Beiträge von CDL

    Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?

    Je nach Bundesland, Schulart und Ausmaß des Lehrermangels ist, wie wir alle wissen, das Wörtchen "Qualifikation" äußerst geduldig und dehnbar. Da ich früher ja mal diverse Instrumente gelernt habe, wurde mir beispielsweise schon angetragen Musik fachfremd zu übernehmen oder bei einer Bewerbung Kunst, da es dafür ausreichend wäre, wenn eine Kunstlehrerin das Material richte und ich das dann einfach beaufsichtigen müsse, so würde das in fast allen Klassen gehandhabt... Nein, ich unterrichte heutzutage weder Musik, noch Kunst fachfremd, da ich in beiden Fächern meinen Qualitätsansprüchen nicht genügen könnte, dürfte es aber, während umgekehrt eine Kollegin, die ein NaWi-Mischfach in Bayern studiert hat samt 2.Dienstprüfung, absurderweise die einzelnen Naturwissenschaften aktuell nicht hier in BW unterrichten darf bis zu einer Anerkennung, Studenten einer der Naturwissenschaften aber im Zweifelsfall auch schon vor Studienende als Vertretungen in diesem Fach arbeiten dürften. Und das ist nur BW, Sek. I und ganz ohne Fragen eines Seiteneinstiegs. Regeln gibt es also definitiv, ob man diese dann für besonders sinnvoll erachtet persönlich oder nachvollziehen kann sei dahingestellt.

    Joah, ich miste auch grad etwas aus und spende was gut genug ist an das örtliche Sozialkaufhaus. Ich finde es aber ehrlich gesagt auch schlichtweg schon grässlich anstrengend und nervig, wenn meine Nachbarin erzählt, was ihr alles widerfährt, wenn sie Sachen über z.B. Ebaykleinanzeigen verkaufen will und würde mir so etwas niemals antun für gerade einmal einen einstelligen Eurobetrag. Diesen Einsatz an Lebenszeit und -qualität ist so wenig Geld mir einfach nicht wert, bzw. empfände ich nicht als sinnhaft.

    Den Wert von Diddl-Blöcken schätze ich auf maximal 1-2€ ein, würde diese aber immer - wenig überraschend- einfach verschenken/spenden, weil ich weiß, wie es ist, wenn man sich so etwas als Kind nicht leisten kann, aber wünscht. Mir ist klar, dass das viele Leute anders sehen und handhaben.

    dass man in so einer Schnellmaßnahme die Missio / Vocatio bekommen kann.
    Damit verkauft sich die Kirche "unter Wert" (was auch immer davon hält).
    Immerhin ist das eine echt krasse Abkürzung zu einem Studium, in dem man je nach Konfession, Lehramt und Uni Latein, Altgriechisch und Hebräisch braucht, viel Exegese und Textarbeit "im Original" macht, und schwuptiwups in ein paar Wochenenden kann ein nettes, engagiertes Kirchenmitglied die Erlaubnis bekommen?
    Ich finde es verwirrend. (ich hätte gerne das Smilie "schokiert" mit dem breit offenen Mund gehabt)

    Ah, ja, das kann ich verstehen, passt aber letztlich dazu, dass auch dieses Studium eben an sich noch nicht als allein ausreichend erachtet wird, sondern man auch mit diesem die kirchliche Lehrerlaubnis noch beantragen und bewilligt bekommen muss. Zwar benötigt man dann keine weiteren inhaltlichen Seminare, muss aber z.B. bei der Vocatio den Gottesdienst zur Übergabe der Lehrerlaubnis mit gestalten und vor allem als Katholik in der eigenen Lebensführung gewisse Kirchenregeln beachten. Scheidung, Kirchenaustritt, Taufe von Kindern,...- da gibt es einige Stolperfallen, die zum Verlust der krichlichen Lehrerlaubnis führen können trotz einschlägigen Studiums. Da ist es fast sicherer, das Fach gar nicht erst zu studieren- so bleiben einem im worst case zumindest noch die studierten Fächer als sichere Unterrichtsfächer und man ist nicht plötzlich sagen wir auf Geschichte reduziert, obgleich die Schule einen in dem Fach als 20.Kollegen mit Geschichte plus X wirklich nicht einsetzen wollen würde.

    Sport geht auch, wenn man eine Trainerschein (in Hessen und evtl. auch wo anders :)) hat. Stimmt das für Religion wirklich? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Für Religion benötigst du die Zulassung der jeweiligen Kirche in Form von Missio oder Vocatio, die in jedem Fall getrennt zu beantragen sind. Diese kann man als Mitglied der entsprechenden Konfession durchaus auch ohne Fachstudium beantragen, da die Grundvoraussetzung für deren Erwerb kein einschlägiges Lehramtsstudium ist, sondern lediglich ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium plus eine zweite Dienstprüfung vorliegt. (Anwärter:innen bekommen deshalb lediglich eine zeitlich befristete Lehrerlaubnis für Religion, weil sie eben noch keine zweite Dienstprüfung haben. Diese erlischt am Ende des Refs und muss danach erneut beantragt werden bei der Kirche.). Wer allerdings kein Religionsstudium vorzuweisen hat, muss z.B. sogenannte "Vocationskurse" belegen, die vier Wochenenden (Fr/Sa), zwei ganze Studientage und drei Treffen in regionalen Begleitgruppen umfassen. Im Anschluss erhält man, wie die studierten Relilehrer, die das beantragen, im Rahmen eines Gottesdienste seine Vocatio, sprich die kirchliche Lehrerlaubnis. Ich nehme an, bei der Missio wird das ähnlich ablaufen. An meiner Refschule hing ein Flyer am schwarzen Brett, wo für die Teilnahme an solchen Vocationskursen geworben wurde. Fachfremd geht also durchaus bei Religion, aber nur mit bzw. nach Erteilung einer entsprechenden kirchlichen Lehrerlaubnis.

    Wir suchen Englisch aktuell so dringend, wir würden wahrscheinlich trotz Geschichte einstellen...

    Aber der Rest ist ja beantwortet.

    Das hatte ich tatsächlich auch im Hinterkopf, dasss schon wiederholt von euch aus NRW oder teilweise auch KuK aus Niedersachsen erzählt wurde, dass z.B. auch Englisch händeringend gesucht werden würde. Hier in BW sieht das tatsächlich anders aus mit Englisch, aber lässt sich wie man sieht dann nicht so einfach übertragen. Vor allem, wenn womöglich viele Englisch-KuK vorrangig in ihren 2.Fächern eingesetzt werden müssen bzw. wegen dieser eingestellt werden, kann es urplötzlich schwierig werden in einzelnen Regionen, diese versorgt zu bekommen auch in eigentlich gut versorgbaren Fächern. (Wird bei Geschichte als Zweitfach allerdings nicht passieren...)

    Ich möchte mich dem anschließen. Auch ich bin mit ähnlicher Diagnose bei vorliegender Schwerbehinderung verbeamtet. Ich weiß aus einem anderen Thread hier, dass es wohl, wenn sich die gesundheitlichen Gründe für die Nicht-Verbeamtung später ändern, möglich sein kann, nach einer späteren Neu-Begutachtung doch noch verbeamtet zu werden, würde das also nicht komplett ausschließen wollen. Lass dich auf jeden Fall mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor einem Amtsarztbesuch von der Schwerbehindertenvertretung beraten in der Angelegenheit und nimm ggf. auch noch einmal z.B. mit Meer oder mir über das Forum Kontakt auf, damit wir dir hilfreiche Hinweise geben können, wie du deinen Gesundheitsstatus ehrlich darstellen kannst, ohne dir damit direkt ein Bein zu stellen.

    Erstmal vielen Dank für eure lieben und schnellen Antworten.

    Ich mache die Therapie, sofern es mit einem Platz überhaupt klappt, auf jeden Fall (dafür habe ich auch schon viel zu viel Zeit verschenkt, bei dem Versuch es alleine zu schaffen).

    Privat zahlen ist für mich auch absolut keine Option, da a) ich kein Geld habe und b) ich nicht lügen kann und will.

    Mir wird der Schritt nur einfacher fallen bzw. weniger Gewissensbisse machen, wenn ich in der Hinsicht noch Hoffnung habe.

    Dann versuche ich mal noch mehr Infos einzuholen und bewahre mir da mal für die Zukunft einen Funken Hoffnung. Danke :)

    Ich finde es sehr gut und außerordentlich stark, dass du dich im Rahmen einer Traumatherapie dem Ganzen stellst und für dich kämpfst. Das ist alles andere als selbstverständlich und ein sehr gesunder Schritt, denn du für dich gehst. In jedem Fall wirst du deinen Beruf auch im Angestelltenverhältnis ausüben können einerseits und andererseits ist ein stationärer Aufenthalt (davon hatte ich mehrere im Rahmen der Intervalltherapie) kein Ausschlusskriterium an sich für die Verbeamtung. Relevant ist die Diagnose/Heilungsprognose/Schwere der Erkrankung einerseits und andererseits dein Heilungsfortschritt und deine Stabilität. Dein Bewusstsein über und Umgang mit Triggermomenten sind relevant für die Frage, ob du vor dem Hintergrund einer vorliegenden Schwerbehinderung (die du, so noch nicht geschehen, auf jeden Fall beantragen solltest, denn ohne wird es sicherlich nicht möglich sein mit einer PTBS verbeamtet zu werden) verbeamtet werden kannst. Genau bei diesen Aspekten wird dir der Klinikaufenthalt helfen, der insofern ein Weg ist, deine Chancen auf Verbeamtung zu verbessern, diese nicht etwa verringert.

    Solltest du darüber nachdenken einen Antrag im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) zu stellen, darfst du dich ebenfalls gerne bei mir per PN melden. Ich habe das Verfahren vor rund 10 Jahren erfolgreich durchlaufen, hatte zwischenzeitlich auch schon eine Rebegutachtung und kann insofern einige Fragen dazu beantworten.

    Das gilt noch nicht mal so absolut im Ref.

    Ist an Realschulen also nur eine Soll-Vorschrift. Am Gym ist es gar nicht vorgeschrieben (aber natürlich grundsätzlich sinnvoll):

    Dass man in der Probezeit ein Recht auf seine studierten Fächer hätte, wäre mir tatsächlich völlig neu.
    Das halten wir insbesondere bei Drei-Fach-Kombinationen regelmäßig nicht ein.

    Erst einmal danke für die Verlinkung der Quellen, sehr interessant einerseits und andererseits in der Praxis dann teilweise doch anders gehandhabt. In meinem Ausbildungsjahrgang galt im Ref, dass wir an der Realschule bei drei studierten Fächern in drei Fächern ausgebildet werden MUSSTEN (explizite Vorgabe des Seminars) weil wir am Ende in allen drei Fächern auch jeweils eine Lehrprobe zu absolvieren hatten. Lediglich diejenigen mit vier studierten Fächern konnten auswählen und reduzieren. Das scheint aktuell anders zu sein, da unsere aktuelle Anwärterin nur in zwei ihrer drei studierten Fächer ausgebildet wird, möglicherweise greift aktuell also das "soll", wobei ich tatsächlich nicht gesichert weiß, ob sie womöglich das Ref in Teilzeit absolviert und nur deshalb das 3.Fach momentan noch nicht ausgebildet wird, weil das erst später startet. Werde ich versuchen herauszufinden und dann ggf. noch einmal ergänzen. Im Gymnasialbereich sind 3-Fach-Kombis deutlich seltener, insofern lässt sich das schlecht vergleichen. In meiner Studienordnung hatten noch alle drei Fächer, erst die aktuell gültige Studienordnung hat auf zwei Fächer reduziert, so dass sich an der Stelle gerade insgesamt etwas ändert in der Sek.I.

    Das mit der Probezeit scheint von meinem Schulrechtsdozenten zu stammen, jedenfalls habe ich das sowohl in meinen handschriftlichen Notizen aus Schulrecht gefunden (vergessen zu entsorgen, obgleich das groß und breit auf dem Ordner steht :D), als auch auf einer PPT-Folie des Dozenten. Leider ohne Rechtsquelle, da werde ich noch einmal genauer graben, muss aber auch erwähnen, dass mein Schulrechtsdozent zumindest an einer anderen Stelle uns damals auch schlichtweg falsch informiert hat und an weiteren Punkten ungenau (habe ich damals dann jeweils mit dem Schulrechtler meines Vertrauens aufgedröselt und mir die korrekte Rechtslage/Vorgehensweise/... mit dessen Hilfe ergänzend notiert). Ich kann insofern spontan nicht ausschließen, dass das am Ende noch so ein Fehler im Skript war, der nie korrigiert wurde. Ich versuche das übers WE zu klären.

    Ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe in den Süden und werde somit nicht mehr verbeamtet. Manchmal ändern sich die Lebenspläne schneller als man denkt... Ob das jetzt gut so ist, weiß ich nicht. Ich musste mich entscheiden und habe es getan. Wer weiß, was sich im Süden noch so ergibt.

    Ich wünsche dir einen guten Neustart hier in BW und vor allem erst einmal viel Kraft für die Organisation des Umzugs, aber natürlich auch die familiäre Situation.

    Und wie lange soll das gutgehen bis zum Burnout?

    Nicht mein Leben, nicht meine Entscheidung. Was ich für sinnvoll erachtet würde habe ich denke ich auch deutlich genug gemacht, wollte aber dennoch eine Option aufzeigen, mit der sich möglicherweise zumindest übergangsweise die konfligierenden Wünsche der TE vereinen lassen, bis sie eine für sich gesündere Lösung finden/wählen/gehen kann. Empfehlen würde ich das für mehr als ein paar Wochen sicherlich nicht.

    Beim SWR stand heute folgendes:

    (...)

    "Die Kunden müssen uns das schriftlich nachweisen", betont Moreira da Silva. Bei Schwangeren reicht der Mutterpass, Angehörige von Infizierten können das positive Testergebnis als Bescheinigung vorlegen. Alle anderen müssen einen dreiseitigen Vordruck - eine sogenannte Selbstauskunft - ausfüllen. Ebenso muss man den Ausweis dabei haben. Etwas einfacher ist es da, wenn man sich direkt vor Ort in der Klinik oder dem Altenheim testen lässt - falls dieser Service angeboten wird. (...)

    Auf der verlinkten Seite findest du auch den Vordruck für die Selbstauskunft zum Download.

    Hast du eine Quelle dafür? Ich denke, das ist auch von der Schulform abhängig?

    Ob es von der Schulform abhängig ist vermag ich nicht zu sagen, wäre natürlich möglich. Quelle: Wenn ich die nächsten Tage daran denke frage ich mal den Schulrechtler meines Vertrauens, wo das nachzulesen wäre, da ich mich zumindest in meinem momentanen Zustand absolut nicht mehr entsinnen kann, nur noch weiß, dass ich das im Ref gelesen oder in Schulrecht gehört habe. (War schon eine seeeeeeehr lange Woche, mit einigen Überstunden sei es durch an Covid erkrankte, kurzfristig ausgefallene KuK, Schulfeste, ...- mein Gehirn ist nur noch begrenzt denkfähig.) Sollte ich es vergessen, kannst du mich gerne noch einmal daran erinnern. :)

    Gute Noten empfehlen sich übrigens bei für die Einstellung eher weniger gesuchten Fächern (wie vor allem Geschichte, teilweise aber auch Englisch für gymnasiales Lehramt), die dafür aber im Studium umso überlaufener sind bereits im Bachelor ganz besonders. Nicht nur geht das Bachelorzeugnis- zumindest hier in BW- in die Berechnung der Leistungsziffer ein, die für die Bewerbung an Schulen später benötigt wird (ist mit den Ordnungsgruppen in NRW möglicherweise ähnlich), sondern es gibt auch deutlich weniger Masterplätze, als es Plätze im Bachelorstudium gibt. Nicht alle Absolvent:inn:en werden also auf Anhieb einen Platz im Lehramtsmaster erhalten können.

    Ich würde dir auf jeden Fall ans Herzen legen wollen bei dieser Fachkombination bereits im Studium einen intensiveren Blick auf bilingualen Unterricht zu werfen (samt Erwerb entsprechender Qualifikationsnachweise), um dein Einstellungsprofil für später zu schärfen. Bei den Fächern und der Zielschulart könnte das geboten sein.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber hier braucht es keine Bereitschaft außer in Sport, alles andere muss man fachfremd unterrichten, wenn man dazu eingeteilt ist, nur in Sport kann man sich etwas gegen wehren, klappt bei uns aber eigentlich auch nie.

    Sprich die meisten Sachen sind eben "friss oder stirb", man kann evtl. noch über das was verhandeln und je konkreter unsere Wunschzettel, um so weniger unangenehme Überraschungen gibt es.

    Kommt aber stark auf Bundesland und Schulart an, was üblich/rechtlich zulässig ist beim fachfremden Unterricht und was nicht. A Gymnasium gibt es zumindest hier in BW diesbezüglich die strengsten Vorgaben, an den Grundschulen die am wenigsten strengen Vorgaben. Zumindest bezogen auf die Grundschulen dürfte das angesichts des weit verbreiteten Klassenlehrerprinzips in dieser Schulart bundesweit weitestgehend unproblematisch möglich sein.

    Bei mir in der Sek.I ist es ebenfalls SEHR einfach möglich fachfremd zu unterrichten, allerdings kenne ich das bislang nur so, dass man sich dazu bereit erklären muss als Lehrkraft (ich bin so auch zu einem vierten Fach gekommen, habe mich bei Fach fünf aber geweigert, weil mir bei diesem ein zumindest ausreichender fachlicher und didaktischer Hintergrund fehlt).

    (...)Niemandem vom uns stehen irgendwelche Stunden oder klassen zu. Die Verteilung obliegt alleinig der Schulleitung. Auch kann ich verstehen, daß die neuen Kolleginnen erst einmal ein paar Stunden Musik mehr bekommen, denn schließlich müssen sie noch Lehrproblem machen und die sollte man schon ein den Fächern ablegen können, die man auch studiert hat.

    Zumindest hier in BW hat man in der Probezeit nicht nur das Recht darauf mindestens eine Lerngruppe in jedem seiner studierten Fächer zu unterrichten, sondern SLen sind sogar dazu verpflichtet, das sicherzustellen, weil die Revisionsgutachten sich u.a. auf alle unterrichteten Fächer mit besonderem Fokus auf den studierten/im Ref ausgebildeten Fächer beziehen müssen. Auf mehr als eine Lerngruppe pro Fach man dann aber kein Recht mehr (ich habe tatsächlich schon im Ref in einem meiner Fächer nur eine Lerngruppe pro Schuljahr gehabt und auch seitdem, weil ich in meinen anderen Fächern einfach dringender benötigt werde mit meinen Stunden).

    Bei Quereinsteigern, um die es offenbar zumindest teilweise zu gehen scheint, würde ich es dagegen sogar für zwingend geboten halten, dass man diese zunächst einmal intensiv in den tatsächlich studierten Fächern ausbildet und nicht auch noch fachfremd einsetzt, schließlich sollten Quereinsteiger idealiter erst einmal das Handwerkszeug lernen, ehe sie sich in komplett neue Fächer einarbeiten.

    Ohne einen Pflegegrad kannst du kaum nachweisen, dass du zwingend über einen längeren Zeitraum beurlaubt werden musst zur Pflege deines Vaters. Die Freistellung in HH scheitert mutmaßlich aktuell also bereits daran (unbedingt dazu beraten lassen!). 16 Stunden sind auch keine kleine Nebentätigkeit mehr, sondern zumindest verglichen mit dem Deputat von Gymnasialkräften hier in BW eine 64%-Stelle. Das dürfte kaum genehmigungsfähig sein, wenn du dich umgekehrt in HH von deinen dienstlichen Pflichten freistellen lässt.

    Ich kann ehrlich gesagt nichts lesen, was unter den von dir geschilderten Umständen für die Verbeamtung in HH spricht, aber einiges, was für die Kündigung in HH und die Neubwerbung in BW- sei es im Privatschuldienst, im öffentlichen Schulwesen mit Freistellung für den Privatschuldienst oder eben auch einfach direkt an einer staatlichen Schule- spricht. Wenn dein Vater noch so fit ist, dass er zwar Pflege benötigt, aber sich der Erhebung eines Pflegegrades verweigern kann, wäre es ja durchaus möglich, dass er noch am Leben ist, wenn du bereits ins pensionsfähige Alter kommst. In dem Fall hättest du am Ende von der Verbeamtung in HH nichts gehabt, außer dir das Leben letztlich unnötig schwerer als nötig zu machen.

    Ich verstehe durchaus, dass man so eine Verbeamtung gerne mitnehmen würde, wenn sie möglich ist, aber in deinem Fall scheint sie aufgrund der von dir angedachten weiteren Lebensführung gerade nicht möglich zu sein. HH bietet dir wegen deines absoluten Mangelfachs die Verbeamtung an. Ohne Nachweis eines entsprechend hohen Pflegegrads wird HH dich sicherlich nicht direkt zur Pflege deines Vaters für mehrere Jahre freistellen und auf gar keinen Fall wird man es dir zugestehen dann auch noch mit einem deutlich überhälftigen Deputat hier in BW im Privatschuldienst tätig zu werden. Auch wenn klar ist, dass du aufgrund der Entfernung nicht einfach in HH reduzieren kannst zur Unterstützung deiner Eltern, wirst du in der Konstellation wohl bereit sein müssen den Preis zu zahlen, sprich wahlweise auf die Verbeamtung in HH zu verzichten oder einen anderen Weg zu finden, die Pflege deines Vaters aus der Ferne zu unterstützen (TZ und feste freie Tage Mo und Fr, damit du jede Woche runterfahren kannst????). Lass dich aber wie geschrieben unbedingt dazu von deiner Gewerkschaft beraten. Vielleicht sieht diese Veranlassung zu Optimismus für dich, weil die Rechtslage/Umsetzung in HH an der einen oder anderen Stelle großzügiger ist, als von mir vermutet.

    Halte ich persönlich zwar für Einsparungen an der falschen Stelle (der Mitgliedsbeitrag ist ja gestaffelt nach Einkommenshöhe und im Ref habe ich nur 5€monatlich gezahlt, darüber hinaus kann man den Beitrag steuerlich geltend machen), muss aber natürlich jeder:r selbst wissen. Gute, rechtssichere Beratung gibt es aber nun einmal weder für lau, noch in einem Internetforum.

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