Ich halte es für wenig sinnvoll, Eltern noch mehr Gelder direkt zukommen zu lassen. Meinetwegen möge die Summe in vollumfängliche Lernmittelfreiheit, freies Schulessen, Gutscheine für Vereinsmitgliedschaften oder dergleichen investiert werden, aber Eltern, die bereits nachweislich nicht dazu in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne Auflagen zur zielgerichteten Verwendung Geld zu überweisen, finde ich sehr fragwürdig.
Einer der wichtigsten Punkte bei der Kindergrundsicherung ist es, dass bereits bestehende Leistungen nicht mehr 20 verschiedene Anträge bei diversen Stellen erfordern, die viele Familien, die darauf Anspruch hätten einfach nicht leisten können, weil sie gar nicht erst verstehen, an wen sie sich wenden müssten,, sondern bei einer Stelle gebündelt sind, für die ein Antrag genügt. Der andere, nicht minder zentrale Punkt ist, dass Kind aus Familien in der Grundsicherung aktuell abgestraft werden bei der Kindergeldregelung, denn das Kindergeld wird angerechnet auf den Grundsicherungsbezug. Das halte ich für sozial ungerecht, denn damit werden Kinder aus wohlhabenden Familien, die anstelle des Kindergeldes bereits den Steuervorteil nehmen gefördert, die das von Haus aus zumindest nicht zwingend benötigen würden, wohingegen die 20 % Kinder, die deutschlandweit in (relativer) Armut leben, in dieser verbleiben ohne bessere Förderoptionen. Hier eine stärkere Förderung tatsächlich armer Kinder durch eine einkommensbezogene Komponente zu ergänzen halte ich für äußerst sinnvoll und sozialpolitisch längst überfällig.
Über die Art der Umsetzung lässt sich dann sicherlich streiten,. Persönlich halte ich es allerdings für ebenso fragwürdig, wie entwürdigend, erwachsenen Menschen qua Transferleistungsbezug prinzipiell das Misstrauen auszusprechen, wenn es um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geldern für ihre Kinder geht. Dafür sind die Gründe für einen Transferleistungsbezug zu vielfältig heutzutage und haben nur in den allerseltensten Fällen einfach etwas mit dem Unwillen der Beteiligten zu tun, sich beruflich einzubringen. Insbesondere bei Alleinerziehenden ist der Hauptgrund für den Transferleistungsbezug, dass sie alleine für Kinderbetreuung und Beruf zuständig sind und ihr Einkommen nicht für eine volle Betreuung ausreichen würde (nicht selten mangels Unterhaltszahlungen).
Auch wohlhabendere Menschen geben nicht durch die Bank das Kindergeld für ihre Kinder aus. Ich habe zahlreiche Kommilitonen und Kommilitoninnen im Studium gehabt, deren Eltern sie im Studium nicht unterstützt haben finanziell, die keinen Baföganspruch hatten infolge des Einkommens der Eltern und die sogar auf dem Rechtsweg durchsetzen mussten, dass das Kindergeld dann zumindest direkt an sie ausgezahlt würde im Studium, statt auf dem Konto der Eltern zu verbleiben, weil die Eltern meinten, das Kindergeld stehe ihnen als persönliches Einkommen zu. Dennoch würde niemand auf die Idee kommen, aufgrund solcher Einzelfälle pauschal allen Eltern im Kindergeldbezug einen verantwortungsbewussten Umgang im Sinne ihrer Kinder in Abrede zu stellen oder denen über 50.000€ Jahreseinkommen pauschal eine Bereicherungsabsicht zu unterstellen.