Mich interessiert in dem Zusammenhang die gängige Praxis.
Lehrkräfte gehen erst zum Schuljahresende in Pension. Gilt das auch im Falle einer Verlängerung bis Punkt 70? Oder wird eine Verlängerung irgendwann nicht mehr genehmigt, weil sonst der Schulleitungsposten im laufenden Schuljahr vakant wird?
Ganz konkret: Hat die Person, auf die sich meine Frage bezieht, noch ein, eindreiviertel oder zwei Jahre?
So, der Schulrechtler meines Vertrauens wurde befragt. Grundlegend gilt, was Laborhund bereits zitiert hat, wer also erst im Juni oder Juli 70 wird, wird das Schuljahr zumindest fast beenden können als SL, alle anderen müssten mittendrin ausscheiden, was ein klarer dienstlicher Grund gegen eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr sein kann, aber eben nicht muss. Üblicherweise kann man deshalb um bis zu zwei Schuljahre verlängern, weil man so eben nicht mitten im Schuljahr ausscheiden muss (67+2). Dringende dienstliche Gründe könnten aber eine Verlängerung darüber hinaus durchaus sinnvoll erscheinen lassen ungeachtet der Unruhe durch einen Wechsel mitten im Schuljahr.
Dies geschrieben wäre allerdings noch zu beachten, dass dein jetzt 68jähriger SL aufgrund seines Jahrgangs (1954) noch eine Regelaltersgrenze von 65 hat und nicht von 67. Die üblicherweise (67 + 2 Schuljahre) mögliche Verlängerung auf Antrag um bis zu zwei Schuljahre hat er also bereits ausgereizt. Weitere Schuljahre (bis zum 70. Lebensjahr plus ein Monat) können danach schon nicht mehr vom RP bewilligt werden, sondern müssen üblicherweise vom KM bewilligt werden, weil es sich eben einerseits um eher seltene Fälle handelt und andererseits schon genauer geschaut wird, ob keine dienstlichen Gründe einer weiteren Verlängerung entgegenstehen. Schwierigkeiten SL-Stellen in der jeweiligen Schulart und Region zu besetzen können ein Grund sein, einem solchen Antrag auch über die Regelaltersgrenze hinaus zu entsprechen (habe einen Fall in der Familie, dem so das KM ein 3.Verlängerungsjahr bewilligt hatte über die Regelaltersgrenze hinaus, aber eben unter 70), Versorgungsansprüche von Schulleitern, die geltend machen können, an genau diese Region gebunden zu sein (z.B. bei Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst kann so ein Anspruch bestehen) können umgekehrt als dienstlicher Grund einer weiteren Verlängerung entgegenstehen. Anders gesagt: Es könnte sein, dass dein SL euch noch bis 70.Lebensjahre plus ein Monat erhalten bleibt, es könnte aber auch sein, dass am Ende diesen oder auch des nächsten Schuljahres bereits Schluss ist. Was mich zum wichtigsten Teil bringt: Kommunikation. Ein SL, der die Regelaltersgrenze (die jeder kennt, der die Jahrgangsregelungen kennt) überschritten hat und eine Verlängerung beantragt hat bzw. bewilligt bekommen hat, sollte diese natürlich in seinem/ihrem Kollegium transparent behandeln, damit im Kollegium klar ist, ob und wie lange ggf. noch man mit dieser Person planen kann. Wenn das bei euch tatsächlich so intransparent sein sollte, wie sich das bei dir liest, dann wäre es ganz dringend angezeigt, dass der Personalrat diesbezüglich das Gespräch mit der SL sucht, um Klarheit zu schaffen. Egal ob man eine SL gerne länger halten wollen würde oder bevorzugt früher als später loswerden wollen würde: Planungssicherheit braucht man als Kollegium so oder so und muss wissen, worauf man sich einzustellen hat. Das gehört als Führungskraft dazu, sein Kollegium diesbezüglich nicht im Dunkeln tappen zu lassen, deshalb sollte eben der PR nachhaken und Klarheit und Transparenz einfordern.