auch seltsam, wenn jemand aus der Schule oder aus dem Seminar den Hochschulabschluss "beenden" kann), und die Leistung für die Uni hat im Endeffekt wenig mit der Schulrealität bzw. dem Schulverhalten zu tun.

    Das Praxissemester ist hier eine universitäre Prüfungsleistung, die prinzipiell von einem Dozenten oder einer Dozentin der Hochschule betreut wird, sowie zusätzlich von Lehrkräften der Schule. Beide Seiten entscheiden zwar de fakto Hage,einsam über das Bestehen des Praxissemsters, wird dieses aber nicht bestanden, dann ist das folgende Gespräch nur mit dem Dozenten/ der Dozentin der Hochschule zu führen, der/ die rein formal ausschließlich verantwortlich ist für die Entscheidung über das Nichtbestehen, welches bei einem abschließenden Nichtbestehen den Prüfungsanspruch im entsprechendenStudiengang abschließend beendet.

    Willkommen in der Realität. Das passiert immer öfter und die Frage wird dann nur noch Anfang des Schuljahres gestellt, ob anzurufen ist oder man sich das Gespräch sparen kann, aber ich habe gerade wieder erlebt, wie man sogar Kinder mit Beeinträchtigung sogar mit dem Schulbus zwei Stunden früher als normal einfach zuhause vor der Tür absetzt.

    Das mag bei euch so sein, ist aber weder allgemein üblich, noch mit der Aufsichtspflicht vereinbar. Bei uns wird bis Klasse 10 den Eltern hinterhertelefoniert, wenn ein minderjähriger Schüler sich wegen Bauchschmerzen und Co. vorzeitig entlassen lassen möchte aus dem Unterricht. Als zuletzt bei unserem Sporttag ein Neuntklässler eine blutende Verletzung am Fuß hatte (durfte nicht verbunden werden, der Junge musste zum Hausarzt) durfte der trotz der Erlaubnis seiner Mutter nicht einfach mit der offenen, blutenden Wunde barfuß nachhause, sondern solange bleiben, bis ein Elternteil abholen kommen konnte.

    Unerwartetes Hitzefrei gibt es bei uns gar nicht, um kurzfristige Betreuungsprobleme abzuwenden, sondern eben wenn, dann für eine komplette Woche ein Kurzstundenplan, auf den sich dann aber die Familien einstellen müssen, weil ihre Kinder eben deutlich früher zuhause sein werden.

    Wenn du deinen SuS einen Film ohne passende Altersfreigabe zeigen willst im Unterricht darfst du das rein rechtlich gesehen zwar, weil es keine öffentliche Vorstellung ist (ausgeschlossen ab 18), allerdings solltest du einerseits prüfen, warum es diese Altersfreigabe gibt und ob es tatsächlich vertretbar ist, der Klasse den kompletten Film, ohne Überspringen besonders gewalttätiger Szenen zuzumuten. Darüber hinaus benötigst du das schriftliche Einverständnis sämtlicher Erziehungsberechtigten (vor allem bei getrennt lebenden Eltern wichtig zu beachten in so einem Fall) und solltest dir vorab das OK deiner SL holen.

    Persönlich würde ich darauf verzichten. Ich erinnere mich in der 8. Klasse nach einer Dokumentation über KZs weinend aus dem Raum gelaufen zu sein (obgleich das inhaltlich nicht neu war für mich, waren die Bilder zu drastisch für mich). Ich hatte über Monate Albträume von diesen Bildern. Meiner Schwester ging es in der Mittelstufe ähnlich. Es reicht ein Kind im Raum, für das der Film zu überwältigend ist am Ende, um dessen Zeigen letztlich nicht mehr rechtfertigen zu können. Nachdem du das nicht gesichert ausschließen kannst, würde ich persönlich anders vorgehen und gehe auch anders vor.

    Nein, das habe ich schon verstanden. Aber wenn ich jemanden aus Verzweiflung, Wut oder sonst was erschlage, dann sagt das nichts über meinen Moralkompass aus.

    Man darf als erwachsener Mensch und gerade als Lehrkraft bereits gelernt haben, seine Wut nicht derart destruktiv auszuleben und Mord/ Totschlag billigend in Kauf zu nehmen, sondern sich gesündere Wege zu suchen oder eben im Zweifelsfall die Entscheidung für sich zu treffen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ehe man anderen Schaden zufügt. Wer das nicht macht, dennoch gewalttätig wird, ein Leben beendet, der sagt sehr wohl etwas über den eigenen moralischen Kompass aus, denn ganz offensichtlich darf dann für diesen Menschen ein menschliches Leben im Zweifelsfall der Preis sein für die Befriedigung der eigenen Wut. Unser Strafrecht basiert nebenbei bemerkt auf eben diesen Überlegungen. Bestimmte grundsätzliche ethische Überlegungen wie sie u.a. in der goldenen Regel zum Ausdruck kommen ebenfalls. Vielleicht braucht dein moralischer Kompass eine kleine Revision, damit er wieder richtig geeicht ist.

    Das Problem mit den Praxisanteilen im Studium, auch Praxissemester, ist (zumindest in NRW), dass da niemand durchfallen kann, weil die Person im Klassenraum nicht klar kommt. Beratungsresistente machen weiter...

    Hier in BW kann man durch das Praxissemster durchfallen und dieses dann auch nicht beliebig oft wiederholen. Ich weiß nicht, ob schon nach Runde 2 oder erst nach Runde 3 Schluss ist (ich meine, es war Runde 2), aber wer dort als ungeeignet aussortiert wird, kann sich höchstens durch ein komplett neues Studium neue Anläufe verschaffen, was die Anzahl derjenigen, die das machen erheblich reduzieren dürfte.

    Tatsächlich hatten aber all diejenigen, die mir aus dem Studium bekannt sind, die ihr Praxissemester erst im zweiten Anlauf bestanden haben ausnahmslos größere Probleme im Ref, etwa die Hälfte musste Lehrproben wiederholen, alle haben am Ende ihr Ref eher knapp bestanden (3,5 - 4,0). Das ist nicht repräsentativ, dennoch erst einmal auffällig.

    Und wie gesagt, gäbe es dann bei uns vermutlich trockene Cornflakes, weil in der Regel auch Milch nicht auf Vorrat gekauft wird und das warme Essen oft schon morgens vertilgt ;)


    Und klar könnte ich irgendwas kochen, aber ich bin ja nicht da, denn bei uns gibt es kein Hitzefrei.

    Damit seid ihr die erste Familie von der ich höre, die noch nicht einmal für den Notfall zumindest mal ein paar Pack H- Milch bevorratet hat. Was macht ihr, wenn ihr alle krank werdet, verhungern?

    Niemand sagt, dass du kochen müsstest, aber ihr, also dein Mann und du, könntet so einkaufen, dass ihr gewisse Notvorräte zuhause habt, wozu H- Milch gehören würde, dann würde die Milch nämlich nicht plötzlich ausgehen. Genauso könntet ihr für den Fall, dass die Kinder mal vor euch zuhause sind vorkochen. So haben das zumindest meine Eltern früher gelöst an den wenigen Tagen, an denen beide über Mittag weg waren. Da gab es dann ausreichend gesundes, vorgekochtes Essen entweder vom Vortag im Kühlschrank zum Aufwärmen oder im Tiefkühler mit genauer Anleitung, wie es aufzuwärmen wäre.

    Mich deucht, das könnte stimmen.

    Ich habe angenommen, dass das überall so ist, weil die Kollegen hier in der Regel wissen, wovon die Rede ist, wenn ich/jemand L1/2/3/4/5 verwendet. Wieder was gelernt.

    Man lernt im Rahmen dieses Forums so manche landesspezifische Besonderheit des Lehrerdaseins kennen, wozu eben auch das Studium gehört: Bayern hat noch ein Staatsexamen, Hessen das Studium mittels Leveln gamifiziert, Berlin fehlen einfach nur generell Lehrkräfte, was schon Bachelorstudierende zu teilweise gefragten „Fachkräften“ macht… :zahnluecke:

    Ist es nicht total widersinnig, auch ökonomisch und mit Blick auf die Lehrergesundheit, einen Kollegen in die Dauerabordnung zu schieben, nur weil er einige Male dem Chef wiedersprochen bzw. in den Konferenzen die Haltung der Schulleitung in Frage gestellt hat, ansonsten aber fachlich und für die Schule gute Arbeit geleistet hat (sowohl nach Aussage der KuK und der Studierenden)?

    Der andere Kollege, der ausgewählt wurde, war auch bei den Studierenden durchaus beliebt, aber hat der Schulleitung insofern Arbeit gemacht, weil oft krank und es öfter Unstimmigkeiten bei der Benotung gab, die Arbeit und ggf. Widersprüche verursachten.

    Angesichts deiner Beiträge hier gehe ich eher davon aus, dass entweder Selbst und Fremdwahrnehmung sich an irgendeiner zentralen Stelle widersprechen in deinem Fall oder es inzwischen einfach nur noch darum geht, wie du den Vorgang der Abordnung öffentlich darstellst und dich seitdem verhälst. Womöglich hast du selbst dich dadurch einfach nur dauerhaft unerwünscht gemacht..

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