Beiträge von CDL

    Falls sich jemand außerhalb BWs fragen sollte, was bei uns grad so los ist:

    Bisher wurden Schülerinnen und Schüler in Quarantäne geschickt, wenn sie enge Kontaktpersonen eines Infizierten aus der Klasse waren. Künftig müssen sich in diesem Fall alle nur noch regelmäßig testen, und zwar fünf Tage lang mindestens einmal täglich und mindestens mit einem Schnelltest - alle außer den bereits Geimpften und Genesenen. Eine eventuelle Quarantäne fällt solange weg, wie bei allen der Test negativ ausfällt. Außerdem muss für fünf Tage auf den gemeinsamen Unterricht beispielsweise mit der Parallelklasse verzichtet werden - unterrichtet werden darf nur in der Originalklasse des Infizierten.

    Ausnahmen gelten dem Kultusministerium zufolge für Grundschulen, Grundschulförderklassen, Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Schulkindergärten und Kinder unter acht Jahren. Hier ist nach einem positiven Fall nur ein einmaliger negativer Test vorgeschrieben, bevor sie die Einrichtung wieder betreten.

    In der geänderten Verordnung gibt es keine Inzidenzen mehr als Schwellenwerte, ab denen Wechsel- oder Fernunterricht vorgeschrieben ist. Auch Sportunterricht ist möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt. Wenn es einen solchen Fall gibt, darf nur noch kontaktarmer Sport betrieben werden, außerdem muss die Gruppe dann einen Bereich in der Sporthalle oder auf dem Platz für sich allein haben und alle müssen mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Klassen und Gruppen halten.

    Als Grund für die Maßnahmen nennt das Gesundheitsministerium insbesondere die hohe Impfquote bei Personen über 12 Jahren. Demnach haben 68 Prozent von ihnen die erste Spritze bekommen, 66,5 Prozent sind vollständig immunisiert.

    Besonders hervorheben möchte ich noch einmal die Begründung:

    Zitat

    Als Grund für die Maßnahmen nennt das Gesundheitsministerium insbesondere die hohe Impfquote bei Personen über 12 Jahren. Demnach haben 68 Prozent von ihnen die erste Spritze bekommen, 66,5 Prozent sind vollständig immunisiert.

    Ein Blick auf die aktuellen Zahlen des RKI offenbart, dass die Impfquote bei den 12-17järigen in BW aktuell bei den Erstimpfungen 27,8 beträgt, 22,1% bei den Zweitimpfungen.

    (...)

    Ich wollte z.B immer iwie in einer Reha-Klinik arbeiten, schön im Grünen und alles schön...tja Pustekuchen. Es war sehr langweilig und anstrengend und ich war froh, wenn ich genug Energie hatte um nach Hause zu radeln.

    Ähnliches hatte ich beim Kellnern, beim Arbeiten im Logistik-Lager... (...)

    Das liest sich so, als könnte es wichtig sein für dich, dich weniger auf solche Umgebungsbedingungen einer Tätigkeit zu konzentrieren, sondern bewusst die Tätigkeit an sich zu betrachten und dir ehrlich und selbstkritisch zu überlegen, was daran dich begeistern, motivieren, interessieren könnte, aber eben auch, was daran die besonderen Herausforderungen wären für dich, was dir schwer fallen würde, dich langweilen oder nerven würde und dann eben abzuwägen, ob die positiven Aspekte so gewichtig sind, dass sie es dir wert sind die Kehrseite in auf zu nehme. So eine Kehrseite gibt es, wie von Friesin angesprochen, immer, keine berufliche Tätigkeit ist immer nur erfüllend und wundervoll, sondern hat immer auch ganz viel mit Routinen zu tun, die Ruhe und Sicherheit bringen, aber eben auch mal langweilig sein können. Überleg dir, was dich ausreichend begeistern und motivieren kann, um die nächsten 5-10 Jahre beruflich gestalten zu können. Wenn es nicht der richtige Weg für sich wäre bist du jung genug, um dich umorientieren zu können. Am Alter scheitert auch später der Weg in den Schuldienst nicht, dieses kann maximal ein Ausschlussgrund für eine Verbeamtung werden- Lehrkraft kann man aber auch im Angestelltenverhältnis werden. Ich habe erst mit Ende 30 mein Ref gemacht und möchte die vorhergehende Lebens- und Berufserfahrung keinesfalls missen jetzt im Schuldienst.

    Also ist er...

    Ich habe den Beitrag mal stellvertretend für euren erneuten Austausch persönlicher Abwertungen von L. gemeldet. Das ist für mich an der Grenze zu Mobbing, was ihr zwei da betreibt und lässt sich auch nicht rechtfertigen durch L.s Beiträge.

    Übersehen wird dabei gern, dass Pädagogik und Psychologie auch Wissenschaften sind. Man studiert diese Fächer nicht solitär, wie vielleicht andere, aber sie gehören zum Berufsbild und Berufsziel.

    In welchen anderen Studiengängen kombiniert man Fachliches aus verschiedenen Bereichen?

    Ich verstehe deinen Punkt, würde diesem auch durchaus zustimmen. Nachdem mein Erststudium unter anderem Pädagogik umfasst hat vergleiche ich aber auch in diesem Bereich natürlich (genau wie z. B. in Politikwissenschaft) die fachliche Tiefe, die die verschiedenen Studiengänge in Erst-und Zweitstudium isoliert betrachtet ermöglichten. Von mir selbst ausgehend kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass ich ohne mein Erststudium fachlich zu dünn aufgestellt wäre. Andererseits gebe ich zu ist mein Fachanspruch recht ausgeprägt und natürlich habe ich im Zweitstudium anders studiert als im Erststudium, weil ich vieles anerkannt bekam und mir vor allem für mich selbst eine Vertiefung gewünscht habe und nicht einfach nur das Staatsexamen abhaken können wollte. Dafür ist das Studium aber natürlich nicht vorrangig ausgelegt, insofern sollte ich vielleicht aufhören an dieser Stelle für mich selbst Äpfel mit Apfelmus (nee, wirklich keine Birnen, ehrlich) vergleichen zu wollen. Danke für den Denkanstoß Palim. :rose:

    Palim

    Klar ist es richtig, dass alle an einer Schulform den gleichen Einstieg bekommen.

    Die Ausbildungsdauer ist jedoch je nach BL ungleich, nämlich dort, wo es das 1. Sta.Ex. gibt und nicht BA/MA.

    Je nach BL ist es auch A13.

    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Grund dafür, dass Sek1 bei BA/MA so lange dauert wie Sek1+2, darin liegt, dass entscheinde Personen meinen (evtl. ist es auch in den Bologna-Richtlinen festgelegt), ein Bachelor müsse mindestens 6 Semester umfassen. Anders kann ich mir die gleiche Regelstudienzeit logisch nicht erklären.

    Hessische Studienzeiten sind im Bundesvergleich aber nicht repräsentativ. Ich habe in der Sek. I in BW noch den alten Staatsexamensabschluss gemacht, der auch schon 10 Semester vorgesehen hat, genau wie Bachelor plus Master jetzt. Das hatte gute inhaltliche Gründe, weil wir eben nicht nur "Schmalspurlehrkräfte" sind in der Sek. I mit "Schmalspurstudium". Auch so war es durch den hohen Anteil an Fachdidaktik, Pädagogik und Psychologie für mein Empfinden im Vergleich zu meinem Erst Studium ein fachwissenschaftlich dünneres Studium. Noch weniger Semester würde ich für fatal halten, um die erforderliche Tiefe im Studium in den Fächern erarbeiten zu können.

    Ich mache mal einen educated guess: Bayern und Baden-Württemberg....

    Die Bundesländer eben, die noch ein bisschen Wert auf ein anspruchsvolles Studium legen.

    Wenn man hier im Forum schaut, wie oft igendwelche Umfragen (!!!) für eine Abschlussarbeit des Studiums reingestellt werden, wäre es schön, wenn auch andere Bundesländer ein bisschen genauer hingucken würden, was sie eigentlich lostreten, wenn sie Abschlussarbeiten in Pädagogik zulassen.

    Ganz so "educated" dann doch nicht, denn in der Sek. I in BW wurde zumindest in meiner PO Pädagogik im Umfang eines vollwertigen Nebenfachs studiert, da hatte ich also genau so viele Module zu absolvieren mit genau so vielen Kursen, wie in meinem 3.Fach. Folgerichtig konnte ich meine Zula auch in Pädagogik absolvieren. War in meinem Fall nicht nötig, da ich eine Anerkennung hatte von der Abschlussarbeit der Uni (Erststudium). Die war-stark bleiben - in Pädagogik und beinhaltete - tief durchatmen- unter anderem eine Umfrage. Verrückterweise kann man Pädagogik nämlich auch unabhängig vom Schuldienst studieren und wissenschaftlich arbeiten im Rahmen einer Abschlussarbeit am Ende. Eine Umfrage kam in meiner Arbeit wie erwähnt auch vor. Auch das ist nicht per se ein Merkmal mangelhafter inhaltlicher Tiefe bzw. fehlender Wissenschaftlichkeit, auch wenn manche der Umfragen, die in diesem Forum aufschlagen anderes nahelegen.

    Ich finde ja differenzieren extrem educated und sexy. :essen:

    Weißt du wie man das herausfinden kann, in welchen Bundesländern keine Examensarbeiten im kernstudium gewünscht sind?

    Prüfungsordnung in Schulart X im Bundesland Y nachlesen oder (weil es vielleicht alte POs gab, wo das noch möglich war oder anerkannt wird bei BL-Wechsel) direkt die im jeweiligen BL für Anerkennungen zuständige Stelle fragen, ob das ein Problem darstellen würde im Hinblick auf einen BL-Wechsel nach dem Studium. (Letzteres wäre die effektivere Variante, ersteres ein gutes Mittel gegen Langeweile.)

    Welche Ideen hast du denn bislang und zu welchem Aspekt erhofft du dir Tipps? Welche Ziele soll diese Stunde denn haben? Wie ist sie eingebettet im Stoffverteilungsplan, also was werdet ihr in den Stunden davor oder danach machen? Welche Besonderheiten müsst du bei deiner Klasse beachten? Wenn du deine Arbeit gemacht hast, kannst du spezifische Fragen stellen, so dass man dir zielführend Tipps geben kann- auch das gehört zu so einer Prüfung und dem Beruf(szugang) mit dazu...

    @Antimon weist darauf hin, dass an einer Schule in der Schweiz für Schüler die 16 Jahre und älter sind (d.h. alle sofort geimpft werden könnten oder sogar schon sind) auf gesetzlicher Grundlage keine Masken getragen werden müssen und hier kommt "also ich würde das aber machen", "sei doch mal ein Vorbild". Auf so dummen Unsinn fielen mir ehrlich gesagt noch deutlich härtere Antworten ein. (...)

    Beide Informationen wurden aber in dem Ausgangsbeitrag nicht genannt, sondern erst nachträglich ergänzt. Ja, wer Antimons sonstige Beiträge aufmerksam gelesen hat weiß zumindest, dass es bereits möglich ist für alle SuS geimpft zu werden in der Schweiz, die kantonalen Vorgaben von Basel waren mir aber spontan nicht geläufig ohne die später folgende weitere Information, die als Einordnungshilfe eben unerlässlich ist. Also den herabsetzenden Tonfall einfach direkt wieder einpacken bitte, danke.

    Und gefährdete Kinder konnten sich schon immer impfen.

    Echt? Also meiner Kenntnis nach gibt es überhaupt erst ab 12 Jahren einen zugelassenen Impfstoff, also noch immer viele Altersgruppen komplett ohne zugelassenen Impfstoff. Von "schon immer" kann auch davor nicht die Rede sein, denn auch für die 12-16jährigen musste erst einmal der Impfstoff getrennt zugelassen werden.

    Das ist mir bewusst! Ich finde aber die Initiative von Flame_90 gut und richtig, sich erst mal einzuarbeiten. Fragen kann und soll man natürlich, aber Anspruchshaltung kommt in Kollegen sehr schlecht an, davor möchte ich warnen.

    Ja, fragen finde ich auch gut, deshalb finde ich es auch gut, die eigenen KuK zu fragen- ohne Anspruchshaltung, aber eben mit dem Wissen, dass dort bereits das Wissen vorhanden ist, wo man gutes Material zur eigenen Einarbeitung finden kann. Das musste ich letztlich ja auch machen, als ich im letzten Schuljahr an meine neue Schule gekommen bin: Herausfinden, mit welchen Lehrmaterialien insgesamt in meinen Fächern gearbeitet wird und welche Schulcurricula es dazu gibt, in meinem fachfremden Fach- in dem wir ausgerechnet kein eingeführtes Lehrwerk haben- herausfinden, was es überhaupt dazu an der Schule gibt an Schulcurriculum, Stoffverteilungsplänen, Büchern, Materialien. Einarbeiten musste ich mich selbst, aber ich war sehr dankbar, dass eine erfahrene Kollegin, die ich darum gebeten hatte mir ihren Stoffververteilungsplan als Anhaltspunkt zugeschickt hat, wie ich sinnvoll vorgehen kann.

    Vielen Dank fuer die Rueckmeldungen. CDL, was meinst du mit "Mathe dagegen (hat) alljaehrlich zahlreiche (Oberstufenkurse), (...), ergo koennte Mathe schmerzhafter werden"? Sind Oberstufenkurse in Mathe nicht beliebt? Mich reizt gerade der Unterricht mit einer eher aelteren Schuelerschaft, mit den Kleinen arbeite ich aber auch gerne zusammen.(...)

    Pardon, zu schnell getippt von unterwegs und zu missverständlich formuliert. :) Was ich meinte war, dass es in Mathe anders als in NWT grundsätzlich Oberstufenkurse gibt, in NWT kommen diese nicht an allen Schulen bzw. in allen Schuljahren in der Kursstufe zusammen. Gerade wenn man auch gerne sehr regelmäßig Oberstufe unterrichten möchte (was ja bei einigen Gymnasiallehrkräften der Fall ist), kann es insofern schmerzhafter sein, auf Mathe als Unterrichtsfach verzichten zu müssen, weil dadurch der Oberstufenunterricht deutlich seltener möglich sein wird. Mit Mathe hat man diesen natürlich zuverlässig jedes Jahr.

    Vermutlich, ich wollte aber auch nicht in einer neuen Schule auftauchen und als erstes fragen: "Washabtrnso vorbereitet für mich?"

    So meinte ich das natürlich auch nicht, sondern eher wie im Beitrag von Susi Sonnenschein oder bei Kiggie formuliert dachte ich an an der Schule bereits eingeführte und übliche Bücher oder sonstige Lehrmaterialien, auf die die KuK in diesen Bildungsgängen zumindest Hinweise geben könnten.

    Wie würde denn folgende Situation aussehen:

    Man wird in NRW als "ungeeignet" aus dem Beamtenverhältnis entlassen (hat also die Probezeit nicht geschafft). Kann man dann in das Beamtenverhältnis eines anderen Bundeslandes treten (z.B. Niedersachsen, Hessen, RLP)?

    In vielen BL gilt, dass man nicht als ungeeignet aus dem Dienst eines anderen BL entlassen worden sein darf, ob in allen weiß ich nicht gesichert. Ich könnte mir vorstellen, dass man bei gesundheitlichen Problemen als Ursache nach vollständiger Heilung noch Möglichkeiten hätte in einzelnen BL, zumindest aber, wenn die mangelnde Eignung auf schwerwiegende rechtlichen Verfehlungen beruht ist sie aber bundesweit ein Ausschlussgrund, da dann eben die charakterlich Eignung nicht gegeben ist. Auch schwerwiegende Mängel bei der fachlichen Eignung könnten sich als "unheilhbar" herausstellen würde ich annehmen. Seph weiß das aber sicherlich genauer.

    Interessant das so alles zu lesen. Bei uns gab es im vorletzten Schuljahr sieben Probezeitbeurteilungen mit 3,0 oder schlechter. Ein Kollege - bei SuS, Eltern und im Kollegium sehr beliebt gewesen, man hat nie was Schlechtes gehört - hat mit 4,0 eine Verlängerung der Probezeit bekommen. Nach erfolgter Versetzung an eine andere Schule hat er dann ein Jahr später dort nach einer Beurteilung mit 2,0 seine Urkunde erhalten.

    Eine Verlängerung der Probezeit muss dem RP gegenüber gut begründet werden. Darüber hinaus hat man selbst die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern, wenn die Bewertung unzutreffend wäre. "Beliebtheit" ist erstmal kein Qualitätsmerkmal, solange keine Kriterien dafür bekannt wären. Ernsthafte unterrichtliche Mängel fallen SuS und Eltern gerade im notenarmen System der GMS unter Umständen weniger auf, einer SL aber durchaus, die auch schulrechtliche Verstöße mit in ihre Beurteilung einbeziehen muss (die vielen, auch erfahrenen KuK gar nicht bewusst sind oder ignoriert werden). Auch KuK sitzen nicht mit im Unterricht. Die spätere 2,0 würde ich insofern zuallererst so verstehen, dass sich da jemand zu guter Letzt doch noch am Riemen gerissen hat und die ernsthaften Mängel, die zur Verlängerung geführt hatten nachhaltig abgestellt hat.

    3,0 halte ich erst einmal nicht für auffällig als Bewertung. Wer eine 2,0 oder gar 1,0 will muss eben einen deutlich höheren Einsatz bringen -das gilt nicht nur für unsere SuS. Bedenkt man dann noch, dass auch weiterhin die Mehrheit der KuK an Gemeinschaftsschule die Stellen dort nicht deshalb angenommen hätten, weil sie unbedingt an eine GMS wollten, sondern in Ermangelung von Alternativen, dürfte klar sein, dass dort im Vergleich zu z. B. Realschulen oder Gymnasien mehr Lehrkräfte tätig sind, die keine Bestnoten im Ref erzielt hatten und womöglich eben auch danach nicht schlagartig Zweierkandidaten werden können, nur weil der Druck des Refs weggefallen wäre.

    Aber, dass man dann nicht mehr an den staatlichen Schulämtern arbeiten darf, halte ich für unrealistisch, oder? Es könnte ja auch sein, dass jemand seine Eignung nicht erhält, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden kann. Bei dem aktuellen LehrerInnenmangel wären die Ämter schön blöd, diese KollegInnen nicht doch im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen.

    Aus gesundheitlichen Gründen scheitert man aber höchst selten in der Probezeit. Die gesundheitliche Eignung wird schließlich vor der Verbeamtung auf Probe (oder ggf. auch nur davor zur Verbeamtung auf Zeit) festgestellt und entscheidet, ob man überhaupt eine Planstelle mit A oder E antreten darf. Die Ausnahmen, die dann in der Probezeit so schwerwiegend erkranken, dass die Dienstfähigkeit vorübergehend nicht mehr (ausreichend) gegeben wäre für eine Verbeamtung auf Lebenszeit lassen sich idealiter von einer Schwerbehindertenvertretung beraten, ob sie bei ihrem Krankheitsbild mit GdB dieses Problem umgehen könnten und beantragen dann rechtzeitig einen GdB. Oder lassen sich von ihrer Gewerkschaft beraten, ob sie nach vollständiger, zeitnaher Genesung erfolgreich einen Antrag auf Wiedereinstellung stellen könnten oder sind dann eben zumindest noch als angestellte Lehrkräfte eingesetzt oder so schwer erkrankt, dass der Schuldienst ihr geringste Problem wäre oder oder oder. Das sind aber wirklich die Sonderfälle, die man eben nicht pauschal klären kann, sondern wo es viele individuelle Lösungen und Antworten gibt je nach Art der gesundheitlichen Probleme.

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