Beiträge von CDL

    Ich denke halt an die Blockade der Berliner Stadtautobahn. Da man auf einer Autobahn nicht wenden oder parken darf, können die blockierten Autofahrer den Blockadeort nicht verlassen. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung aus?

    Könnten die Autofahrer gegen die Klimakleber eine Sammelklage einreichen, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen?

    Lies dir einfach hier selbst durch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man von einer Freiheitsberaubung sprechen kann. Das eigene Auto, für das man den Schlüssel besitzt und das man jederzeit verlassen könnte- auch wenn das ggf. eine Strafe nach sich ziehen würde- fällt jedenfalls eindeutig nicht darunter, insofern begründet diese nicht vorhandene Rechtsverletzung also auch keinen Schadensersatzanspruch. Weitere Rechtsgüter, die deines Erachtens verletzt sein könnten (Nötigung wurde bereits wiederholt ausgeschlossen, von Seph auch begründet, ein gewaltsames Notwehrrecht seitens der Mitmenschen wurde ebenfalls bereits ausgeschlossen) und deren Zutreffen zu prüfen du nicht willens oder nicht fähig bist?

    Wenn die Dauer des Refs sich unterscheidet zwischen zwei Bundesländern kann es sein, dass man die ggf. fehlende Zeit nachholen muss. Bayern geht beispielsweise nach diesem Prinzip vor.Darüber hinaus gibt es in manchen Bundesländern noch immer ein aktives Bonus-/Malusverfahren, nach dem Bewerber:innen, die das Ref in dem Bundesland absolviert haben bevorzugt eingestellt werden, weshalb Bewerber:innen, die ihr Ref in einem anderen BL abgeschlossen haben einen kleinen Malus erhalten. Auch hierfür ist Bayern ein Beispiel. Staatsexamen und Lehramtsmaster spielen für die Frage der Verbeamtung dann aber keine Rolle (obwohl ich mir bei Bayern nicht sicher wäre, ob es auch dafür eine Sonderregelung gibt..), solange dein Lehramtsmaster anerkannt worden ist als gleichwertig mit dem Staatsexamen, welches dein Zielbundesland ggf. noch vergibt. s3g4 kann dir aber noch einmal spezifisch für Hessen antworten.

    Das stimmt nicht, lieber CDL.

    Nach neuer Rechtsprechung steht nichts entgegen, wenn alles ausgeheilt ist.

    Nur das "komplett ausgeheilt" bei über mehrere Jahre behandlungsbedürftigen Depressionen, die medikamentös eingestellt werden mussten und mit akuter Selbstgefährdung einhergegangen sind zumindest statistisch gesehen seltener vorkommt als Rezidive. Wobei ich der TE von Herzen wünsche, dass sie tatsächlich vollständig genesen konnte. und dies dann auch einfach nachweisen kann zum Zeitpunkt des Amtsarztbesuches. 2 Jahre therapiefrei dürften aber noch verfrüht sein für so eine Aussage. :)

    Sollte es aber tatsächlich Rezidive geben, sollte die TE einen GdB beantragen. Der macht es etwas leichter mit so einer Diagnose im Schulalltag zu leben und kann am Ende auch die Basis für eine Verbeamtung sein, so der Schuldienst an sich nicht das potentiell krankmachende Element wäre.

    Eine Verbeamtung dürfte ohne GdB bei der Hintergrundgeschichte zwar unwahrscheinlich sein, ich sehe aber nichts, was per se gegen eine Tätigkeit als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis sprechen würde. Lass dich, wenn du dich irgendwann mit der Anmeldung zum Ref beschäftigst, von deiner örtlichen Schwerbehindertenvetretung (bei deiner Gewerkschaft oder deinem örtlichen PR oder auch deinem Schulamt) noch einmal beraten, um ggf. erforderliche Atteste deiner behandelnden Fachärzte zur Entlastung des Amtsarztbesuches vorbereiten zu können.

    Die Kategorisierung von Personen, die eher Verständnis für einen gewaltfreien Protest von Klimaaktivisten als für die in Eigenregie durch Begehen von Straftaten vorgenommene Entfernung von Klimaaktivisten von der Straße äußern, als "weltfremde, linksversiffte Ökofuzzis" ist nicht nur nicht zu halten, sondern einfach einer sachlichen Diskussion nicht angemessen.

    Umso weniger, als die meisten, die sich gegen die gewaltsame Entfernung des Klimaaktivisten ausgesprochen haben zwar Sympathie in der Sache (Klimaprotest) geäußert haben, dabei aber die speziellen Aktivitäten der "Klimakleber" nicht unbedingt als hilfreich oder zielführend zu betrachten scheinen.

    Ich persönlich sympathisiere mit dieser speziellen Protestform ebenso wenig, wie mit dem Ausschütten von Flüssigkeiten über Kunstwerken als angeblichen Klimaprotest, auch wenn ich das Anliegen an sich für absolut relevant und unausweichlich halte.

    Wir hatten gerade eine Kollegin, die sich in Elternzeit selbst vertreten wollte. Allerdings wäre das wegen der Betreuung durch die Tagesmutter (8.30-12.30) nur in der 3./4. Stunde wegen des Weges möglich gewesen. Hab ich hab einfach gesagt, dass ihr Mann ja wegen des anderen Kindes eh zur 2. oder 3. hat und freitags frei. Da könnte er ja an den Tagen wo das möglich ist das Kind bringen oder abholen. (Ihr Mann ist auch ein Kollege.)

    2 Wochen später konnte sie dann doch nicht anfangen, die Tagesmutter war angeblich abgesprungen. Dabei weiß ich, dass es 2 Tagesmütter waren mit wenig Kindern und die Eingewöhnung bereits abgeschlossen war.

    Unfassbar, was manche Menschen erwarten, was ihr Stundenplaner:innen gefälligst nur für sie leisten können sollt, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie viele Stunden Arbeit schon das Verschieben einer einzelnen Stunde unter Umständen nach sich ziehen kann.

    Die Nötigung kommt doch von den Klebern. Was der Kerl macht ist eher Notwehr.

    Notwehr gemäß §32 StGb setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein Rechtsgut eines Dritten voraus. Die Notwehrhandlung muss dabei erforderlich sein, geeignet und es muss das mildest mögliche Mittel, welches also den geringstmöglichen Schaden verursacht gewählt werden.

    Ein Fragezeichen löst dabei bei mir zunächst einmal das Rechtsgut des Mannes aus, welches verletzt wurde. Welches wäre das deines Erachtens?

    Gehen wir einmal großzügig davon aus, wir hätten ein solches gefunden: Den Mann ohne Vorankündigung einfach brutal über den Boden zu schleifen stellt sicherlich nicht das mildest mögliche Mittel dar. Gehen wir aber davon aus, dass auch auch das gerade noch so als Notwehr durchgehen würde (oder zumindest als Notwehrexzess straffrei bleiben würde): Dann bleibt der Klimaaktivist an genau an der Stelle sitzen, an die er geschleift wurde. Statt nun aufzuhören, tritt der Angreifer aber noch einmal auf den am Boden sitzenden, friedfertigen Menschen ein. Spätestens an der Stelle müsste selbst dir klar sein kann man von keiner Notwehrlage mehr ausgehen, sondern muss von einem Angriff und Körperverletzung ausgehen seitens des Mannes, der auf den Demonstranten eintritt. Den Angreifer dennoch undifferenziert als "Ehrenmann" zu bezeichnen ist ein Armutszeugnis.

    Eher nein, eine Demo ist angemeldet und erlaubt und bekommt Polizeischutz, das Sitzen auf Straßen ist ziviler Ungehorsam und nur so semilegal. (...)

    Auch unangemeldete Demonstrationen unter freiem Himmel fallen erst einmal unter den Schutz der Versammlungsfreiheit gemäß Art.8, Abs.1 GG, so lange es keine Einschränkungen im Bundesversammlungsgesetz (VersammlG) bzw. in den Versammlungsgesetzen der Länder- soweit vorhanden (Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)- gibt.

    Die Anmeldung ist vor allem überall dort geboten, wo mit möglicherweise gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen ist, damit die Polizei einerseits die Demonstrationszüge trennen und andererseits Demonstrationsteilnehmer schützen kann. Eine Demonstrationsanmeldung kann dabei in vielen Fällen auch einfach noch formlos am Tag der Demonstration bei der Polizei erfolgen bzw. im Fall unangemeldeter Gegendemonstrationen bei der bereits präsenten Polizei. Dies ist vom Versammlungsgesetz abgedeckt solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Nachdem die Versammlungsfreiheit aber ein hohes Gut ist, wird auch mit Einschränkungen solcher Spontanversammlungen (die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, also nicht geplant sind) meist zurückhaltend umgegangen.

    Die "Festkleber:innen" verstoßen also sicherlich gegen das Versammlungsgesetz. Wenn sich jetzt aber tatsächlich spontan 10 Autofahrer:innen und 20 Fußgänger:innen, die das zufällig mitbekommen dem Ganzen anschließen und spontan aus der Situation heraus mit auf die Straße setzen (ohne Kleber), dann haben wir plötzlich nicht nur zivilen Ungehorsam, sondern aus diesem heraus eine - je nach Bundesland- unter Umständen zulässige Spontanversammlung, die vom Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt wäre. Die Übergänge können also durchaus fließend sein.

    Klärt mich auf, aber ich denke, ein Ref mit reduzierter Stundenzahl ist nicht möglich (auch wenn es natürlich weniger sind als 21,5 Stunden).

    Doch, die TE hat bereits auf meine diesbezügliche Frage geschrieben, dass es in ihrem Bundesland ebenfalls das Referendariat in Teilzeit gibt. Insofern könnte sie über diesen Weg die Belastung im Ref deutlich reduzieren im Vergleich zu einem Vollzeitref.

    Zitat

    Was deine Fragen nach dem Stressmanagement und dem Umgang mit Rückfällen angeht, müsstest du doch nach so vielen Jahren der Erkrankung und Therapie darauf selber am besten antworten können.

    Ich verstehe die Frage zum Umgang mit Rückfällen eher so, wie damit dann schulisch umgegangen wird, also im Kontext mit der Frage nach dem (offenen) Umgang mit der eigenen Erkrankung in Studium/Ref/Kollegium/gegenüber der SL.

    Vielleicht liege ich mit meiner Vermutung aber falsch und du hast recht mit deiner Einschätzung, wie die Frage zu verstehen ist. Winterblume : Würdest du das vielleicht noch einmal klarstellen? :)

    Endlich hat mal jemand die irren Klimakleber rechtzeitig entfernt. Ehrenmann. Darüber freue ich mich.

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ernsthaft? "Ehrenmann", der Kerl, der einen Menschen tritt, der am Boden sitzt und sich erkennbar körperlich nicht zur Wehr setzt? Ich halte zwar wenig von der Vorgehensweise dieser speziellen Klimaktivisten, da sie der eigentlichen Sache keinen Dienst erweisen, sondern lediglich- wie man sieht- Aggressionen wecken und damit von der Sache ablenken, das bedeutet aber nicht, dass selbige Aggressionen entschuldbar oder gar bewundernswert wären.

    - wenn möglich Austausch mit Lehrkräften, die selbst psychisch vorerkrankt sind. Zwei konnte ich schon ausfindig machen

    Was genau erhoffst oder erwartest du dir von diesem Austausch? Wenn du das etwas präzisierst melden sich möglicherweise auch Lehrkräfte aus dem Forum bei dir per PN, um deine Fragen zu beantworten.

    Ansonsten könntest du auch Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung einer der Bildungsgewerkschaften oder deines Regierungsbezirks/Schulamts (oder wie auch immer das in deinem BL dann heißen mag) aufnehmen. Auch diese können dir sicherlich manche Fragen beantworten, sei es aus eigener Erfahrung oder auch aus oftmals langjähriger Beratungserfahrung.

    Habt ihr Tipps, wie ich meine Nerven und die Angst unter Kontrolle bekommen kann? 🙈

    Durchatmen.

    Deine Planung dann noch einmal in aller Ruhe mit einem Mitanwärter oder einer Mitanwärterin desselben Faches durchsprechen. Nicht alles umwerfen, aber gemeinsam einmal dran feilen.

    Wieder durchatmen.

    Meditieren oder autogenes Training oder Achtsamkeitsübungen oder Sport oder Spaziergang in der Natur machen, um zur Ruhe zu kommen. Am besten jeden Tag einschließlich des Prüfungstages.

    Wieder durchatmen.

    Mit einem lieben Menschen sprechen, der dich bestärkt.

    Durchatmen.

    Etwas unternehmen, was dich möglichst komplett ablenkt, aber weniger Kraft kostet als dir zurückgibt.

    Tief durchatmen.

    Möglichst früh schlafen gehen die Woche über und dabei Grundregeln der "Schlafhygiene" beachten.

    Wenn du dann morgens vor dem Spiegel im Bad stehst und dir die Zähne putzt, sieh dir direkt in die Augen und sag dir selbst, dass du das schaffen wirst, dass du an dich glaubst, dass du gut für dich sorgst und kämpfst. Es hilft, sich das nicht nur leise im Kopf, sondern auch laut zu sagen. Dabei den Augenkontakt nicht verlieren, damit du mit dir selbst in Beziehung gehst. Klingt banal, ist es auch, dennoch funktioniert Selbstbestärkung.

    Kennwort fürE:/DATEN/XXX/1Plus2016_Contain.../1Plus_Verschluesselungsdatei eingeben

    Klingt für mich aufgrund des Pfades ("Contain...") so, als könnte es am Ende um einen VeraCrypt- Container gehen. Um diesen öffnen zu können muss der passende Schlüssel eingegeben werden. Möglicherweise hast du also das Programm in so einem Container hinterlegt, wäre das möglich?

    Danke, CDL, habe es gemacht, aber ich komme nicht weiter. Der will immer ein Kennwort, aber ich weiß nicht, was für eins. Vor der Deinstallation habe ich alle Lizenzdaten nochmals neu eingegeben, aber er meldete immer einen Fehler, den ich nicht gefunden habe. Wollte eventuell mein Passwort zurücksetzen aber so weit bin ich gar nicht gekommen.:schimpf::qualm::explodier::explodier:

    Geht es vielleicht um das Administratorkennwort, weil du mit einem Benutzernamen ohne Administratorrechte angemeldet bist oder geht es um ein Kennwort, welches tatsächlich das Programm 1plus erfordert? Wie lautet die genaue Fehlermeldung die du erhältst bzw. die Aufforderung das Kennwort einzugeben (Screenshot)?

    Sollte verboten werden. Gott hat Mann und Frau geschafen, (...)

    Und um diesen Sondermüll abzusondern musstest du dich extra hier anmelden? Glücklicherweise bedeutet tolerant zu sein nicht, dass man intolerante Menschen in den Genuss eben dieser Toleranz kommen lässt. Beitrag wurde von mir gemeldet.

    Menschliche Beziehungen rein auf die Zeugung von Nachwuchs reduzieren zu wollen halte ich übrigens für eine Sünde und für unvereinbar sowohl mit meinem Glauben, als auch mit meinem generellen Verständnis zwischenmenschlicher Beziehungen. Vom Grundgesetz möchte ich bei deiner Einlassung gar nicht erst anfangen. Allein bei dem Gedanken, dass Menschen wie du ihre bigotte Rechtsauffassung der Gesamtgesellschaft aufoktryoieren könnten schaudert es mich.

    Noch ein Grund mehr, einfach gar nicht zu reduzieren.

    Noch so ein Quatsch, den zu wiederholen du nicht müde wirst. Ich werde ebenfalls nicht müde dir zu erwidern, dass du nicht das Maß der Dinge bist für jede Lehrkraft und es zahlreiche Gründe gibt, die einem persönlich gut/wichtig/relevant genug sind, um in Teilzeit tätig zu werden, wie die Pflege naher Angehöriger die Erziehung kleiner Kinder oder eben auch eigene gesundheitliche Belange. Meine Schwerbehinderung habe ich mir beispielsweise nicht ausgesucht als Privatvergnügen, muss aber die Grenzen, die diese mir bei der Belastungsfähigkeit setzt dennoch ernst nehmen und insofern meine Arbeitszeit entsprechend reduzieren. Ich verstehe sehr gut, dass KuK auch ganz ohne, dass einer diese Gründe (bereits) vorliegt dennoch ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, sei es um einfach mehr Freizeit zu haben oder auch zur langfristigen Gesunderhaltung.

    Viele wichtige Hinweise hast du bereits bekommen, vor allem den, dass das Sprechen vor Gruppen Übungssache ist. Bereits das Studium ist diesbezüglich ganz gutes Trainingsgelände, weil man zahlreiche Referate präsentieren muss. Ich hatte in meinem Zweitstudium aufgrund bestimmter Ereignisse auch stark mit Ängsten und Unsicherheiten zu kämpfen, mich da aber Schritt für Schritt durchgearbeitet, so dass mich das heutzutage nicht mehr in dieser Weise plagt und mich vor allem beruflich nicht hemmt. Damit wäre ich bei der Altersfrage: Ich selbst war Ende 30, als ich ins Ref gegangen bin. Das war für die SuS irrelevant- für die war ich letztlich einfach nur eine weitere Lehrerin und Referendarin, die sie im Laufe ihrer Schulzeit kennengelernt haben. Mehr zu kämpfen hatten vor allem dann nach dem Ref manche KuK, die letztlich jünger als ich waren, dabei aber mehr Erfahrung im Schuldienst einerseits hatten, bei insgesamt weniger Berufserfahrung andererseits. Das hat vor allem bei manchen Kolleginnen etwas schwierige Reaktionen ausgelöst zunächst.

    Ich finde es gut, dass du offenbar gelernt hast gesundheitlich (besser) für dich zu sorgen, dich auch über den GdB zusätzlich schützt. Das ist im Schuldienst tatsächlich wichtig bei allen Arten schwerer Vorerkrankungen, vor allem aber bei psychischen Erkrankungen, dass man gelernt hat gut auf sich selbst zu hören, achtsam mit sich umzugehen, Grenzen ernstzunehmen und ganz generell seine persönlichen Trigger und einen möglichst gesunden Umgang damit kennt. Ich selbst habe einen GdB von 70 und bin inzwischen im 5.Jahr im Schuldienst. Das ist also nichts, was dich prinzipiell abhalten müsste deinen Traum zu leben. :) Wichtig wäre es allerdings, dass du vorab klar ausschließen kannst, dass die Tätigkeit in der Schule absehbar Zwangsgedanken auslösen könnte oder (schwere) depressive) Episoden. Wenn du bereits jetzt weißt, dass diese Art Arbeit zahlreiche/schwerwiegende Trigger für dich mit sich bringt, mit denen umzugehen du noch nicht (ausreichend) gelernt hast, dann wäre es mutmaßlich gesundheitlich besser für dich, diesen Weg nicht einzuschlagen.

    Ich weiß nicht, ob es in NRW die Option eines Referendariats in Teilzeit gibt wie hier in BW inzwischen. Falls ja, wäre das möglicherweise eine gute Option für dich, um vor dem Hintergrund deiner gesundheitlichen Belastungen einen besser leistbaren Einstieg in den Beruf zu gehen. Hier in BW wurde das Teilzeitreferendariat leider erst eingeführt während ich bereits mitten im Ref war, so dass ich dieses nicht nutzen konnte. Ich hatte dann aber als Ausgleich einige Sonderbedingungen im Ref, die auch mit berücksichtigt haben, was ich bereits an Berufserfahrung mitgebracht habe. So hatte ich beispielsweise keinerlei Präsenzpflicht in sämtlichen Pädagogikveranstaltungen und konnte mich auch für die Fachdidaktiksitzungen bei Bedarf ohne Attest oder weitere Begründungen jederzeit entschuldigen (beides habe ich nur sehr zurückhaltend genutzt, dennoch hat es mir geholfen, um Belastungsspitzen abfedern zu können). Wenn es also irgendwann aufs Ref zugeht, dann lass dich vorab unbedingt umfassend von der Schwerbehindertenvertretung deiner Gewerkschaft beraten zur dann gültigen Rechtslage einerseits, aber eben auch zu deinen Entlastungsoptionen andererseits.

    Würde es bei dir erneut um Gym/Ges gehen als Lehramt? Falls ja, setz dich auf jeden Fall sehr bewusst damit auseinander, dass die Gesamtschule in NRW damit eine äußerst realistische Option ist und überleg dir, ob das ebenfalls für dich infrage kommen würde.

    Humblebee oder Seph sollten dir etwas zur rechtlichen Lage in Niedersachsen sagen können. Wenn ich mir aber frühere Aussagen von Humblebee zu diesem Thema vergegenwärtige, meine ich, dass es keinen rechtlichen Anspruch gibt (den ich so auch aus BW nicht kenne), sondern vor allem eine Frage der internen Absprachen, sei es im Rahmen eines schulinternen Teilzeitkonzeptes (gibt es so etwas bei euch?) oder eben mit deinen Stundenplaner:inne:n, ist. Wichtig ist dann vor allem auch, dass es neben dem Wunsch nach einem freien Tag in der Woche nicht noch zahlreiche weitere Wünsche an das Stundenplanungsteam gibt, um die Einplanung deines freien Tages ohne mehrtägigen Planungsaufwand zu ermöglichen.

    Wenn ich von dem ausgehe, was mir bei uns zur Planung des freien Tages mitgeteilt wurde, würde ich davon ausgehen, dass du bessere Karten auf die Aushandlung eines freien Tages hast bei einem Deputat zwischen maximal 18-20 Stunden, würde dir aber empfehlen, das Thema mit deiner Gewerkschaft/deinem PR zu besprechen, wenn es bei euch noch kein Teilzeitkonzept geben sollte und es auch keine gesundheitlichen/erzieherischen/pflegerischen Gründe für die Teilzeit gibt, die das Erfordernis eines freien Tages als Entlastung unterstreichen könnten.

Werbung